Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 46 (16.11.1869)
- Date
- 1869-11-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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33. Jahrgang. Allgemeine M. 46. Zeitung -cs Zudcuthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« in Bonn. Leipzig, den 16. November 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2*/a Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig t Thlr. Inserate werden mit 1 */•» Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zertungs-Expeditioncn nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Das preußische Ullterrichtsgesctz. - Zur Beschneidungsfrage. — Eine Bemerkung zu dem stenographischen Bericht über die erste Synodalversammlmig. — Auswanderung von Juden aus den westrussischen # Provinzen. XVI. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Tilsit, Posen. — OesterreichischungarischeMo narchie: Wien, Pest, Lemberg, Dramburg. — Amerika: Havannah. Korrespondenz: Monatsberichte aus Ungarn. V. Feuilleton-Beilage: Cain. — Notizen. — Die Juden Nordafrikas. Leitende Artikel. Bonn, den 8. November 1869. Das preußische Anterrichtsgeseh. Die geschichtliche Entwickelung des Mittelalters brachte es mit sich, daß in Europa die Schule überall ein Appendix der Kirche und deshalb in völliger Abhängigkeit von derselben war. Die Reformation brachte hierin keine wesentliche Veränderung hervor, indem auch die Schule der Reformirten auf deren verschiedene Kirchen überging. Erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts entwickelte sich die Pädagogik selbstständig, und schuf eine Schule neben der kirchlichen. Hieraus entsprang das Princip der Trennung der Schule von der Kirche, nach welchem immer mehr eine Loslösuug der Schule von der Kirche erstrebt ward, und der Staat an die Stelle der Kirche zur Organisirung und Beaufsichtigung des Unterrichtswesens trat. Es ist selbstverständlich, daß sich hieraus ein schwerer und lang dauernder Kampf entspinnen mußte, der in den verschiedenen Staaten einen mehr oder minder heftigen Charakter annahm, mehr oder weniger zu einer Entscheidung gelangt. Ja, wo der Kampf bereits entschieden war, gelangte nicht selten die Reaktion zu neuer Herrschaft, kehrte zu früheren Zuständen zurück und brachte so den Streit von Neuem zu Wege. Jndeß lag dieser nicht allein in dem äußeren Zusammenhänge der Schule mit der Kirche, sondern auch mehr innerlich in der Confessionalität der öffentlichen Schule, die theils in der ausschließlichen Confession der Schüler, theils in der der Lehrer bestand, wodurch zugleich dem gesammten Unterricht der Charakter einer bestimmten Confession aufgedrückt und erhalten werden sollte. Die ausschließliche Confession der Schüler konnte in Staaten, wo verschiedene Confessionen an denselben Oertlichkeiten neben einander wohnten, nicht aufrecht erhalten bleiben, da für das Unterrichtsbedürfniß der gesammten Jugend gesorgt werden mußte, dies aber durch getrennte Schulen da nicht geschehen konnte, wo die eine oder die andere Confession nur in einer kleineren Anzahl vorhanden war. Eine solche Ausschließlichkeit konnte nur als ein Recht von Privatanstalten anerkannt werden, mußte aber bei jedem Institute in Wegfall kommen, welches ganz oder theilweise aus öffentlichen Mitteln erhalten wurde. Zäher blieb man bei der Confessionalität der Lehrer stehen, weil da das Bedürfniß weniger scharf hervortrat, und man deshalb die Rechtspflicht bei Seite schob oder durch andere Gründe verdeckte. Je mehr sich der