Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1868)
- Date
- 1868-10-13
- Page
- Seite 844 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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denklicher Zeit stets ungestört erhalten. Kein Schisma, keine Sekte, keine Partei. Jede Provinz, jede Stadt unterwirft sich willig der Entscheidung ihres Priesters und ihrer Debteras. Jede Gemeinde ist selbständig und unabhängig. Nur in dem Falle, wo eine große Gefahr der Religion droht, versammelt man sich, um den gemeinschaftlichen Feind zurückzustoßen. Dank dieser Einigkeit ist es den schwachen und unwiffenden Falascha gelungen, die Schläge zu paralysiren, welche die fromme Schaar der Missionäre und Bekehrer ihnen zugedacht hatte all majorem Dei gloriam et ecclesiae. Die Falascha bilden eine bestimmte Fraction des Judenthums. Ihre Gebräuche und Ceremonien verwundern den Theologen im höchsten Grade. Sie besitzen unser Gesetzbuch in der Geezsprache, mit den apokryphischen Büchern, welche von der abyssinischen Kirche angenommen worden sind. Mehrere ceremonielle Anordnungen, welche bei uns existiren, finden sich bei den Falascha nicht, wie z. B. die Halbfeste Chanuka und Purim. Hingegen beobachten sie verschiedene Ceremonien und eine gute Anzahl Halbfeste, welche auf anderen apokryphischen Büchern basiren, von denen einige von einer sehr verdächtigen Quelle herrühren, an die sie sich aber nichts destoweniger mit einer Ausdauer halten, die einer besseren Sache würdig. Da sie keine Keuntniß von einem mündlichen Gesetze haben, wird ihr Verfahren durch die Gewohnheit geregelt, welche aus einem besonderen Systeme der Interpretation des heiligen Textes sich herleitet, die nicht immer mit der Erklärung anderer jüdischen Sekten übereinstimmt. Man hüllt sich nicht während des Gebetes in den Talith mit Zizith; man kennt den Gebrauch der Gebetriemen nicht und die Thüren tragen keine Mesusoth. Bei einem Volke, welches seit Jahrhunderten entfernt von der Bewegung der Welt lebt, kann man keine große Entwicklung des geistigen Reichthums erwarten. Indessen haben wir hier einen neuen Beweis, daß der jüdische Geist niemals ganz erlischt. So fehlt es den Falascha durchaus nicht an einer Literatur, welche in der Geezsprache geschrieben, den Apokryphen nachgeahmt und im Style der Midraschim verfaßt ist. Der Mysticismus, dessen Verwüstungen noch jetzt zu fürchten sind, sogar im Schooße des civilisirten Europas, hat Abyssinien überfallen, indem er seine Legionen Dämone, Engel und Zauberer hinführte. Die Beschwörungen und Amulete sind unter den Falascha weniger in Gebrauch, als unter den Christen und Mohammedanern. Indessen der blinde Glaube des Volkes zu Gunsten eines geschriebenen Buches, welches einen respektablen Namen führt, öffnet jedem Aberglauben die Thüre. Nicht selten sieht man die Falascha sich erheben bei dem Lesen cabalistischer Namen in den Flugschriften, denen es nur schlecht gelingt, zu verbergen, daß sie von keinem jüdischen Ursprünge sind und kühn sich der Leichtgläubigkeit des Volkes aufdrängen. . (Fortsetzung folgt.» Anzeigen. Die Stelle eines Lehrers, Schächters und Vorbeters ist zum 1. April k. I. vacant und wollen Bewerber sich persönlich vorstellen. Gehalt 180—200 Thlr. ohne Nebenrevenüen. Swinemünde im Sept. 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Adolph Jacoby. Bekanntmachung. Bewerber um die erledigte israelitische Lehrer¬ und Vorsänger-Stelle zu Hofgeismar Kreises Hofgeismar, mit welcher ein jährliches Einkommen von 250 Thlrn., eventuell bei guten Leistungen ein Einkommen bis zu 300 Thlrn., verbunden ist, werden aufgefordert, ihre Meldungs-Gesuche nebst Zeugnisten innerhalb drei Wochen frc. hierher einzusenden. Cassel, am 15. September 1868. Der Landrabbiner vr. Adler. Die Stelle des Lehrers an der zweiten Klaffe der jüdischen Elementarschule hier mit einem jährlichen Gehalte von 200 Thlr. und 20 Thlr. zur Wohnungsmiethe wird zum 15. December er. vacant. Der bisherige Lehrer hat ifetn Einkommen durch Privatunterricht um 100 bis 150 Thlr. erhöht. Bewerber wollen ihre Qualifikations-Zeugnisse an den Unterzeichneten einsenden. Fordon, September 1868. Der jüdische Schulvorstand. Die hiesige Kantor-, Schächter-, und Lehrerstelle soll sofort anderweitig besetzt werden, das sixirte Einkommen beträgt 400 Thlr. und außer Eide keine Nebeneinküufte. Reflectirende wollen sich schleunigst melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Neustadt W/Pr. Der Vorstand.