Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 14 (6.4.1869)
- Date
- 1869-04-06
- Page
- Seite 275 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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275 Emancipation der Juden nur dann einen Werth, wenn das, was ihnen theuerer als ihr Selbst ist, wenn auch ihre Religion gleichberechtigt ist. Sie betrachten diesen hohen Act der Gesetzgebung aber auch dann nur für g e s i ch e r t, wenn überhaupt Glaubens¬ und Gewissensfreiheit das Grundprincip unseres Staates sein — und das Wort „recipirte Religion" aus dem Gesetzbuche schwinden wird, aus welchem schon vieles gestrichen wurde, was die Frucht unreifer Gesinnung minder erleuchteter Zeiten war. Die jüdische Religion hat nur durch ihren freiheitathmenden Inhalt sich auf so staunenswerthe Weise trotz zweitausendjährigen Verfolgungen erhalten — und in den gesetzgebenden Körpern der ganzen civilisirten Welt sitzen — und werden Juden nur immer auf jener Seite sitzen, wo für wahre Glaubens¬ und Gewissensfreiheit gekämpft und gestimmt wird. Diese Ansicht theilen die Mitglieder des hiesigen israelitischen Eötvös-Vereines mit allen ihren wahrhaft patriotisch gesinnten Glaubensgenossen. In einem, in den letzten Tagen erschienenen Journalartikel*) äußert sich der sehr gelehrte Gr. Becskereker Rabbiner H. vr. Oppenhein folgender Maaßen: „Die Confession, respective das Judenthum, hat „weder mit der „Rechten," noch mit der „Linken," „weder mit Deal noch mit Tisza etwas zu schaffen. „Aber ein Punkt ist es wahrlich, der beidenWahl- „besprechungen und Verhandlungen die vollste Auf- „merksamkeit des Israeliten, zu welcher Partei er „sich auch immer bekennen mag, verdient. Wir „meinen nämlich die Frage in Betreff der vollstän- „digen Glaubens- und Gewissensfreiheit. Es ist „dies ein Gegenstand, welcher, abgesehen von seiner „allgemeinen Wichtigkeit und Bedeutung, noch immer „das Interesse des Judenchums in erster Reihe be- „rührt, so daß zu dessen Vertheidigung und Durch- „führung spcciell die Juden als solche berufen sind. „-Es ist die Forderung, die der jüdische Wäh- „ler im Namen der Freiheit und im Namen seiner „Religion an den Wahlcandidaten zu stellen nicht „nur berechtigt ist, sondern worüber er sich von „dem Manne seines Vertrauens Gewißheit zu verschaffen suchen muß. Wir haben lange genug „unter der Wucht der Glaubensverfolgungen ge- „seufzt — und es ist gleichsam unsere Pflicht, uns „bei jeder Gelegenheit um das Panier der Glau- „bensfreiheit muthig zu schaaren, bis der letzte Rest „von Unfreiheit und Gewissenszwang für immer „gefallen sein wird." Die auf diese Angelegenhest bezügliche Antwort, welche in letzter Zeit der hochherzige Protektor unseres Vereines, Se. Excellenz der Herr Cultusminister Freiherr Josef v. Eötvös den israelitischen Congreßdeputirten zu ertheilen die Güte hatte, hat uns, die Mitglieder dieses Vereines, großentheils beruhigt. Es wäre auch unerträglich, uns von den Neulingen im Constitutionalismus, von den Transleithanern an Freisinnigkeit überflügeln — und unser ruhmreiches Vaterland, welches bis vor zwei Decennien das Asyl jener war, denen man in anderen Ländern die spärlichste Toleranz versagte, von einem Gesetze ferner beherrschen zu lassen, welches seine eignen Kinder in die Fremde drängt, so selbe der Freiheit ihrer Ueberzeugung folgen wollen. Wir sind beruhigt. Wir weisen auf die Neckereien und Aufstachelungen unserer Gegner, der sogenannten Anhänger der Linken, voll befriedigten Bewußtseins zurück, wir erwarten, daß unsere für Freiheit und Recht hocherglühete Regierung unser theures Vaterland hiedurch zum vollständigen Rechts- und Culturstaat mache — indem sie ihm die Krone aller Freiheit: das Gesetz für Glaubens¬ und Gewissensfreiheit zur Decretirung vorlegen wird. Ja, wir können auch von einer unter der Fahne der Edelsten und Weisesten der Nation sich versainmelnden Majorität nichts anderes erwarten, als daß dieselbe den erhabenen Intentionen der hohen Regierung entsprechen und unserem allverehrten König das Gesetz zur Sanction unterbreiten wird, welches Allerhöchstderselbe als Kaiser von Oesterreich schon im Jahre 1867 in dem § 14 der österreichischen Staatsgrundgesetze mit seinem glorreichen Namen völkerbeglückend bekräftigte. Aber auch endlich aus Allem , was wir an den unserer Stadt unvergeßlichen Tagen aus dem Munde Euer Hochwürdcn vernommen, sind wir so glücklich mit aller Sicherheit erwarten zu können, daß auch Sie, als unser Vertreter am nächsten Landtage, für die, speciell uns als Israeliten doppelt wichtige Angelegenheit der Glaubens- und Gewissensfreiheit Ihre gewichtige, alle Herzen gewinnende uud mächtig überzeugende Stimme erheben werden! — In deren ehrfurchtsvoller Voraussetzung wir, die 14* *) Allgem. Zeit. d. Judenth. Nr. 10.