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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-07-06 · Heft 27 (6.7.1869) · p. Seite 545

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 27 (6.7.1869)
Date
1869-07-06
Page
Seite 545 (sequence 21)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -cs Zudeuthums. Feilllleton-Lrilagk;n Ar. 27. Leipzig, den 6. Juli 186S. Englische Zustände. Von H. Zirndorf. Manchester, im Juni 1869. (Die Entführung zu Cardiff.) Die Entführung zu Cardiff, einer Stadt in Wales, gehört beinahe schon der Geschichte an. Die einzelnen Thatsachen dieses betrübsamen Vorganges aber, die ich aus zeitgenössischen Berichten für Sie zusammenstelle, werden in der Schmachgeschichte der Juden bekehren stets ein hervorragendes Blatt ausfüllen. Die erste Kunde von dem unerhörten Ereignisse verdankt man dem Schmerzensschrei des beraubten Vaters , der im August vorigen Jahres zuerst die Welt von einer That unterrichtete, welche schon einige Monate vorher sein Haus mit Trauer erfüllt hatte. Herr Barnett Lyons berichtet, daß er der Vater von sieben Kindern sei, von denen das Zweite, Esther, der Gegenstand unserer Geschichte, im Januar 1868 das achtzehnte Jahr zurückgelegt. „Sie war, so schreibt der betrübte Vater, nicht von glänzenden Anlagen, sondern im Gegentheil eine stumpfe und nervöse Natur. Ich gab ihr die beste Erziehung, die meine Mittel erlaubten, und verwendete sie seit einiger Zeit in meinem Geschäft. Wir mußten gemessen mit ihr verfahren, aber niemals haben wir sie hart oder unfreundlich behandelt; und weit entfernt, daß wir ihr geringere Zuneigung geschenkt als der übrigen Familie, so war sie, weil ein ungerathenes Kind, vielmehr der Gegenstand einer ganz besonderen Sorgfalt. Daß sie ihren Eltern Betrübniß bereitete, das mag mit oder ohne Verschulden der Letzteren so gekommen sein. Alle Jene, die eine große Familie zu erziehen hatten, werden es erfahren haben, daß manche Kinder beharrlich sich dem elterlichen Ansehen entgegenstemmen, wie groß auch die Geduld und Milde sei, die ihre Eltern gegen sie üben. Was nun auch die Ursache sein möge, die Thatsache besteht, daß Esther ihre Eltern nicht ehrte, ihnen nicht gehorchte, gleich den übrigen Kindern." Diese Ausnahmsstellung, welche Esther Lyons durch ihre mangelhafte Charakterbildung im elterlichen Hause einnahm, machte sie zur gefügigen Beute für die Netze und Fallstricke der Seelenfänger. Unweit derselben Stadt lebte der Baptisten-Prediger Nathaniel Thomas mit seiner Frau. „Sie haben keine Kinder, schreibt Herr L.; hätten sie welche, sie würden eines Vaters Gefühl verstehen." Die Schwiegermutter des Thomas, eine Mistreß Blogden, wohnte dem Laden Lyons' gegenüber und schien die Familie desselben in besondere Gunst genommen zu haben. Am Montag, den 23. März v. I. verschwand Esther plötzlich aus dem väterlichen Hause, das sie bis zum heutigen Tage nicht wieder betreten hat. Eine Woche verging im angstvollen Suchen, worin Polizei und Behörden den bedrängten Vater auf's freundlichste unterstützten. Der Verdacht des Vaters lenkte sich sofort auf die Familie Thomas, allein dieser ehrwürdige Mann leugnete auf Befragen, von dem Mädchen etwas zu wissen, getreu dem mehr juristischen als theologischen Grundsatz: 81 feeisti, nega! — Auf dringenderes Anfragen gab Frau Thomas zu, daß Esther die Nacht des 23. März in ihrem Hause zugebracht habe. Auf weitere Fragen aber verweigerte sie entschieden alle Antwort. Hier ist eine Lücke von beinahe sechs Wochen in den Berichten, die unsere Vorstellung mit dem ängstlichen Zuwarten, Hin- und Herschwanken der trostlosen Familie ausfüllen muß, die es einen harten Kampf gekostet haben mag, bevor sie die Angelegenheit zur Öffentlichkeit brachte. Am 14. Mai schrieb Hr. Lyons an die Frau Thomas und beschwor sie im Namen des Mitgefühls, ihm wenigstens eine Zusammenkunft mit seinem Kinde zu gewähren, indem er mit Veröffentlichung und mit gerichtlichen Schritten drohte. Die Antwort der frommen Frau, vom 23. Mai, ist in jenem augenverdrehenden Bibel- und Gebetstil gehalten, der so viele ähnliche Machwerke kennzeichnet, und strotzt von heuchelnder Phraseologie und studirter Grausamkeit. Die Summe dieses Briefes ist, daß der Vater 10 bezahlen solle, um die Reisekosten für seine Tochter und einen Begleiter zu der erbetenen Zusammenkunft zu decken.- So unnatürlich und fühllos dieser Vorschlag auch war, so bewog die Sehnsucht nach dem Wiedersehen doch chen unglücklichen Vater, denselben anzunehmen, und^am 27, Mai ward ein förmlicher Vertrag abge-

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