Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1869)
- Date
- 1869-05-18
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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33. Jahrgang. Allgemeine M. 20. Zeitung des Zndcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr Ludwig Philipps«»»» in Bonn. Leipzig, den 18. Mai 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einma l Dienstags, in 2 bis 2>/r Bogen. Prns des Jahrgangs i 4 ». Hawiahrig 2 Thlr. Bierteliahrig i Thlr. Inserate werden mit 1 '/» Nar. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Burcau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Zur Synodalversammlung. XV. — Vom Institute zur Förderung israelitischer Literatur. — Die Juden in Rußland. — Wie ist den nothleidenden Juden in Weßrußland zu Helsen? Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Jena, Hamburg, Bonn, Breslau, Brieg. Oesterreichischer Kaiserstaat: Lemberg, Pest-Ofen, Prag. Schweiz: Bern. Schweden: Norrköping. Spanien: Madrid. Rußland: Aus Rußland. Feuilleton-Beilage: Ein Musikant. Leitende Artikel. Bonn, 9. Mai. Zur Synodalversamrnlimg. XV. Neuerdings hat die Beschickung der Synode angezeigt: die Gemeinde zu Postelberg (Böhmen), die sich durch ihren Rabbiner, Herrn vr. Mühsam vertreten lassen will.*) Wir haben in voriger Nummer mit der Beröffent- *) Einige Blatter, wie Libanon, Hebr. Leader ff. gefallen sich in Verbreitung falscher Nachrichten über die Synode, z. B. über ein Antwortschreiben des Großrabb. Isidor an uns; wir haben kein solches erhalten. Die Synode ist uns eine zu theure Angelegenheit, um ihrer Eröffnung auch nur ein Wort der Polemik vorangehen zu taffen. Aber es wird die Zeit kommen, wo wir allen diesen Leutchen heimleuchten werden, und zwar so tageshell, daß ihnen graue» wird. Redaet. lichung der, der Synode vorzulegenden Anträge begonnen, nämlich zuerst mit der Geschäftsordnung. Indem wir jetzt hiermit fortfahren, haben wir noch einmal zuvor zu bemerken: 1) die Synodalversammlung wird bestimmen, welche der vorgelegten Anträge auf ihre Tagesordnung gestellt werden und zur Verhandlung kommen sollen, oder nicht, und in welcher Reihenfolge; 2) die Anträge gehen nur von den Personen aus, die sie stellen, nur diese sind für sie verantwortlich und vertreten sie; 3) selbst die Anträge der von der Rabbinerversammlung zu Caffel gewählten Commissionen gehen nur von diesen selbst aus, und sind, da die gedachte Rabbinerversammlung die Commissionen nur damit beauftragte, ohne ihnen irgend einen Beschluß zur Grundlage oder Richtschnur zu geben, nur als Werk dieser Commission zu betrachten. Unter diesem Vorbehalte sind alle Anträge von vorn herein anzusehen und zu beurtheilen. Antrag, gestellt von vr. Ludwig Philippson (Bonn). Die Versammlung wolle beschließen: Die jüdische Synode erkennt das Jndenthum in Uebereinstimmung mit den Principien der neueren Gesellschaft und des neueren Staates, weil diese Principien