Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1869)
- Date
- 1869-05-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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ä3. Jahrgang, Allgemeine M. 19. Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 11. Mai 1869. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 21/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Brerteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit IV2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Me Buchhandlungen, Postämter und Zertungs-Expeditwnen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel r Zur Synodalversammlung. XIV. — Der mit der Synodalversammlung zu verbindende Gemeindetag. — Eine Bemerkung. — Die Juden in Rußland. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin, Bonn, Frankfurt a. M.,Reichenbach. Oesterreichischer Kaiser st a a t: Lemberg, Neu-Berbaß, Papa. Donaufürstenth ü m e r: Bonn. Rußland: Odessa, Wilna, Petersburg. Feuilleton-Beilage: Ueber die Abstammung des Wortes Ghetto. — Correspondenz. — Die Juden des modernen Spanien. Leitende Artikel. Bonn, 2. Mai. Zur Lynodalversammlung. XIV. Wir haben mitzutheilen, daß die Rabbinen, welche an der Synode Theil nehmen, in den gastfreien Familien der Leipziger Gemeinde Aufnahme finden werden. Um so mehr aber ist es nothwendig, daß diese Herren ihr Erscheinen baldmöglichst anzeigen, um die nöthigen Arrangements zu treffen. Es wäre wünschenswerth, daß die Anträge, welche außer den von den Commissionen ausgehenden, bei der Synode gestellt werden sollen, recht balo an eines der Mitglieder des Comitss (Adler, Philippson, Aub) gesendet würden. Es ist selbstverständlich, daß zwar Jedermann Anträge bei der Synode stellen kann, daß sie aber durch ein wirkliches Mitglied der Versammlung ein gereicht werden müssen, und seitens der Versammlung nach der Geschäftsordnung, welche von dieser angenommen werden wird, verhandelt werden müssen. Bonn, 3. Mai. Es haben die Beschickung ferner angezeigt: die Gemeinden Bochum (Westfalen), Storndorf (Oberheffen). Auch aus Amerika ist heute die erste Meldung eingelaufen, indem Lekrsv Oongregatiou von St. Thomas sich durch den Rev. M. N. Nashan vertreten laffen wird, der in diesen Tagen von New-Aork abreist. — Wir beginnen heute die Veröffentlichung der, -der Synodalversammlung vorzulegenden Anträge. Erster Antrag, gestellt von dem Lomits (Adler, Philippson, Aub). Entwurf einer Geschäftsordnung für die Synodal. Versammlung. §. 1. Mitglieder. Mitglieder der Synodalversammlung sind: 1) Die von den Gemeinden deputirten Vertreter derselben, deren Zahl jeder einzelnen überlaffen ist; 2) jeder amtirende Rabbiner; 3) jeder jüdisch-theologische Gelehrte. Zur Mitgliedschaft bedarf es einer schriftlichen Anmeldung, bis acht Tage vor Eröffnung der Sitzungen bei dem Comits. Ueber später gewünschten Eintritt hat das Präsidium oder die Versammlung zu beschließen.