Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1869)
- Date
- 1869-11-09
- Page
- Seite 898 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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898 entwarf. Man hätte voraussetzen sollen, daß man bei der Wahl dieser Commission auf die bereits bestehende des Gemeindetages einige Rücksicht nehmen, oder doch mit derselben in Verbindung zu treten beschließen, oder wenigstens uns als deren Vorsitzenden das gedachte Programm mittheilen würde. Dies ist nun nicht geschehen, was diejenigen nicht verwundern wird, welche wissen, wie es in jüdischen Kreisen zuzugehen pflegt, und wie es trotz alledem und alledem überall am eigentlichen esxrit de corps fehlt. Wir unsrerseits folgen anderen Grundsätzen, und glauben dies bei mehrfachen Gelegenheiten, die wir anführen könnten, bethätigt zu haben. Uns ist die Sache Alles, die Person wenig. Wir werden die ganze Angelegenheit sehr gern in andere Hände übergehen sehen, sobald wir sie daselbst wohl bewahrt wissen, und sobald wir diese Ueberzeugung gewonnen haben werden, wird uns auch die Pflicht, die wir aus den Händen des Gemeindetages entgegengenommen, erfüllt scheinen. Die Nationalzeitung vom 20. Oktober veröffentlicht das Programm jener Commission, das wir hier wiedergeben : ,,Das Centralcomite der Alliance Israelite zu Paris setzt behufs Hebung der materiellen und geistigen Zustände der westrussischen Juden ein Haust t-Grenzc o in i t e in Königsberg in Preußen ein, welches aus 15 Mitgliedern besteht, von denen 10 in Königsberg wohnhaft sein müssen. Dasselbe ist autorisirt, im Namen der Alliance israelite alle diejenigen Mittel theils sofort anzuwenden, theils für die Zukunft vvrzubereiten, welche geeignet sind, dazu beizutragen, daß die Nvth der westrussischen Juden beseitigt und unter ihnen Cultur befördert werde; daß dieselben vor einer Wiederkehr der trauervollen Erscheinungen der jüngsten Zeit nach Möglichkeit bewahrt, vor Allen aber mit den in ihnen schlummernden so reichen Geisteskräften für alle besseren Bestrebungen geweckt und nutzbar gemacht würden. Diese Mittel sind a) solche, welche innerhalb und b) welche außerhalb der Grenzen des russischen Reiches angewendet werden können. a. Zu den innerhalb des russischen Reiches anzuwendenden Mitteln gehören: l) Unterstützung von Wittwen und Waisen, sowie von bereits dort bestehenden und im Sinne des Comitc's wirkenden Wohlthätigkeitsanstalten; 2) Förderung der Bildung, sowohl der männlichen als der weiblichen Jugend durch Schulbesuch oder Privatunterricht, insoweit derselbe unter de» lokalen Verhältniffen gedeihlich erscheint; 3) Unterstützung zur Erlernung und zum Betriebe von Ackerbau, Handwerken und Künsten. b. Zu den außerhalb des russischen Reiches anzuwendenden Mitteln gehören: 1) Aufnahme und Unterbringung von Kindern behufs ihrer Erziehung und allgemeinen Ausbildung sei es in Familien, sei es in besonders hierzu zu gründenden Anstalten; 2) Unterbringung oder sonstige Unterstützung von jungen bildungsfähigen Leuten behufs ihrer Ausbildung zu einem wiffenschaftlichen oder gewerblichen, insbesondere auch zum Lehrerberufe; 3) Organisirung der Auswanderung nach europäischen oder überseeischen Ländern, wofür die Alliance israelite die Genehmigung der russischen Regierung anstreben wird. Was insbesondere die Auswanderung nach überseeischen Ländern betrifft, so sollen die später näher zu bezeichnenden Subcomitss arbeitsfähige und arbeitslustige Männer, aber auch nur solche aufnehmen und dieselben, insofern sie Familienväter sind, mit ihren Familien dem Haupt-Grenzcomits in Königsberg anmelden, das seinerseits mit den geeigneten Rhedereien Akkorde abzuschließen und die zur Auswanderung Angemeldeten direkt ab Königsberg bis nach den betreffenden überseeischen Hafenorten zu expediren hat; die Alliance israslite wird inzwischen mit unseren amerikanischen Glaubensgenossen in Verbindung treten, um dort die Gründung von Einwanderungscvmites zu veranlassen, welche sich in geeigneter Weise der Ankömmlinge anzunehmen haben werden. Welche von den genannten Mitteln in jedem einzelnen Falle als die geeigneteren zu betrachten seien, bleibt der Beurtheilung des Haupt-Grenzcomites in Königsberg überlasten, dasselbe hat jedoch den außerhalb der russischen Grenze anzuwendenden Hülfsmitteln den Vorzug einzuräumen. Das Hauptgrenzcomits in Königsberg steht mit dem Centralcomite der Alliance in Paris in regelmäßiger Correspondenz und empfängt von demselben die nöthigen Geldmittel theils zu selbstständiger Verfügung, theils nach vorgängiger Berichterstattung und Verständigung. Das Hauptgrenzcomite gründet in geeigneten Städten