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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-02-09 · Heft 6 (9.2.1869) · p. Seite 120

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 6 (9.2.1869)
Date
1869-02-09
Page
Seite 120 (sequence 20)
Language
German
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120 Vers, nicht blos als grammatikalisch gerechtfertigt, sondern sogar als grammatikalisch nothwendig angesehen wissen. Er sagt indessen nicht, daß ihm das Wort ausfällig, und daß er dafür lieber gewünscht hätte. Denn sein Hauptstreben geht ja' nur dahin, den Beweis zu führen, daß die Bibel nichts Anderes als den sodomitischen Boden gemeint, der sich in Salzmaterie umgestaltet habe. Anzunehmen, daß die harte Strafe dieser Metamorphose ein armes menschliches Wesen — und auch nur wegen einer leicht begreiflichen Neugierde — getroffen haben sollte, wird vom Vers, als arge Blasphemie bezeichnet. Und consequent diesem Ausspruche, will Dr. B. in dem Worte des rettenden Engels sran-bK (V. 17) auch gar kein directes Verbot äusgedrückt wissen, sondern nur einen wohlgemeinten Rath, dem Lot zu vem Zwecke ertheilt, daß er fick mit seiner Familie soeiligals möglich von dem Orte der Zerstörung nach dem Orte des sichern Schutzes flüchte. Fehle aber das Verbot, so könne natürlich auch — wie der Verf. mit logischer Schärfe folgert — von einer verhängten Strafe nicht wehr die Rede sein. — Gehört dies nun zur negativen Seite der Behauptung des Verf., so ist er bemüht, für deren positive Seite — nämlich für die Salzverkrustung des Erdbodens— noch eine andere Bibelstelle als Beleg anzuführen. Im 29. Cap. des 5. B. M., wo der Zerstörung Sodom's und Amora's gedacht ist, kommt (V. 22) bekanntlich der Satz t-ipTi? nb^nj MTN-ba vor, und aus diesem greift der Verf. bas Wort r'iiii heraus, um zu argnmentiren, daß, wie hier nur von' dem — mit Ertragsunfähigkeit heimzusuchenden — Erdboden die Rede, also auch unter dem rte in Gen. 19, 26 nur der Erdboden der Gegend von Sodom rc. — und nicht das Weib Lot's — verstanden werden könne. — Bei dieser Versessenheit auf die Dispensation des Weibes Lot's von der Strafe der Salzmetamorphose, bleibt aber natürlich der Schluß des betr. Capitels (V. 30—38) ganz und gar unbeachtet, wo ja blos von Lot „und seinen beiden Töchtern" (vTiba die Rede, und wo obendrein noch Dinge erzählt werden, die es außer allem Zweifel stellen, daß Lot als Witt wer das Asyl erreicht und daselbst gelebt habe. — Dies Alles hat der Verf. übersehen, wenn er nicht, etwa auch angenommen, es sei Lot auf irgend eine andere Weise als durch das, was man bisher allgemein geglaubt hat, seines Weibes verlustig geworden. — Wir haben übrigens Herrn Dr. B. nicht kritisiren, sondern nur einfach über seine neueste Schrift kurz referiren wollen. Möge die Kritik, wenn sie überhaupt nöthig, von anderer Seite her geübt werden! — L. Weyl. Kleine Mittheilungen. Der Diebstahl am geistigen Eigenthum in Nordamerika. Wenn die individuelle Freiheit in der Nordamerika. Union ihre volle Geltung erreicht hat, so kann doch nicht behauptet werden, daß die Rechtsverhältnisse daselbst bereits eine so genügende Entwickelung erlangt haben, daß dadurch jener persönlichen Freiheit das für die Gesellschaft nothwendige Gegengewicht geschaffen worden. So ist z. B. die literarische Freibeuterei eine maßlose, und die frechsten Diebstähle am geistigen Eigenthume werden ungescheut täglich vollbracht. Bekanntlich hat es die Union auch noch nicht zu einem noch so geringen Grade der Handelsfreiheit gebracht und die Zölle auf importirte Maaren sind äußerst hoch gegriffen. Auch die Einführung von Büchern ist mit schwerer Steuer belastet, dagegen der Ab- und Nachdruck fremder Geisteserzeugnissc bedingungslos gestattet. Der fremde Autor sieht sich also zwiefachen Hindernissen ausgesetzt; seine Produkte werden ausnehmend besteuert und sind der freien Verfügung jeder beliebigen Person ausgesetzt. Nun sollte man doch denken, daß gegen diese Piraterei die Gewissenhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit der Individuen eine Schranke ziehen werde — aber davon finden sich wenige Beispiele. So druckte die in Cincinnati erscheinende „Deborah" die vom Institute veranstaltete Uebersetzung der „Blokade von Pfalzburg" vollständig und wörtlich ab. Daß das Institut z. Förd. d. isr. Lit. das Uebersetzungsrecht mit schwerem Gelde dem Verleger abgekauft, die Ueberseyung selbst gut honorirt hat, daß das Institut zugleich mehrfache Stellen des Originals, welche ans der Uukenntniß des Verfassers von jüdischen Satzungen erflossen waren, verändert hat, also hiermit noch ein besonderes Recht auf diese Uebersetzung gewann, das genirte den Herrn Weise, Redacteur der Deborah, durchaus nicht, er druckte frisch weg das ganze Jnstitutsbuch ab. Bei Gelegenheit wird er aber nicht verfehlen, auf das Institut, seine Leiter und Leistungen loszuschimpfen. Nun ist die „Deborah" ein jüdisch-religiöses Blatt, und man wird sich verwundern, daß gerade ein solches Blatt eines der Zehn-Gebote asjn ab „du sollst nicht stehlen", so gar nicht beachtet und ehrt. Aber was hilft das Verwundern? Die „Deborah" hat von ihrer Namensschwester, der Biene, das Naschen und den Stachel, aber wenig Honig noch Wachs. Das russische Kloster hat die altberühmte Abrahams- Eiche bei Hebron und das dazu gehörige Feld angekauft, welches nun mit einer hohen Mauer umzäunt wird; auch werden Vorbereitungen zum Bau eines Pilgerhauses neben der Eiche getroffen. Nach diesem Ankäufe darf man hoffen, daß der merkwürdige Baum fortan geschont werde: bisher hatte er durch die spekulationslustigen Tischler in Jerusalem vielen Schaden erleiden müssen. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. -- Druck von Z. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

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