Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 52 (28.12.1869)
- Date
- 1869-12-28
- Page
- Seite 1045 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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1045 nunciation gemeinschaftlich mit dem berüchtigten „Herzoge von Jerusalem" zu betreiben, der Kriegsgott Mars begünstigte sein Unternehmen, weil die Reaktion in der Wiener Hoflanzlei mit bleiernen Gewichten den Fortschritt hemmte; so entstanden separatistische Zwerggemeinden in Großwardein, Miskolcz, Kaschan und Steinamanger. Im Congresse jedoch hat er seinen letzten Trumpf ausgespielt, indem man es augenfällig einsah, daß er, bloß aus persönlichem Ehrgeiz geleitet, sich eine Partei zu verschaffen suche, um dann eigenmächtig als Theokrat aufzutreten. Allein keine Partei wollte ihn in ihre Mitte aufnehmen, und die Fraction der 37, in deren Namen er einen Rechenschaftsbericht ausarbeitete, verließ ihn, noch bevor der Eongreß geschlossen wurde. Dieser Mann, der die Jntrigue zu seinem Studium machte, sah sich isolirt, seinen Wirkungskreis hat er nie gekannt, und die Aussicht, je in die Aktion einzugreifen, war ihm genommen, er fand es daher für rathsam, Ungarn zu verlassen. Das Unheil, das er hier gestiftet, wird nicht so leicht zu heilen sein, denn der Kampf tritt immer mehr und mehr in einem akuten Charakter auf, die Lehrlinge, die der fromme Meister im Handwerke der Denunciation unterrichtete, sind so gewissenlos in jeder Beziehung, ihrem Lehrer zu gleichen, ja gar oft ihn zu übertreffen. Möge daher Berlin ihn frühzeitig unschädlich machen und durch unfern Schaden klug werden. — Doch halt! Berlin scheint in der That jetzt das Reservoir für das zu werden, was Ungarn als nicht brauchbar ausscheidet. Erhalten wir doch so eben ein Programm zu einer „Berliner Zeitnng" von Herrn „Rabb. vr. Naschsr" — wer hätte das je gedacht — Herr Nascher, ein Rabbiner und Doktor in Berlin und Herausgeber einer Zeitung in Berlin. Nun, die Berliner Judenheit kann wirklich nicht mehr verlangen, daß wir Ungarn Respekt vor ihr haben! Veritas. Rußland. Wir erhalten folgende betrübende Zuschrift: Bon der polnischen Grenze, im Decbr. (Privatmitth.) Wer das Schicksal des russischen Soldaten kennt, wird es den polnischen Juden nicht verargen, wenn sie mit Widerwillen in den Militärdienst treten. Wenn man dazu noch die drückende Lage der Juden Polens und die seit einigen Jahren herrschende Hungersnoth in Betracht zieht, so ist es kein Wunder, daß viele militärpflichtige junge Leute ihr fie stiefväterlich behandelndes Vaterland verließen und sich eine neue Heimach in Amerika suchten, wo sie als rechtmäßige Söhne eines freien Vaterlandes friedlich und ungestört ihrer Beschäftigung obliegen können. Diese Auswanderung hat nun einen Mangel an Rekruten zur Folge. Um aber die nöthige Anzahl Soldaten aufzutreiben, stellt ein jüngst erlassenes Allerhöchstes Manifest es den betr. Gouverneuren frei, Aeltere als bis jetzt zum Militärdienst zu berufen. Durch dieses Manifest werden viele Familien ihrer Ernährer beraubt und einem schrecklichen Hungertode preisgegeben, wenn sie nicht den Bettelstab als letztes Rettungsmittel ergreifen. — In der Nacht vom 14. auf 15. d. M. wurden in der i Kreisstadt Wladislawow um Mitternacht fünfundi vierzig Familienväter als Militärpflichtige verhaftet, wobei die Beamten, denen obiges Manifest ein ' erwünschtes Mittels zur Gelderpressung ist, sich kein Gewissen daraus machten, auch solche Familienväter zu ergreifen, die das gesetzlich bestimmte Conscriptionsalter von 30 Jahren schon längst überschritten haben, freilich nur "O'a rvnwb 'sr um das Verdienst zu vermehren. Herzzerreißend ist der Anblick der wimmernden Frauen und Kinder, die das Polizei-Bureau zu Wladislawow belagern, wo ihre Männer und Väter in einer kleinen schmuzigen Zelle eingesperrt sein. Es folgt Schlag auf Schlag. Nach Arr. 252 des Ustav über Getränkesteuer ist es den Juden verboten, Dorfschenken zu haben in solchen Dörfern, die nicht ausschließlich von Juden bewohnt sind. Die Schankhäuser machen einen bedeutenden Nahrungszweig der polnischen Juden aus. Die Unglücklichen, denen das obige Verbot ihre Nahrungsquelle raubte, suchten nun jenes Verbot zu umgehen, wie überall drückende Gesetze zur Umgehung derselben führen. Die Juden ließen sich nun das zu ihrer Schenke nöthige Patent auf den Namen eines befreundeten Christen ausstellen und so blieben sie bei ihrer Schenke. Jüngst erließ nun der Gouverneur zu Suwalki ein Circular an alle Landräthe (Natschalniki) seines Gouvernements, worin er letzteren einschärft, daß kein Jude in demselben Hause, wo eine Dorfschenke untergebracht ist, geduldet werden darf, somit müssen alle betr. Juden aus ihren friedlichen Wohnungen vertrieben werden. Die Zahl dieser unglücklichen Familien im Gouv. Su- 52