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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-04-20 · Heft 16 (20.4.1869) · p. Seite 324

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 16 (20.4.1869)
Date
1869-04-20
Page
Seite 324 (sequence 20)
Language
German
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324 cher alle diese Knaben behandelt wurden, hatten sie sich noch zahllose und bittere Hänseleien von ihren Mitburschen und von den Gesellen gefallen zu lassen. Dahin sollte nun der zwanzigjährige Jacob, der seine Zuhörer durch sein Solospiel schon bezaubert hatte, kommen. Fortsetzung folgt.» Bertheidigung des Nachdrucks. Gegen unsere neuliche Bemerkung über den Nachdruck der Blockade von Pfalzburg nach der vom Institute veranstalteten Uebersetzung in der zu Cincinnati erscheinenden „Deborah" vertheidigt sich die Redaktton folgendermaßen: „In Bezug des Nachdrucks ausländischer Arbeiten im Allgemeinen haben wir die zweifache Bemerkung zu machen, daß unsere Landesgesetze ehrenhaft und moralisch sind, und die erlauben den Nachdruck in allen Fällen; daß wir aber doch mit der Einführung eines internationalen Verlagsrechtes ganz einverstanden sind, obwohl wir nicht glauben, daß ein Verleger das Recht haben sollte, die ganze Erde zu beherrschen. Die Werke hoher Meister sind Gemeingut des Geistes." Daß viele Gesetze der Vereinigten Staaten „ehrbar und moralisch" sind, leugnen wir nicht, wohl aber, daß die unbedingte Erlaubniß nicht dazu gehört, noch dazu in einem Lande, wo die kleinste technische Erfindung mit dem Patentschutze und jedes inländische Fabrikat mit einer hohen Protectionsmauer umgeben wird. Daß die Werke hoher Meister Gemeingut des Geistes find, ist eine hohle Phrase, denn es handelt sich hierbei nicht allein um klassische Werke. Die betreffende Nummer der „Deborah", welches Blatt sich auch „Allgemeine Zeitung des amerikanischen Judenthums" betitelt, bezeugt übrigens, daß sie von dieser Nachdruckerlaubniß einen nachdrücklichen Gebrauch macht. Von den vier Seiten der Nummer ist die erste und die halbe zweite von der Novelle „Die letzten Tage König Karls" von Julius Rodenberg aus desien „Salon", die dritte Seite von „Der Dichter Immanuel" aus Geiger's Zeitschrift, und einigen, das Ausland betreffenden Nachrichten aus deutschen Blättern, die vierte von Inseraten gefüllt, so daß sie nur 1V2 Spalten inicht Seiten) Originales, nämlich einen Bericht über „das Banquet der Bethel-Loge" enthält. Da läßt sich bequem redigiren; da läßt sich aber auch die Redaktion von den Abonnnenten für die geistigen Schöpfungen Anderer, die leer ausgehen, gut bezahlen! Curiosa. Pester Blätter erzählen: Es ist neuestens förmlich Mode geworden, hervorragende Persönlichkeiten christlichen Glaubens als Gevatter zu israelitischen Knaben zu bitten. Ein Ansinnen dieser Art ist eben auch an Franz Deal gestellt worden, welcher darauf mit folgenden Zeilen antwortete: Pest, 11. Februar 1869. Geehrte Frau! Die Pathenstelle, zu der Sie mich im Namen einer armen israelitischen Familie freundlich auffordern, nehme ich eben so freundlich an. Erlauben Sir mir aber zwei Fragen zu stellen. Die eine Frage ist folgende: Ist es nach den Satzungen Ihrer Religion nicht unerläßlich, daß bei dem dogmatisch hochwichtigen Akte der Beschneidung der Pathe auch ein Genoffe der mosaischen Religion sei? Ich-stelle die Frage darum, weil ich einmal bei einer ähnlichen Gelegenheit dieselbe Frage an einen gelehrten Rabbi gestellt und dieser meine Frage dahin beantwortet hat: daß die Beschneidung der wichtigste Glaubenssatz der mosaischen Religion sei und bei der Vollziehung die Zeugen oder Pathen unumgänglich auch mosaischen Glaubens sein müssen. Die zweite Frage ist aber: Ob bei der Vollziehung der Ceremonie der Pathe persönlich gegenwärtig sein müsse oder auch durch einen Andern vertreten werden könne, wie es bei den Christen gebräuchlich ist? Ich muß diese Fragen stellen, denn in viesem und im vergangenen Monate war ich sehr schwer krank. Erst seit kurzer Zeit konnte ich das Bett verlaffen, bin aber noch immer leidend, darf auch nach dem Gebote des Arztes das Zimmer noch nicht verlaffen, könnte also bei der kirchlichen Ceremonie nicht anwesend sein. Wenn es daher nach den Satzungen der mosaischen Religion erlaubt ist, daß auch ein Christ die Pathenstelle einnehmen könne; wenn ferner die persönliche Gegenwart des Pathen, woran der Zustand meiner Gesundheit mich verhindern würde, bei der kirchlichen Ceremonie nicht unerläßlich ist, nehme ich die Pathenstelle herzlich gerne an, um so mehr, da die Familie, wie Sie schreiben, sehr arm ist. Die beigeschloffene Kleinigkeit wollen Sie gütigst der Mutter meines kleinen Pathen als Pathengeschenk übergeben. Ich danke Ihnen für das freundliche Zutrauen. Mit Hochachtung Ihr ergebenster Franz v. DeLk. Aus Wien wird geschrieben: Bor Kurzem hat im jüdischen Tempel der inneren Stadt eine sonderbare Feier stattgefunden. Ein Brautpaar wurde zum zweiten Male getraut. Die Braut hatte nämlich bei der ersten vor etwa drei Wochen vorgenommenen Trauung verheimlicht-, daß sie — getauft sei; das war ruchbar geworden und die Trauung somit ungülüg. Nachdem die Braut nun den Rückttitt zum Judenthum vollzogen, wurde heute erst mit der Wiederholung des rituellen Aktes der Ehe das Siegel der Gültigkeit aufgedrückt. - Was wohl die Braut ohne die Maigesetze gethan hätte? Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfetd. Verantwortlicher Redakteur »w H- .Lvtze.

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