Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-23 · Heft 8 (23.2.1869) · p. Seite 152

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 8 (23.2.1869)
Date
1869-02-23
Page
Seite 152 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226690-3226699--26934-3262491
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

152 Nummern des „Bien public“ von Gent in die Hände und wir hatten genug daran. — Nach neusten Nachrichten hat die provisorische Regierung auch die Eröffnung einer Synagoge in Madrid thatsächlich gestattet, ohne jedoch ein Gesetz zu Gunsten zu erlassen. Afrika. Tunis, im Februar. Man hat uns in der letzten Zeit so viel von der Sicherheit und der gerechten Behandlung unserer Glaubensgenossen in den nordafrikanischen Staaten, in Tunis und Marokko vorgespro chen, daß wir jene unter dem Schutze der europäischen Mächte wie in Abrahams Schoß glaubten. Jetzt kommen einmal wieder ganz andere Nachrichten. Seit einiger Zeit pflegt sich eine Schaar Strolche vor den Moscheen in Tunis zu sammeln. Kommt nun ein Israelit dahergegangen, so überfallen sie ihn, entreißen ihm sein Eigenthum und fliehen in die Moschee hinein. Sie setzen voraus, daß der beraubte Jude es nicht wagen wird, die verfehmte Schwelle des türkischen Heiligthums zu überschreiten. Thut er es dennoch, so ermorden sie ihn und geben vor, daß der Jude in die Moschee eingedrungen sei und diese geschändet und gelästert habe. Man sieht leicht ein, daß dieses Manoeuvre für die Räuber nutzlos wäre, wenn die Behörden des Behs nur irgend den Willen hätten, Gerechtigkeit zu handhaben. Das thun sie aber nicht und stellen nicht einmal eine Untersuchung an. So sind bereits 17 Israeliten die Opfer dieser in der Hauptstadt des Behs selbst öffentlich geübten Schändlichkeiten geworden. Jüngst nun überfielen jene Mörder vier an der Moschee vorübergehende Israeliten, mißhandelten sie und versetzten dem Einen einen tödtlichen Stoß. Kein einziger von diesen vier hatte die Schwelle der Moschee überschritten. Vergebens suchte der Vater des Ermordeten, seines einzigen Sohnes, zum Bcy selbst zu dringen, und Gerechtigkeit zu verlangen. Er wurde nicht zu ihm gelassen und seine Klage unter dem angegebenen Vorwände zurückgewiesen. Jetzt wandte sich der Localausschuß der Alliance isr. univ. zu Tunis an die Consuln der fremden Mächte, wobei er die Namen aller 17 aufführte. Die Consuln richteten unter dem 21. Januar ein nachdrückliches Schreiben an den Bey. Es sind unterschrieben: der französische Geschäftsträger und Generalconsul, der englische, der schwedische, welcher zugleich mit dem norddeutschen Consulate beauftragt ist, der spanische und der österreichische. Hoffen wir, daß dieses Schreiben nicht ohne Nachdruck bleibt; es wird für den gegebenen Fall wohl Abhülfe schaffen, bis sich freilich wieder eine andere Form der Barbarei finden wird. Anzei gen. An der Religionsschule der hiesigen Synagogen-Gemeinde, an welcher bisher der Prediger allein unterrichtet hat, soll zum 1. April c. noch ein zweiter Lehrer mit 300 Thlr. Gehalt angestellt werden. Bewerber, welche außer ihrer Qualisication als Elementar lehrer, genügende musikalische Kenntnisse besitzen, um einen Kirchengesangs-Chor einzurichten und zu leiten, auch befähigt sind, den Vorbeter und Schächter vollständig zu vertreten, wollen ihre Meldungen mit Zeugniffen an den Unterzeichneten Vorstand einreichen. Bei gleicher Qualisication würde ein Nichtverheiratheter den Vorzug erhalten. Erfurt, den 22. Januar 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Erfurt. M Moose. H. Basch. Jsaae Lamm. Die hiesige Religionslehrerstelle, verbunden mit einem jährlichen Fixum von 300 Thlr., wird zum 1. April er. vacant. Geeignete Persönlichkeiten wollen ihre etwaigen Qualificationsatteste dem Unterzeichneten Vorstand schleunigst zur weiteren Veranlassung einsenden. Neustettin, im Februar 1869. Der Vorstand. _._W Löwe._ Zum 1. Juli d. I. soll die hiesige Lehrer- und Cantorstelle wieder besetzt werden. Reflectanten wollen sich beim Unterzeichneten Vorstande melden. Gehalt 250 bis 300 Thlr. und freie Wohnung. Höxter, 20. Januar 1869. Der Vorstand. _A. Bernstein._ Die hiesige Lehrer- und Cantor-Stelle, verbunden mit einem festen Gehalte von 260 Thalern, welcbe bis zum 1. April d. I. vacant wird, ist sofort wieder zu besetzen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter portofreier Einreichung ihrer Zeugnisse baldigst bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Limburg a/d. Lenne, d. 1. Februar 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Löser Stern.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.