Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 33 (1869)
- Issue
- Heft 10 (9.3.1869)
- Date
- 1869-03-09
- Page
- Seite 190 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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190 gerliche Freiheit." Völlige oder ganze Gewissensfreiheit besteht da, „wo der Mensch nach den Vorschriften seines eigenen Gewissens seine Religion ohne Beschränkung seiner Staatsbürgerrechte ausüben kann" (Lecky». Der unglücklicherweise mal ä propos und viel zu rüh einberufene israelitische Congreß in Pest würde, wie wir dies mehrmals in diesen Blättern ausgesprochen , viel eher seine Aufgabe zur allgemeinen Befriedigung gelöst haben, wenn er seine Berathungen auf der Basis eines liberalen, interconfessionellen Gesetzes gepflogen hätte. So lange die mittelalterlichen Ideen von recipircer Religion und Staatskirche vorherrschen, ist an eine friedliche Berathung nicht zu denken. Denn, sowie in der Bach-Thun'schen Periode die Orthodoxie als Staatssynagoge gelten wollte, ebenso strebt jetzt die Majorität im Congresse — die sogenannte Fortschrittspartei — eine Staatsshnagoge zu schaffen. Wohin dies führen muß, läßt sich voraussehen — da nur auf dem Boden der religiösen Freiheit ein versöhnliches Zusammengehen und Wirken der verschiedenen Parteien denk- und ausführbar ist. Die Juden in Ungarn können daher auch das bekannte Wort bezüglich der Preßfreiheit ausrufen: Gebet uns vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit, und wir fürchten weder Centralisation noch Hierarchie und wie alle die Schreckbilder heißen!! D. Oppenheim. Anzeigen. Die hiesige Cantor und Schächterstelle ist nunmehr besetzt. Zülz, 29. Februar 1869. Der Vorstand. In der hiesigen Synagogen Gemeinde ist vom 1. Mai er. ab die Stelle eines y"i» und p"a verbunden mit einem jährlichen Einkommen von 45Ü Thlr. bei freier Wohnung, zu besetzen. Qualificirle Bewerber von anerkannt religiöser und moralischer Führung, belieben baldigst ihre Zeugnisse dem Unterzeichneten Borstande einzureichen. Reisekosten werden nicht erstattet. Witkowo im Februar 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Fuchs« Ein junger unverheiratheter Vorbeter und Schächter, 26 Jahr alt, der die besten Zeugnisse von maßgebenden rabbinischen Autoritäten vorlegen kann, sucht zum sofortigen Antritt over zum 1. April d. I. eine Funktion, wenn auch als om» an einer größeren Gemeinde. Grabow in Meckl.-Schwerin d. 16. Febr. 1869. _Z. Schalt. Die hiesige Schächter und Cantorstelle mit einem jährlichen Gehalte von ungefähr 36V Thlr. ist von 1. Mai dieses Jahres ab zu besetzen. Qualistcirte Bewerwollen sich recht baldigst persönlich melden. Reisekosten werden nicht entschädigt. Go llancz im Herzogthum Posen, 2. März 1869. Der Vorstand. Em geübter Religionslehrer mnverheirathet) nebenbei Schächter und Cantor, wird in der hiesigen Gemeinde vom 1. April auch zum 1. Mai 1869 gesucht. Gehalt nach Qualifikation mindestens 150 Thlr. nebst freier Station und Wohnung. Personen mit guten Zeugnissen wollen sich baldigst -melden. Reisekosten werden nicht vergütet. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu _Kriewen Prov. Posen._ Ein junger Mann, bestens empfohlen, der seine Lehrzeit in einem Manufacturwaaren-Geschäft einer der größten Städte Deutschlands vollendet und schon als Reisender verschiedene Länder mit gutem Erfolg bereist hat, sucht auf sofort eine Stelle als Commis oder Reisender. Gefällige Franko- Offerten erbittet man sud H. R. Nr. 8 an die Expedition d. Bl. Ein junger Mann der das 13. Jahr in zweuen bedeutenden engros & detail Ledergesckäft fungirt, die besten Referenzen zur Seite hat, sucht zum 1. April er. eine ähnliche Stelle wo Sonnabend & Festtage geschlossen ist. Franko Offerten befördert die Expedition dieses Blattes unter Olnllr« L. L._ Wir suchen einen Lehrling für unser Bankgeschäft, der Ostern oder spätestens bis zum 1. Juni antreten kann. Benfey Lk Co. in Göttin gen. Lebriings-Gefuch. Ich suche für meine Leder-Handlung en gros & en detail einen Lehrling von ordentlichen Eltern, der die nöthigen Schulkenntnifse besitzt. Antritt sofort oder zum 1. April. B. Solomon, Ballenstädt am Harz. Für unser am Sabbath und Feiertagen geschloffenes Ledergeschäft suchen wir zum sofortigen Antritt oder zum 1. April, einen mit den nöthigen Schulkenntniffen versehenen jungen Mann, als Lehrling. A. Heynemann Sk Co. Halberstadt.