Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1869)
- Date
- 1869-06-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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33. Jahrgang. Allgemeine M 24. Zeitung -es Zudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsoll in Bonn. Leipzig, den 15. Juni 1869. Diese Zeitung erscheint wöchei - einmal Dienstags, in 2 bis 2'/* Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Brerteliahrrg r Thlr. nfe'rate werden mit ,Rar'."für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zertungs-Expedttwnen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Kömgl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Ueber die Reform des Ehegesetzes. — Zur Synodalversammlung. XIX. — Wie ist den nothleidenden Juden in Westrußland zu helfen? IV. — Literarischer Wo chenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Aus der Provinz Posen, Danzig, Bonn, Polnisch Crone, Fürth. Palästina: Jerusalem. Spanien: Madrid. Rußland: Aus Westrußland. Korrespondenz: Monatsberichte aus Ungarn. II. Feuilleton-Beilage: Ein Musikant. — Kleine Mittheilungen. Leitende Artikel. Bonn, 6. Juni. Aeber die Reform des Ehegesetzes. Seit mehreren Jahrzehnten macht sich die Notwendigkeit, das jüdische Ehegesetz in mehrfachen Punkten zu reformiren, immer fühlbarer. Es geben sich sowohl durch den materiellen Inhalt als durch Formalitäten, Unzukömmlichkeiten, Lasten und Hindernisse kund, welche eine Verbesserung zum unumgänglichen Bedürfniß gestalten. Freilich sind dies keine Fragen, welche das allgemeine Interesse der ganzen Gesammtheit berühren: aber desto tiefer schneiden sie oft in das Lebensglück der Individuen ein, deren Hülferuf eine zeitlang ertönt, und dann wieder verstummt. Gerade dies ist wohl die Ursache, weshalb bis jetzt immer noch nicht ernstlich Hand an diese Reform des jüdischen Ehegesetzes gelegt worden ist. Sobald dieselbe zur Diskussion kommen sollte, wurde sie wieder zur Seite geschoben. In der jüngsten Zeit kamen in Oesterreich einige Fälle vor, wo das jüdische und das Landesgesetz in Conflict geriethen, und die betreffenden Rabbinen beriefen sich auf eine bevorstehende Synode — aber gerade dieselben Herren Rabbinen machen keine Anstalt auf der Synode zu erscheinen, so wenig sie an den Rabbiner-Versammlungen Antheil genommen. Worauf werden sie sich nun in Zukunft berufen? Die Zähigkeit, welche gerade auf dem Gebiete deS jüdischen Ehegesetzes seit der Zeit erwiesen worden ist, seit welcher überhaupt Reformen angestrebt worden, contrastirt lehaft gerade mit dem Umstande, daß es das jüdische Eherecht war, welches im Laufe der Geschichte die meisten Reformen erfahren hat. Es ist hier nicht der Platz, diese interessante Geschichte ausführlich zu schreiben, sie erwartet ihres Abfassers noch — nur wünschen wir ihr nicht einen solchen, wie in der jüngsten Zeit deren mehrfach erschienen sind, welchen nämlich ein mit Citaten belegtes Datum das wichtigste ist, während sie vom Wesen und Geiste ihres Objectes keine Ahnung haben. Hier vor Allem gilt es, die Veränderungen des Gesetzes und ihre Bedingungen mit den Sitten und der fortschreitenden Entwicklung der Cultur zu combiniren und auseinander zu erklären. Wir wollen vielmehr nur einige Punkte aus der Geschichte des jüdischen Eherechtes hervorheben, um dem, welcher der Sache unkundig ist, die Ueberzeugung zu schaffen, daß gerade hier