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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1869-01-26 · Heft 4 (26.1.1869) · p. Seite 72

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
33 (1869)
Issue
Heft 4 (26.1.1869)
Date
1869-01-26
Page
Seite 72 (sequence 12)
Language
German
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72 für den Kaiser und die kaiserliche Familie gesprochen und dann das Schlußhalleluja angestimmt. Während des letzteren geleitete die Verwaltung des Tempels die officiellen Behörden, welche der Feierlichkeit beigewohnt, die Großrabbinen und die Consistorien nach dem Ausgange der Synagoge. — Diejenigen, welche das letzte treffliche Werk des Herrn Senior Sachs, ■'-nii ^VT'35 p rrabisb EP“iv3~, Cantiques de Salomon Iben Gabirol zu kaufen wünschen, .können dies am besten von dem Verfasser selbst (48 me de l’Arc de triomphe, Paris) beziehen. Donaufürstenthümer. Bukarest, 3. Januar. Das Echo Danubien stellt die gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in den Donaufürstenthümern in folgenden Punkten zusammen: 1) Gegenwärtig können die Israeliten keine Immobilien erwerben; 2) sie können sich in den Landgemeinden nicht nicderlassen, ohne eine dreifache Autorisation dazu; 3) die Juden werden nicht zu den Licitationen der öffentlichen Arbeiten zugelassen: 4) sie können keinen militairischen Posten bekleiden; 5) überall, wo es sich darum handelt, irgend' ein Recht auszuüben, werden sie als Ausländer betrachtet; 6) aber als Einheimische gelten sie, wenn es sich dandelt, Pflichten zu erfüllen; 7) sie stehen außerhalb des Gesetzes und Jeder hat das Recht, sie als Vagabunden, die keinen häuslichen Heerd, kein Vaterland haben, zu behandeln; 8) sie können keinerlei Gesetz zu ihren Gunsten anrufen; 9) sie werden wie ein nationales Uebel angesehen; 10) die Israeliten sind folglich ein Gegenstand werth der Verachtung ihrer Mitbürger. — In der Stadt Huscht hat die Bürgermeisterei von Neuem den Juden verboten, christliche Dienstboten zu halten, und jedem Dawiderhandelnden eine bedeutende Geldstrafe auferlegt. Da nun die Juden in Huschi sämmtlich in ärmlichen Verhältnissen leben, so ist die Bestürzung sehr groß. — Die Kammer hat den wieder eingebrachten berüchtigten Antrag für immer abgelehnt. Rußland. St. Petersburg, im Januar. Die jüdische Gemeinde in Petersburg petitionirt jetzt um die Erlaubniß zum Bau einer eigenen Synagoge. Dem desfallsigen Gesuch war eine Liste aller Personen jüdischer Herkunft, welche ein Recht zum beständigen Aufenthalt in Petersburg haben, beigelegt. Im Ganzen sind dies 346 Personen; davon gehören 70 dem Gelehrtenstande an: 23 Aerzte, 6 Zahnärzte, 1 Veterinärarzt, 16 Juristen, 3 Journaliston. Anzeigen. Inserat. Die erste Cantor- und Hülfsreligionslehrerstelle der hiesigen israelitischen Religionsgemeinde soll durch eine Persönlichkeit besetzt werden, die die beiderseitige Befähigung in sich vereinigt. — Die Stelle kann sofort angetreten werden und wird mit einem fixen Gehalte von 875 Gulden dotirt. Reflectanten belieben sich bei Unterzeichneter Stelle unter Beifügung der betreffenden Zeugnisse zu melden. Worms, December 1868. Der Vorstand der isr. Religions-Gemeinde. Jfaae Pfungst. Baeante Stelle. In der hiesigen Gemeinde ist vom 1. April er. die Stelle des Schächters und Vorbeters zu besetzen. Hierzu qualificirte Personen wollen sich bis zum t 5. k. Mts. unter Beifügung ihrer Atteste bei uns melden. Bromberg, den 3. Januar 1869. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Durch abermals verfehlte Wahl sind wir wieder in der Lage, zum nächsten p* einen Cultusbeamten zu engagiren. Der fixirte Gehalt außer Nebeneinkünften besteht in 20 0 Thlr. jährlich und freier Wohnung. Reflectirt wird auf jüngere geeignete Persönlichkeiten, die gute Religionslehrer, zeitgemäß anständig und religiös sind. Reflectanten wollen sich gefälligst beim Unterzeichneten Vorstande melden und zugleich andeuten, wo man sich ihrer erkundigen kann. Der Zynagogen-Dorstand in Wollin in pom. Zu t«« n"i d. I. wird bei der hiesigen Gemeinde die Stelle eines Religionslehrers, Vvrbeters und Schächters vacant. Gehalt 100 Thlr. jährlich neben freier Wohnung, Mittags- und Abendtisch und Schechitagebühren. Reflectanten wollen sich wenden an Den Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Reulirandenlmrg in Mecklenburg.

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