Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1869)
- Date
- 1869-06-22
- Page
- Seite 493 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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493 Berlin, 12. Juni. In der Sitzung des Bundesrath es am 10. d. ist der vom Reichstage auf Antrag des Abg. Wiggers beschlossene Gesetzentwurf wegen Aufhebung der aus dem religiösen Bekenntniß entspringenden Beschränkungen der bürgerlichen Rechte nach lebhaften Verhandlungen angenommen. Die vom Ausschuß beantragten Aenderungen wurden abgelehnt. Berlin, im Juni. (Privatmitth.) (M.) Nach den vielen Angriffen, die wir Juden abermals in der letzten Zeit zu erfahren hatten, ist es doppelt angenehm, noch einmal einen Gegner sich bekehren zu sehen. Jedermann kennt die feindselige Weise, in der Gustav Frey tag in seinem berühmten Roman „Soll und Haben" die Juden charakterisirt hat; um so mehr wurden wir durch einen Aufsatz von ihm überrascht, der unter dem Titel „das Judenthum in der Musik" die berüchtigte Broschüre Wagner's bespricht. Zwar werden wir nicht geschont; zwar hält uns Freytag alle unsere kleinen Absonderlichkeiten und Unarten ausführlich vor; aber er ist doch so gütig, dieselben durch den langen Druck, die vielhundertjährige Absonderung für völlig natürlich zu halten. Im Gegentheile aber erkennt er an, daß „unsere jüdischen Freunde" in den letzten 20 Jahren ungemeine Fortschritte gemacht haben. Sie stehen nicht mehr auf der äußersten Linken und haben Demagogie und Wühlerei längst Männern aus dem christlich-germanischen Volke überlassen. Die jüdischen Banquiers perhorresziren jetzt das wilde Speculationswesen, das vielmehr nur von unserer Landaristokratie blauesten Blutes mit Vorliebe getrieben wird. Ja, „unsere jüdischen Mitbürger" haben sich seitdem auf allen Gebieten des Wissens und Könmich tief erschüttert hat. Sie war die treue Freundin meines sel. Vaters, und hat diese Freundschaft durch 55 Jahre nach seinem Tode bis auf die Enkel bewahrt! Auch ich danke dem verehrten Collegen, Herrn Oberrabb. vr. Landau für das obige edle Gedächtnißwort, das die Verewigte so zeichnet, wie sie gewesen, so weit überhaupt «ine Menschenerscheinung, der auf Erden begegnet zu sein, für die ideale Seite des Menschenwesens schon ein unendlicher Gewinn war, mit Worten gezeichnet werden kann! In ruhigeren Momenten komme ich oder mein älterer Bruder wohl noch einmal zu der Grabstätte der verklärten Freundin, um auch unsrerseits ein Denkzeichen darauf zu setzen. vr. L. Ph. nens so ausgezeichnet, daß Hr. Frehtag sie gern als gleichberechtigt anerkennen, daß er keinen principiellen Gegensatz zwischen Jude und Christ mehr bestehen lassen will. Was er über die jüdische Musik und was er über Wagner's musikalische Fähigkeiten sagt, kann uns ziemlich gleichgültig sein — NB. er ist ein entschiedener Gegner der Wagner'schen Musik — aber interessant ist immerhin Frehtag's günstige Beurtheilung der Juden, da er früher so stark gegen sie eingenommen war. — Prof. Virchow hat auf die Broschüre des vr. Cassel geantwortet', und zwar in durchaus anständiger Weise. Er führt nunmehr seine Behauptungen auf ein so geringes Maß zurück, daß man schließlich nichts gegen dieselben einzuwenden findet. Außerdem ist die Erwiderung sehr höflich geschrieben und schließt mit beredten und humanen Worten in Bezug auf die innere Beschaffenheit und die äußere Stellung der Juden. Kempen, lPr. Posen», 7. Juni. Ein interessanter Prozeß, schreibt die „Pos. Z.", schwebt jetzt am hiesigen Gericht, dessen Entscheidung man mit einer gewissen Spannung entgegensieht. Eine Breslauer Buchhandlung ließ hierorts durch ihren Reisenden die jetzt in Leipzig erscheinende und von Professor Fürst redigirte illustrirte Bibel-Ausgabe verschleißen. Es fanden sich auch 9 Abonnenten, welche nach Durchsicht der ersten Lieferung den Abonnementsschein auf das ganze Werk unterschrieben. Doch schon beim Erscheinen des zweiten Heftes verweigerten alle die Abnahme. Die Buchhandlung wurde klagbar und bei dem jüngst stattgefnndenen ersten Termin erhoben die Verklagten den Einwand, daß das Buch antijüdisch sei, daß der orthodoxe Jude dasselbe gar nicht in sein Haus nehmen dürfe, da in den Anmerkungen z. B. behauptet werde, ein Israelit bleibe auch dann noch Israelit, wenn er den vorgeschriebenen Akt der Beschneidung an sich nicht habe vollziehen lassen; die Beschneidung sei ein Dogma der jüdischen Religion, das Zeichen des Bundes, ohne das ein Jude als solcher nicht gedacht werden könne. Sie beriefen sich zur Erhärtung dieses Einwandes auf das Gutachten des Ober-Landesrabbiners Tiktin in Breslau. Der Richter ging dann auch auf diese Einwendungen ein und setzte einen neuen Termin an, zu welchem indeß auch der Mandator der klägerischen Buchhandlung ein Gutachten des Rabbiners vr. Geiger aus Frankfurt a. M. im entgegengesetzten Sinne bei- 25