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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-05-25 · Heft 21 (25.5.1869) · p. Seite 414

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 21 (25.5.1869)
Date
1869-05-25
Page
Seite 414 (sequence 10)
Language
German
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414 rathung des „vorläufigen Entwurfs eines Verfassungsstatuts für die israel. Kirche" folgende Erklärung beschlossen: 1. Bor Allem halten wir die Art und Weise, wie nach dem Ministerial-Erlaß v. 10. April ds. Js. die Delegirten zur Berathung des Entwurfs gewählt werden sollen, für durchaus ungeeignet. Bei der großen Wichtigkeit der Sache ist es vielmehr geboten, daß die Israeliten Württembergs in direkter Wahl diejenigen Männer bezeichnen, welche den Entwurf berathen sollen. Wir richten daher die Bitte an sämmtliche Kirchenvorsteherämter des Landes, sich der Theilnahme an den von der königl. Staatsregierung angeordneten Wahlen zu enthalten. 2. Was den Inhalt des Entwurfs betrifft, so befinden sich in demselben manche Verbesserungen des bisherigen Zustandes der Israeliten Württembergs. Nichtsdestoweniger halten wir den Entwurf in seinen Hauptgrundzügen für unannehmbar, weil derselbe an Stelle der religiösen Freiheit den bureaukratischen Zwang setzt. UM. den 9. Mai 1869. Der israel. Leseverein." Diese Erklärung ist nun an alle Kirchenvorsteherämter versandt worden, und werden wir nicht ermangeln, auch über den weiteren Verlauf der Angelegenheit zu berichten. Bernburg, 13. Mai. (Privatmitth.) Den Berichten über die humanen Unterstützungen der nothleidenden Juden in Westrußland dürfte sich auch die Mittheilung anreihen, daß hier, ohne daß sich ein besonderes Komits zur Sammlung gebildet, blos auf desfallsige Aufforderung Seitens des hiesigen Landesrabbiners in den hiesigen Blättern, diesem bereits an 350 Thlr. für jenen Zweck, und zwar großentheils von Christen — von einer einzigen adeligen Christin 50 Thlr. — überreicht wurden. Österreichischer Kaiserstaat. Wien, im Mai. Nach dem fünfzehnten Jahresberichte des vom Professor Deutsch geleiteten „Allgemeinen israel. Taubstummen-Jnstituts in Wien betrugen die Jahres - Einnahmen pro 1868 24,991 fl. 67 kr., und zwar in den folgenden Posten: Jahresbeiträge 5123 fl. 86 kr., von zahlungsfähigen Zöglingen 7590 fl. 74 kr., aus dem ungarischen Schulfonds für 20 Stipendisten 4196 fl. 50 kr., aus dem mährisch-jüdischen Landesmassefonds 1170 fl., Schenkungen 1195 fl., Beiträge der Gemeinden 725 fl. 95 kr., Bethausspenden 1102 fl. 64 kr., Zinsen-Einnahmen 1619 fl. 95 kr., Legate und Sttstungen 1783 fl. 67 kr., Erträgniß des Jnstitutsstempels 84 fl. 53 kr., Saldo-Vortrag vom Schuljahre 1866/67 395 fl. 73 kr. Die Ausgaben beziffern sich mit 24,991 fl, 57 kr. Gegenwärtig befinden sich in dem Institute 28 zahlende und 26 unentgeltlich aufgenommene Zöglinge. — Der Ruf dieser Anstalt ist ein weitverbreiteter und wohl verdienter. Sie hat ihn erst in diesen Tagen wieder durch die vor einer zahlreichen und gewählten Versammlung stattgefundenen Prüfung bewährt. Mit Sicherheit und Fertigkeit beantworteten die Zöglinge die an sie gerichteten Fragen. Sie bedienten sich hiebei durchweg der Tonsprache, und nur eine oder die andere schwierigere Aufgabe wurde auch schriftlich an der Tafel gelöst. Es zeigte sich, daß es gelungen war, die Zöglinge der Anstalt zu geistiger Thätigkeit zu erwecken und sie zu einem für alle Zwecke des prakttschen Lebens ausreichenden Verständnisse des Lehrstoffes zu führen. Wien, 15. Mai. In der Thronrede, mit welcher der Kaiser die Reichsrathssession schloß, sagte er auch: „Die in den Staatsgrundgesetzen ausgesprochene gleiche Berechttgung der Angehörigen aller anerkannten Confessionen erhielt durch das Gesetz über die interkonfessionellen Verhältnisse einen concreten Ausdruck." — Der Kaiser hat somit jene Staatsgrundgesetze und diese interkonfessionellen Gesetze gewissermaßen noch einmal sanctionirt. In der Schlußrede sprach der Präsident des Abgeordnetenhauses sich folgendermaßen aus: „Mit den confessionellen Gesetzen haben Sie für den Staat ein Gesetzgebungsrecht wieder zurückgenommen, auf welches derselbe giltig nimmer verzichten konnte, und Gesetze wiederhergestellt, welche durch mehr als ein Jahrhundert unter unbeanständeter Mitwirkung der Kirche in Oesterreich bestanden hatten. Wessen sich der Staat seinerzeit an Recht und Macht entäußerte, das war ein ungebührlich eingeräumter Machtzuwachs der Kirche geworden. Es ist besser zu

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