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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-22 · Heft 25 (22.6.1869) · p. Seite 495

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 25 (22.6.1869)
Date
1869-06-22
Page
Seite 495 (sequence 11)
Language
German
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495 scher Com.: den Kaufmann M. Grünbaum, endlich das B Leser Com. über 600,000 Einw., darunter ungefähr 15,000 Israeliten zählend) unter 42 Mitgliedern 1 Israeliten, u. z. vr. Spitzer. Weitere hierhergehörende Wahlen wurden noch nicht bekannt; dagegen hat die Repräsentanz der Stad Pest, welche mit Ofen zusammen einen eigenen Schulrath wählt, ihre erprobte (!!) Kreisinnigkeit abermals dadurch bewährt, daß sie in denselben — 22 Mitglieder umfassend — keinen einzigen Israeliten aufnahm. Dies ist übrigens eine Consequenz des von dieser Stadtrepräsentanz bisher beobachteten Vorgehens, in ihre Mitte keinen Israeliten zu wählen. Nun wird an die verschiedenen Confessionen die ernste Forderung herantreten, ihre Volksschulen im Sinne des Landesschulgesetzes zu organisiren, da das Ministerium nicht, wie es in Nr. 15 dies. Bl. hieß, „nachdrücklich für die confessionelle Trennung der Volksschule eintritt," sondern den Confessionen die Errichtung von Volksschulen, sowie die autonome Verwaltung derselben zwar zugesteht, allein dieses Zugeständniß an gewisse Bedingungen knüpft, bei deren Nichterfüllung dieselben geschlossen und in confessionslose Communalschulen umgewandelt werden würden. Sowohl der röm. als auch der griech. kath. Clerus eifert bereits seine Gläubigen an, die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, damit ihre Volksschulen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen und so ihnen erhalten bleiben sollen. Der israel. Congreß hat sich bekanntlich ebenfalls für die Confessionalität der Volksschule erklärt. Die confessionslose Volksschule wird sich daher Schritt für Schritt das Terrain erobern müssen und heißt es in der Bonner Correspondenz (Nr. 20 d. Bl.) ganz richtig, daß „die Schule für die nächsten Jahrzehende einen der wichtigsten und ausgedehntesten Kampfplätze für die verschiedenen Parteien abgeben werde." Als neuestes Beispiel hiefür ist die Landeshauptstadt Ofen anzuführen. Die dortige Stadtrepräsentanz hatte nämlich in ihrer Sitzung vom 14. d. M. swie auch in Nr. 21 d. Bl. kurz erwähnt war) nach vielen leidenschaftlichen Vorkämpfen darüber zu beschließen, ob ihre Volksschulen auch weiterhin als confessionelle bestehen oder in confessionslose umgewandelt werden sollen, und die überwiegende Majorität entschied sich für letztere. Unter den Gründen, welche dagegen vorgebracht wurden, wollen wir folgende zwei anführen: Der Vorzug der confessionellen Volksschulen sei in Preußen und Amerika durch die Erfahrung bereits constatirt und unter 3,500 Schulkindern seien in der Stadt nur 86 Nichtkatholische. Von diesem Gebiete können wir heute noch berichten, daß die Repräsentanz der Schwesterhauptstadt Pest, in Ausführung ihrer bereits vor Monaten gefaßten ähnlichen Resolution, bei einer ihrer jüngsten Berathungen den Beschluß faßte, die Stadt in 29 Schulbezirke zu theilen und in jedem derselben eine confessionslose Schule zu errichten; ferner ist in Klause nburg «der Hauptstadt Siebenbürgens) eine confessionslose Kinderbewahranstalt eröffnet worden. Mit Ueberraschung lasen wir die in Nr. 20 d. Bl. von der geehrten Redaction zu der Correspondenz auf Brieg gemachte Bemerkung, daß Viele unter „Confessionen" nur die verschiedenen christlichen Religionsbekenntnisse verstehen wollen. Hierzulande findet eine solche Auffassung nicht statt. Als ein Beweis statt vieler diene die oberwähnte Debatte in der Sitzung per Ofner Stadtrepräsentanz. Schulendirector vr. Lutte stellte nämlich das Amendement, israelitische Lehrer bei den Gemeindeschulen nicht zu verwenden, denn wenn in den Elementarschulen die Lehrer ohne Rücksicht auf Confession angestellt würden, zweifle er, daß der Religionsunterricht mit dem nöthigen Erfolge werde ertheilt werden können, welche Besorgniß aber Professor vr. RibLry als unbegründet darstellte, und nachdem das Princip der Confessionslosigkeit dieser Schulen von der Versammlung zum Beschluß erhoben war, wurde bemerkt, daß das obige Amendement von selbst wegfalle, indem bei confessionslosen Schulen weder das Religionsbekenntniß der Schüler, nach das der Lehrer in Betracht komme, für den Religionsunterricht aber jede Confession selbst zu sorgen habe. «Nebenbei sei hier bemerkt, daß das Schulgesetz vorschreibt, der Religionsunterricht müsse an solchen Schulen außer den gemeinsamen Schulstunden ebenfalls öffentlich abgehalten werden.) An praktischen Resultaten der erlangten politischen Gleichberechtigung haben wir für dieses Mal noch die hier folgenden anzuführen: Von den durch den Reichstag f. d. I. 1868 zur Unterstützung der Volksschulen votirten 150,000 Gulden, vertheilte der Unterrichtsminister an 1,018 Lehrer 73,680 fl.; hiervon erhielten 31 israel. Lehrer zusammen 2080 fl. u. z. 1 pr. 100 fl., 9 pr. 80 fl. und 21 pr. 60 fl. ö. W. 25*

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