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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-11-23 · Heft 47 (23.11.1869) · p. Seite 949

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 47 (23.11.1869)
Date
1869-11-23
Page
Seite 949 (sequence 13)
Language
German
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949 Lutheraner, ja sogar jüdische Lehrer unterrichten dürfen. Schrecklich! Die Kinder des auserwählten Volkes Gottes solchen Händen anvertrauen zu wollen! Und was lernen die Kinder in den sogenannten Simultanschulen? Lesen, Schreiben, Geschichte, Historie, Geographie, Naturgeschichte, Rechnen, ja sogar Soldatenspielen, aber was die Hauptsache ist, das lernen sie nicht. Sie lernen nicht den englischen Gruß, den Katechismus, die Theilnahme an Prozessionen u. s. w. Kümmert euch darum nicht um den Spott der Lutheraner, Calviner und Juden, sondern bleibt bei eurem allein seligmachenden Glauben, und das bitte ich euch zum Schluffe, daß ihr bereit seid, lieber zu sterben, als die Simultanschule zu acceptiren." Daß es den Clericalen durch Anwendung derartiger Mittel vor der Hand noch an vielen Orten gelingt, Errichtung von Communalschulen hintanzuhalten, ist nicht zu verwundern. Auch unsere jüdischen Ultramontanen rühren sich jetzt wieder gewaltig, u. z. um der Ausführung der bereits sanctionirten Congreßbeschlnffe Hindernisse zn bereiten. Die Wortführer, namentlich die Rabbiner, haranguiren die Menge von der Kanzel herab und suchen sie von der Wahl in die Districts-Repräsentanzen, welche gemeinsam mit den vom Ministerium ernannten Districtscommissären die neue Organisation der Gemeinden und Schulen inauguriren und überwachen sollen, abzuhalten, wobei sie die Gefährdung der Religion vorschützen. So z. B. beschwor — wie mir ein intelligenter Augenzeuge mitthcilte — Rabbi Hopstein zu Vörösvar, 2 Stunden von Pest, am jüngstvergangenen Feste der Gesetzesfreude thränenden Auges die im Gottcshause versammelten Gemeindemitglieder, sich der Wahl in die Districts-Repräsentanz zu enthalten und las auch ein von 12 „Gedolim" an ihn gelangtes Schreiben vor, welches im Namen der Religion nachdrücklichst vor der Vornahme der Districtswahl warnt. Gott bessere es. Der dortige Vorstand ließ sich übrigens selbst durch die Mahnung der 12 „Gedolim" nicht abhalten, gleich nachdem der Rabbi die Kanzel verlassen hatte, die diesbezügliche Wahl für den Nachmittag kundmachen zu lassen, welche denn auch vollzogen wurde. Sal. Blum. Anzei gen. An hiesiger Synagogen-Gemeinde soll ein Rabbiner und Prediger gegen ein sixirtes Jahresgehalt von 600 Thlrn., freier Amtswohnung, ansehnlicher Nebeneinkünfte und mit der Aussicht auf Uebernahme eines besonders zu honorirenden Religionsunterrichts an Zöglinge des Gymnasiums angestellt werden. Akademisch gebildete Bewerber, welche zugleich ihre streng religiöse Richtung und ihre talmudische Befähigung Nachweisen können wollen sich, unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines (Mri-ienlnm vitae, bis zum 15. Januar 1870 bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Reisekosten werden nur demjenigen Kandidaten vergütigt, welcher schließlich acceptirt wird. Ostrowo, den 28. October 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Spiro. In unserer Gemeinde ist zu Ostern, ‘Y'-m "n'S, die Stelle eines Religionslehrers, Borbeters, Schächters re. welcher die Approbation des Großherzoglichen Landesrabbiners Herrn Or. Cohn haben muß, zu besetzen; fixer Jahresgehalt 120 Thlr. Preuß. Crt. nebst der sogenannten Schechita, freie Wohnung, Heizung, Mittag- und Abendtisch. Hierauf Reflectirende wollen ihre desfallsigen Zeugnisse portofrei an uns einsenden. Plan in Mecklenburg, den 5. November 1869. Die Vorsteher der hiesigen israel. Gemeinde. N. Elkan. I. A. Cohn. Hermann Hirsch. Die hiesige Cantor- und Schächterstelle soll mit dem 1. April k. Jahres neu besetzt werden. Das Gehalt beträgt bei freier Wohnung und 250 Thlrn. festem Einkommen durch die Schechita und andern Nebeneinkünften ca. 500 Thlr., wobei noch bemerkt wird, daß bei Zufriedenheit mit den Leistungen des Anzustellenden, Gehaltserhöhung zu erwarten ist. Verlangt wird: Streng religiösen Sinn, guten Vorbeten event. mit Chorgesang und der Unterricht im Hebräischen. Bewerber wollen sich bald melden. Dramburg, im November 1869. Der Borstand der Synagogengemeinde. Für den deutschen und hebräischen Unterricht wird zu sofortigem Eintritt ein tüchtiger Lehrer gesucht. Fixes Gehalt 500 fl. Freie Wohnung. Offerten befördert die Expedition dieses Bl. unter Chiflre D. Z. W.

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