Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 50 (1886)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1886)
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
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15 schwachen Naturlungen zu bewahren, Tausende armer Kinder und schwacher Frauen, welche nicht in die fernliegenden Parkanlagen gehen können,'würden sich die Lebensfrische inmitten der Stadt holen; noch ist es Zeit! Selbst wenn zu diesem Zwecke eine Reihe von Millionen Mark gebraucht würden". — Man hat oft gefragt, wie es möglich sei, daß die Bürgerschaft der ersten protestantischen Stadt Deutschlands, der Residenz, an die Spitze der Kommunalverwaltung einen Juden stellen könne. Die Antwort ist sehr einfach: weil kein besserer und würdigerer Vertreter in der Stadtverordneten-Versammlung da war und weil dies neidlos von Freund und Gegner zugestanden wurde. Wer den liebenswürdigen Charakter dieses Mannes im amtlichen oder anßeramtlichen Verkehr kennen lernte, der wurde unwiderstehlich in den Bannkreis seiner Persönlichkeit gezogen und da sein ganzes Dichten und Trachten in das Wohl der Kommune aufging, da Jeder den hohen Gerechtigkeitssinn, die Umsicht und Klugheit, mit der er die Geschäfte leitete, anerkannte und ganz besonders seine Fähigkeit schätzte, vermöge seiner milden und liebenswürdigen Persönlichkeit zwischen den widerstrebenden Elementen innerhalb und außerhalb der Versammlung zu vermitteln und den Frieden zu wahren, ohne je ein Tütelchen seiner liberalen Ueberzeugung zu verleugnen, so ist es begreiflich, wie dieser Mann 10 Jahre hindurch gegen verschwindende Minoritäten immer wieder zum Vorsteher der kommunalen Vertreter der Berliner Bürgerschaft gewählt wurde und wie er die treuesten und festesten Anhänger in der Versammlung gerade unter den Conservativen zählte. Ein glänzendes Zeugniß legte dafür der hochconservative Stadtv. Commerzienrath Vollgold ab, der bis zu seinem Tode in wahrhaft rührender Herzlichkeit mit seinem Freunde Straßmann verbunden war, so sehr beider politischen Ueberzeugungen auch auseinandergingen. — Die Breslauer Stadtverordneten-Versammlung hat einen Dringlichkeitsantrag des Geh. Regierungsraths a. D. Ziegert, der Berliner Stadtverordneten-Versammlung das Beileid über den Tod des vr. Straßmann auszudrücken, angenommen. — Es hieß, daß der Domchor sich geweigert habe, an dem Sarge Straßmannn's die Gesänge auszuführen, dies ist jedoch unrichtig; er war durch eine früher eingegangene Verpflichtung verhindert. Vermischtes. Bigamie eines Ungarn in Damaskus. Der bekannte Bertheidiger Karl Eötvös wurde vor Kurzem von einem derzeit in Alexandrien verhafteten Araber jüdischer Confession, Namens Eliasu Ghebali, ersucht, in einer Strafsache ein Rechtsgutachten abzugeben. Der Fall verhält sich wie folgt: Die Tochter Ghebali's, Senora, wurde im Jahre 1878 von dem Kaufmanne Jussuf Bochor Fontos- Saloma geehelicht, der vor längerer Zeit mit seinen Eltern aus Ungarn nach Palästina und von hier nach Egypten übersiedelte. Aus dieser Ehe entsprossen mehrere Kinder. Bald aber vernachlässigte Jussuf seine Gattin, ja er heirathete im Jahre 1884 in Damaskus eine Wittwe Namens Ghamila Baruch, mit der er auch bis zum heutigen Tage einen gemeinschaftlichen Haushalt führt. Der Vater Senoras erhob hiergegen bei den dortigen Behörden Beschwerde; allein Jussuf Fontos verantwortete sich dahin, daß er keineswegs eine Bigamie verübt habe, da Ghamila die Wittwe seines kinderlos verstorbenen Bruders sei, den er nach mosaischem Gesetze vertreten mußte, damit dessen Name nicht aus der Welt schwinde. Jussuf behauptete, daß diese sogenannte „Jibum-Ceremonie" keine formelle und perfecte Ehe sei. — Ghebali bat nun Eötvös, ein Gutachten auf Grund der ungarischen Gesetze abzugeben und die Hilfe der ungarischen Gerichte gegen den treulosen Ehegatten, der ungarischer Unterthan ist, anzurufen. Eötvös gab nun zunächst sein Gutachten dahin ab, daß die „Jibum-Ceremonie", wenn sie vor einem Rabbiner, unter Beobachtung der rituellen Formen vor sich gegangen, eine factische und gesetzliche Eheschließung sei, nachdem das 25. Kapitel des 5. Buches Mosis dies ausdrücklich bestimme. Wenn daher Jussuf Fontos die Senora Ghebali gesetzlich geehelicht hat und diese Ehe seither gesetzlich nicht gelöst wurde, ferner wenn Jussuf die Ghamila Baruch im Jahre 1884 unter Beobachtung der religiösen Formen vor einem Rabbiner geheirathet hat, dann ist Jussuf Fontos der Bigamie schuldig, welche nach ungarischen Gesetzen strafbar ist. Die zweite Ehe aber ist ungiltig. Die mittlerweile durchgeführte Untersuchung ergab, daß die zwischen Jussuf und Senora im Jahre 1878 geschlossene Ehe eine vollkommen gesetzliche war und seither nicht gelöst wurde; ferner, daß diese Ehe in der Synagoge zu Damaskus feierlichst geschlossen wurde und bei der Trauungsceremonie die Rabbiner Jakob Toledro und Chaim Assalan fungirt hatten. Nachdem festgestellt worden, daß Jussuf Bochor Fontos-Saloma ungarischer Unterthan und nach Chrops im Neutraer Komitat zuständig ist, begab sich Karl Eötvs dieser Tage nach Neutra, um daselbst die Verhandlung dieser interessanten Affaire zu betreiben.