Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 16 (13.4.1886)
- Date
- 1886-04-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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"Allgemeine Zcituna des Iudmthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich.! Preis vierteljährig 8 Mark. Abonne-; ment in Deutschland (Postzeitungsliste , j Nr. 115) und Oesterreich bei allen; Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Wlippson in Bonn. GZepeHition: Leipzig, Woßplnh 18. In redactionellen Angelegenheiten ' wende man sich an vr. Philippson in j Bonn direct, in allen übrigen an die! Verlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere; einzusenden. 50. Jahrgang. Leipzig, den 13. April 1886. Nr. 16. Jabalt, Leitende Artikel: Die Stellung Moses Mendelssohns im und zum Judenthume. — Leopold Zunz. — Zeitungsnachrichten : Deutschland: Bonn, Berlin, Kassel, Bückeburg.— Oesterreich-Ungarn: Pest, Wien. — Rußland: Aus Westpreußen, Warschau. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Wir plaudern aus der Schule, in Scherz und Ernst. Bonn, 7. April. j Die Stellung Moses Mendelsjohn's im und zum Iu-enthume. VI. (Schluß.) Durch die vorangegangene Auseinandersetzung sind wir wohl zu einer klaren und bestimmten Ansicht über die religiösen Anschauungen und Meinungen Mendelssohns gekommen. Wir haben oben gesagt, daß Mendelssohn in seinem „Jerusalem" auf dem Wendepunkte, auf der Grenzscheide zweier Jahrhunderte oder besser Zeiten stehe. Wir müssen jedoch dahin unterscheiden, daß Mendelssohn mit dem ersten Abschnitt dieser Schrift voll und ganz in die neue Zeit eintritt und ihr, im Gegensatz zu der Vergangenheit, die Bahn vorzeichnet, die sie zu beschreiten, ja zu durchlaufen hat. Er tritt hier für unbedingte Gewissensfreiheit und Gleichberechtigung aller Staatsbürger entschieden ein und begründet diese Forderungen, diese Axiome der neuen Zeit in unwiderlegbarer Weise. Anders der zweite Abschnitt, der sich mit dem Judenthume beschäftigt. Hier schließt er vielmehr mit der ganzen Kraft seines philosophischen Denkens die Vergangenheit ab, ohne daß es ihm vergönnt war, auch nur den geringsten Einblick in die Zukunft zu thun. Er stellt aus den Gesichtspunkten der rationalistischen Populärphilosophie für das Judenthum ein System auf, in welchem sich seine VernunftansichL, also seine philosophische Denkart mit unbedingter Gläubigkeit zu verschmelzen sucht. Einerseits spricht er dem Judenthume dessen eigenstes Eigenthum, die ganze monotheistische Gotteserkenntniß insofern ab, als er dieselbe für das Eigenthum aller menschlichen Vernunft, die dieselbe geschaffen und aus der Natur beweist, erklärt. Er sieht zwar diese monotheistische Lehre als die des Judenthums an, aber weder von diesem ausgegangen, noch besonders gefördert, da sie vielmehr Resultat jedes philosophischen Denkens sei. Mendelssohn fand sicherlich hierin seine Befriedigung, da ihm so seine philosophische und seine religiöse Ueberzeugung als völlig identisch erschien. Daß er sich jedoch hierin völlig! geirrt, daß ihn die Geschichte der Menschheit und der Philo-! sophie insbesondere hierin völlig des Jrrthums zeiht, haben wir erwiesen. Thatsächlich wurde er theils noch bei Leb-! zeiten, theils bald nach seinem Tode durch Kant's Schriften von 1781—1790, insbesondere durch die verbesserte 2. Ausl, der „ Kritik der reinen Vernunft" sattsam widerlegt. Andrerseits faßte er das Judenthum nur als „Gesetz", an das -sich nur beiläufig die Lehrmeinungen anknüpfen, aus, und verstand unter „Gesetz" nicht blos das mosaische, sondern auch das ganze talmudische und mittelalterliche, das ganze j damals doch schon völlig entgeistigte, verknöcherte, bestehende Judenthum, dem er doch die eigentliche Lebensquelle, die i monotheistische Lehre als Zweck und Motiv entzogen hatte. Dieses überlieferte Gesetz in seiner ganzen Ausdehnung, mo- : falsches und talmudisches, war nach ihm durch göttliche Eingebung ertheilt, und Israel zum Zwecke der Sittlichkeit und der Volksverfassung auferlegt. Er betrachtet dies als eine überlieferte Geschichtswahrheit, die auf der Glaubwürdigkeit der Zeugen beruhe. Daß diese Anschauung vor den; ersten Strahlen geschichtlicher und wissenschaftlicher Forschung 16