Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-06-08 · Heft 23 (8.6.1869) · p. Seite 457

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 23 (8.6.1869)
Date
1869-06-08
Page
Seite 457 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226714--27276-3262848
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

457 Dem ist jedoch nicht so, vielmehr kann ich den geehrten Lesern mit größter Gewissenhaftigkeit die Versicherung entgegenbringen, daß die hiesige Gemeinde auf ihre seit 31/2 Jahren von unserem höchst ehrenwerthen Rabbiner und Prediger Herrn Dr. Ungerleider gegründete Religionsschule, in welcher neben den Elementarschülern auch die Schüler und Schülerinnen der Real- resp. Töchterschule den Religionsunterricht genießen, mit gerechtem Stolze blicken kann, und wird dieser obligatorisch eingeführte Unterricht mit Genehmigung der Königl. Regierung in den Klaffenräumen der oben bezeichneten confeffionslosen Elementarschule mit täglich 4—6 Stunden, ertheilt. An beregter Schule wirken außer dem Herrn Dr. Ungerleider, dem als tüchtigen Pädago gen gewiß alle Achtung und Ehre gezollt werden muß, der wegen seiner ausgezeichneten Methode in weiten Kreisen gekannte Herr Rector Cohn, wie mehrere andere bewährte Lehrkräfte. Es ist wahrlich zu bedauern, daß der Verfasser in Heft Nr. 21 dem echten Muckerthum angehörend, die Presse dazu mißbraucht hat um sein Müthchen zu kühlen, und sollte dem vermeintlichen Anonymus, der, wenn er spricht häufig mit „Entstellungen von Worten" zu kämpfen hat, denn doch die Schamröthe die er in seinem Artikel anderen octroyiren will „sein" Gesicht bedecken, wenn er die Infamie begeht „Thatsachen zu entstellen." Rawiez vom Verfasser des berüchtigten Artikels mit vollem Recht als ehemalige Pflege- und Bildungsstätte talmudischen Wiffens bezeichnet, dürfte wahrlich bald den erlangten Ruf einbüßen, wenn eben viele Männer solchen Charaeters wie er hier, großgezogen worden wären. Der Verfasser und mit ihm leider noch ein großes Contingent Gleichgesinnter der hiesigen Gemeinde, welche trotzdem daß wir 1869 schreiben und in einem Zeitalter des Fortschrittes auf jedem Gebiete leben, möchten gern das verschollenene Cheiderthum mit obligatem schwarzen Fischpfauen aufsetzen und halbnacktem Spießruthenlaufen der Kinder zurückerobern, und, indem ihnen eine geordnete Religionsschule wie ein zeitgemäßer Gottesdienst ein Dorn im Auge ist, suchen sie die öffentliche Meinung, durch Pasquille und sonstige gemeine Zuthaten gegen Vorstand und Rabbiner, irre zu führen. Es wäre demnach sehr wünscheuswerth, wenn der zeitige Corporations-Vorstand den Schmähartikel in Heft Nr. 21 endlich zur gerichtlichen Verfolge überweisen wollte, damit diesem Muckerthume, welches hier leider in schrecklichster Weise Wurzel gefaßt hat, das schmachvolle Handwerk gelegt werde. Diese in der That erbärmliche Menscheuklasse hat in jüngster Zeit die traurige Erbschaft der weiland hier berüchtigten Chanaujes Zeiten angetreten, und muß wahrlich jeden anständigen Mitgliede der hiesigen Gemeinde die Schamröthe ins Gesicht treten, wenn er in fremden Orten über die hiesigen Gemeindezustände befragt oder richtiger gesagt gefoltert wird. Mit vielem Neide sieht deßhalb dieser anständige Theil der Gemeinde auf die benachbarten Gemeinden Liffa und Krotoschin, indem daselbst der größte Friede wie bester Gemeinstnn in wahren Sinn des Wortes herrschen, wie dieses sich auch bei der jüngst stattgefundenen Repräsentantenwahl in Lissa aufs Glänzendste documentirte. Wenn an die hiesigen Gegner der Religionsschule und unserer Beamten, sowie ins besondere an die weniger intelligenten Männer unter ihnen, «welche namentlich sich dazu herbeilassen der Zündstoff des Unfriedens unter die ungebildete Masse zu werfen, um sich dann hinter die Coulissen zurückzuziehen), die Frage herantritt: stehen wir etwa mit den getroffenen Wahlen unserer durch und durch ehrenhaften und tüchtigen Beamten den benachbarten Gemeinden nach? Wahrlich es durste sich keiner trotz ihrer Gehäßigkeit finden, diese Frage bejahend zu beantworten. Mögen diese Zeilen die ich als ehemaliges Vorstandsmitglied ungern in die Oeffentlichkeit bringe, und leider eben nur durch das häufig gemeine Gebühren dieser Gegner wie durch den schamlosen Artikel in Heft Nr. 21 provocirt wurde, ein Mahnruf für diese sein, daß sie und nicht der Corporations-Borstand (wie der Verfasser in Heft Nr. 21 sich ausläßt) zur Besinnung zurückkehren, damit endlich der wünscheuswerthe Friede und Gemeinsinn auch in hiesiger Gemeinde einkehre. W. Anzeigen. Die Gemeinde in Crivitz in Mecklenburg sucht zum ersten October dieses Jahres einen Religionslehrer, der Schächten und Vorbeten kann. Bei freier Wohnung und freiem Mittags- und Abendtisch beträgt das baare Einkommen 160— 170 Thlr. Wegen des Näheren wollen sich Reflectirende wenden an den Vorstand d. ist. Gemeinde. Die hiesige Kantor- und Schächterstelle wird zum 1. Juli d. I. vacant. Einkommen, bei freier Wohnung, 250—300 Thlr. jährlich. Bewerber, die auch amp b?a sein müssen, haben sich beim Unterzeichneten zu melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Zirke, im Mai 1869. Der Corporations-Vorstand. Zum Herbste n"-)) d. I. wird die hiesige Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle — mit 150 Thlr. Gehalt, freier Wohnung, Kost und circa 30 Thlr. Schechita — vacant. Reflectauten wollen das Nähere verhandeln mit dem Vorstande zu Penzlin (Mecklenburg).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.