Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1869)
- Date
- 1869-08-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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33. Jahrgang. Allgemeine M. 32. Zeitung -es Zu-euthuws. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 10. August 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einma l Dienstags, in 2 bis 2V2 Bogen. Preis des Jahrgangs l Thlr. Halbjährig 2 Thlr. , Vrerteliahrig 1 Thlr. Inserate werden mit l‘/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Me Buchhandlungen, Postämter und ZertungS-Expedüionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Die Abonnements - Anmeldungen für das fünfzehnte Jahr des Instituts (1. Mai 1869—1. Mai 1870) laufen in erfreulichster Weife ein. Um so mehr ersuchen wir die mit ihren Anmeldungen noch zurückstehenden Herren Agenten, mit ihren Bemühungen gefälligst bald vorzugehen, und uns gefällige Anzeige zu machen. Das Institut zur Förderung der Israel. Literatur. Inhalt. Leitende Artikel: Correspondenz über die Synode. — Schulwesen. — Literarisch er Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bonn. Creseld. — Bayern: München. — Oe st erreicht sch er K a i s e r st a a t: Prag, Aus Galizien, Warasdin. — Donausürstenthümer: Bukarest, London. Feuilleton-Beilage: Ein Musikant. (Fortsetzung.) Leitende Artikel. Bonn, den 1. August. Correspondenz über die Synode. Brüssel, 28. Juli. „Es ist unbestreitbar, daß die Synode sehr viel Anerkennung nach Außen erworben hat, zum großen Nutzen der oft verkannten Prinzipien und Tendenzen des Judenthums; es ist nicht minder evident, daß sie nach Innen Leben und Bewegung nach allen Richtungen hin hervorgerufen. — Dennoch sind wir wohl auch zu ver Frage berechtigt, welche reelle eingreifende oder so zu sagen handgreifliche Folgen wird sie haben? Wird das von ihr Beschlossene meistentheils frommer Wunsch bleiben? Werden die in ihr vertretenen Gemeinden das auch ausführen, was ihre Vertreter beschlossen? Wäre es vielleicht nicht rathsam gewesen, bei der Synode als Schlußantrag zu stellen: daß alle anwesenden Vertreter von Gemeinden sich verpflichten, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften die Beschlüsse der Synode oder doch deren Hauptpunkte in ihren Gemeinden zur Ausführung zu bringen? — " So weit aus dem Schreiben. Die Frage ist immerhin wichtig genug, um etwas näher erörtert werden. Wir glauben nicht, daß es räthlich gewesen wäre, einen solchen Schlußantrag zu stellen. Denn einerseits hätte er ein Mißtrauen in die anwesenden Vertreter — nebenbei bemerkt hätte ein solcher Antrag sich auch auf die an