Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1869)
- Date
- 1869-06-22
- Page
- Seite 496 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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496 In Jllosva (Siebenbürgen) wurde, was hierzulande noch äußerst selten vorkömmt, ein Israelit, M. Goldstein, zum Ortsrichter gewählt. Die k. Freistadt Neusatz (wenige Stunden von hier) wählte den wackern Glaubensgenossen Abraham Raabstern, zum Stadtrepräs entanten (der erste dies - bezügliche Fall daselbst). In Miskolcz wurde Dr. Josef Popper zum hon. Comitats-Phhsikus, in Keszthelh der dortige Cultusvorstand Alex. Beck zum hon. Comitats-Geschwornen, und in Zombor der auch in die Commission für die Deputirtenwahlen gewählt gewesene intelligente Karl W. Krlish aber zum hon. Comitats - Bicenotär erwählt. Bei einer am 26. v. M. in der Stadt Güns stattgesundenen Schwurgerichtsverhandlung fungirten unter 12 Geschwornen 5 Israeliten. Sal. Blum. Replik. Aus meine ernsten Bemerkungen in Nr. 21 d. Bl. gegen die sonderbare Beschaffenheit der jüdischen Schule zu Raw icz ersolgte in Nr. 23 eine sehr heftige Erwiederung. Statt aber auf die Sache selbst einzugehen, beliebt es dem Verfasser sich mit einem eigentümlichen Wuchausbruch in Schimpf- und Schmähworten zu ergehen, welche so recht das Wesen jenes unbekannten Mannes charakterisiren. Es beliebt ihm ferner, sich den Verfasser jener Bemerkungen innerhalb einer Parteigenossenschaft in feiner Gemeinde zu denken und hiermit Gelegenheit zu nehmen seinen Geiser gegen jene Partei loszulassen. Auf dieses Alles zu antworten kann meine Sache nicht sein. Denn der Parteistreit in dortiger Gemeinde liegt mir fern, und das erbärmliche Schimpfen ist eben erbärmlich und man geht mit Verachtung darüber hinweg. Zur Sache selbst aber führe ich hier wörtlich das Referat in Nr. 18 dieser Zeitung an, welches den Kernpunkt der ganzen traurigen Angelegenheit bildet. Dort heißt es: „Die jüdische Schule in Rawicz ist vielleicht die einzige in der ganzen Monarchie, die confessionslos ist. An ihr wirken jüdische und christliche Lehrer und werden in derselben alle Disciplinen einer guten Volksschule mit Ausschluß des Religions- und biblischen Geschichtsunterrichts erth eilt." Jeder, der logisch zu denken fähig ist, muß mit mir übereinstimmen, 11 daß eine jüdische Schule, eben weil sie eine jüdische ist, nicht confessionslos sein kann; 2) daß eine jüdische Schule, in welcher in allen sonstigen Disciplinen jeder Volksschule unterrichtet wird und nur einzig und allein der Unterricht in Religion und biblischer Geschichte ausgeschlossen ist, eben durch diesen Ausschluß religionslos wird. Daß außer dieser Schule in dortiger Gemeinde noch eine besondere Religionsschule eingerichtet ist, in welcher für besonderes Schulgeld Religionsunterricht ertheilt wird, ändert in der Sache gar nichts. Die dortige jüdische Elementarschule, um welche es sich hier handelt, ist und bleibt religionslos, und steht in dieser Gestalt, wie der Referent in Nr. 18 selbst hervorhebt, in der ganzen Monarchie isolirt da. Diese traurige Anomalie ist es, welche jene mahnenden Bemerkungen in Nro. 2! hervorgerufen hat und die hiermit nochmals — unter Fernhaltung jeder sonstigen Parteistellung, die mit dieser Frage gar nichts zu thun hat — zur ernsten Beherzigung empfohlen werden. Dies mein letztes Wort in dieser Sache ''Hy; nyl. Anzeigen. Samsonsschule in Wolfenbüttel. Auf Michaelis d. I. suchen wir einen gründlich gebildeten Pädagogen, der des Französischen und Englischen mächtig ist, wo möglich auch in Naturwissenschaften unterrichten kann und sich bei der Beaufsichtigung der Zöglinge zu betheiligen hat. Ihm wird neben ganz freier Station (Wohnung, Kost, Wäsche, Heizung, Licht u ärztl. Behandlung) ein mit 300 Thlrn. beginnender Gehalt, außerdem aber die Aussicht geboten, bei mehrjähriger Wirksamkeit seine Stellung dauernd zu begründen. Meldungen mit Lebensschilderung und Zeugnissen sind dem Unterzeichneten portofrei einzusenden. Direktor vr. PH. Chrenberg. In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Stelle des Schächters und zweiten Kantors mit 300 Thalern jährlichen Gehalt, excl. Neben-Einnahmen und freier Wohnung vacant, und soll zum 1. August c. wieder besetzt werden. — Bewerbungen sind unter Beifügung der Zeugnisse und unter Angabe der Familienverhältnisse baldigst einzureichen. Reisekosten werden nicht vergütigl. Brieg, den 4. Juni 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die hiesige Stelle eines Lehrers, Vorbeters und Schächters ist auf sofort, oder Anfang September zu besetzen. Jährlicher Gehalt, nebst freier Wohnung und Feuerung beträgt 220 Thlr. Durch bedeutende Nebeneinkünfte beläuft sich die Stelle jedoch auf 300 Thlr. Bewerber wollen sich baldmöglichst melden. Wittmund (in Ostfriesland), den 6. Juni 1869. Der Vorstand: P. Neumark. L. Donner. In Jacobshagen, in Pommern, wird zum 1. Octbr. d. I., die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters, mit einem Einkommen von circa 250 Thalern, vacant. Bewerber wollen sich beim Unterzeichneten melden. Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Jacobshagen. Jsaae Goldstein.