Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 52 (22.12.1868)
- Date
- 1868-12-22
- Page
- Seite 1039 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Ämes ldete, rnenoselyd ein ischen hrieb, hristwüruchen Na- und )ähnt cheint ben. Gotngen lälich esten Geester, fung haste vr. esach ' die Bittrag, Disöchst nach Antrag und r u s s i s ch e r U n t e r b e a mt e n gegenüber unbescholtenen preußischen Staatsbürgern ist schön vielfach berichtet worden; jetzt aber liefert die „Preuß. „Litt. Ztg." in einer aktenmäßig illustrirten Mitcheilung aus Lyck den Nachweis, wie rücksichtslos selbst das hohe russische Beamtenthum gegen unsere höchsten Civilbehörden verfährt. Dem in Lhck seit 12 Zähren erscheinenden „Hamaggid" wurde plötzlich in Polen der Postdebit entzogen' angeblich, weil derselbe nicht mehr in dem Petersburger Zeitungs-Preis Mourant Aufnahme gefunden habe. Das General-Post-Amt in Berlin hat sich nun wiederholt an die russische Oberpostbehörde mit dem Gesuche um Remedur gewendet. So oft aber auch diese Aufforderung zur Abhilfe erging, hat sich dennoch die russische Postverwaltung bisher nicht herbeigelassen, dem norddeutschen General-Postamte Rede zu stehen, ihm irgend welchen Bescheid zu geben. Und darüber ist nun bald ein Jahr verflossen. Aus Polen wird geschrieben: Der Minister des öffentlichen Unterrichts. Graf Tolstoi, der zugleich Chef der griechischen Synode ist, hat bei seiner Jnspectionsreise im Lehrbezirk Warschau (Königreich Polen) oft Gelegenheit genommen, seinem Widerwillen gegen Juden Ausdruck zu geben. So sagte er in Lublin im Gymnasium zu einem jüdischen Schüler, nachdem dieser ein chicanöses Examen bestanden: „Warum trägst du keine Pejes?" (d. h. Locken, deren eine auf jeder Seite des Gesichts herabhängt, wie sie der altjüdischen Tracht in Polen eigen sind). Denselben Vorwurf machte der Minister gar dem deutschen Prediger der jüdischen Gemeinde zu Lodz: „Lernen Sie russisch, sagte er zu diesem, „und geben Sie durch Ihre Kleidung den Juden das Beispiel, daß sie sich nicht wie die nicht jüdischen Einwohner tragen sollen." Wilna, 'im December. Nach einer im letzten Amtsblatte erschienenen Verordnung haben die Einwohner jüdischer Confession, welche Handel mit Spirituosen treiben, von Quartal zu Quartal von ihrer Distriktsbehörde ein Führungszeugniß zu erfordern und an die Oberpolizeibehörde einzureichen. Würde dich versäumt oder fallen die Zeugnisse über die sittliche oder polttische Haltung ungünsttg aus, so steht der Behörde die Zurücknahme des Consenses frei, ohne daß Recherchen über den Sachverhalt angestellt zu werden brauchen. Abgesehen davon, daß durch diese Maßregel die Ausführung des Projekts, den Juden das Recht | zur Haltung von Schänken und Propinationen nach und nach zu entziehen angebahnt ist, so wird der Willkühr und Gelegenheit zur Gelderpressung wieder ein neues Thor geöffnet und der betteffende Theil der Judenschaft schutzlos in die Hände der Beamten gegeben sein. — Das Gesetz, nach welchem in Fällen, wo ein jüdischer Militärpflichtiger sich der Einstellung in's Heer durch Flucht entzieht, die Eltern und bei deren Unvermögen die Verwandten solidarisch für die gesetzlichen Geldsttafen einstehen müssen, soll noch verschärft und bis zur'Verantwortlichkeit der ganzen Corporation, zu welcher der Kantonist gehörte, ausgedehnt werden. Anzeigen. Ober-Rabbinat;« Crefeld J reich. Rheiuprovinz. acante Stelle. Das durch den Tod unseres seligen Ober-Rabbiners, Herrn L. Boden heim er, erledigte und wieder neu gebildete hies. Ober-Rabbinat soll in kürzester Frist besetzt werden. Bewerber, welche ihre Qualification zum Rabbiner und Prediger genügend darthun, wollen ihre Meldungen unter Nachweis ihrer talmudischen und akademischen Bildung, sowie Beifügung eines „eurieulum vitae“, bis zum 15. Januar 1869 an den Unterzeichneten richten. Fixes jährliches Gehalt 800 Thlr. (außer Emolumenten.) Reisekosten werden nicht vergütet. Crefeld, den 30. November 1868. Die verordnete Commission. I. S. Herzog Jul. Mover in Crefeld. in Crefeld. Jsaae Können Herzog Mareks in Kempen. in Moers. Die Stelle des Lehrers und Cultusbeamten in hiesiger Synagogen-Gemeinde ist vom 1. Januar k. I. vacant. Das Einkommen beträgt 400 Thlr. pro anno, und werden Bewerber, welche examinirt und zum Predigen befähigt fein müssen, ersucht, ihre Zeugnisse schleunigst an den Unterzeichneten Vorstand zu senden. Mehlsack, im December 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. S. Mendelsohn. Die Synagogen-Gemeinde zu Penkun sucht zum sofortigen Antritt einen unverheiratheten Schochet und Religionslehrer. Penkun, d. 30. Novbr. 1868. Der Vorstand. Samuel Meyer. 52