Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 40 (29.9.1868)
- Date
- 1868-09-29
- Page
- Seite 802 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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802 schaft und eines städtischen Ingenieurs dem ihm gewordenen Aufträge nach und erstattete hierauf beim Magistrate folgenden Bericht: I. In dem Friedhofe sind in diesem Augenblicke kaum einige Quad ratklafter Raum übrig, der nicht von den dicht zusammengedrängten Gräbern besetzt wäre. Die Grabreihen sind so nahe an einander, daß stellenweise ein Grabhügel den andern berührt; dabei liegen die Kindergräber in dem schmalen Raume zwischen den andern Gräbern. Die Särge liegen höchstens 3 bis 4 Fuß tief unter der Erde. Nach Aussage der Aufseher ist — nachdem der Friedhof schon ganz angefüllt war — die erste Gräberschicht 3 bis 4 Fuß hoch mit Erde angeschüttet worden, in welcher jetzt die Gräber gemacht werden. Der Oberphysikus beantragt: Es sei diese ans öffentlichen Sanitätsrücksichten auch nicht einen Augenblick länger zu duldende Unordnung sogleich abzusteüen und die Beerdigung der Todten in der zweiten Gräberschichte unverzüglich zu verbieten; die Benützung des gegenwärtigen Jsraeliten-Friedhofes sei nur in so lange zu gestatten, als der noch' disponible geringe Raum für die Errichtung von Gräbern genügt. Im Übrigen sei die Jsraelitengemeinde anzuweisen, für einen neuen Friedhof unverzüglich Sorge zu tragen. Der Magistrat hat sämmtliche Anträge des Oberphysikus gut geheißen und wird in diesem Sinne der Auftrag an die Jsraelitengemeinde erlassen werden. Was den neuen Friedhof betrifft, so hat der Magistrat beschlossen, daß die Jsraelitengemeinde auf den gemeinsamen Friedhof nächst der Kerepescherstraße zu verweisen sei und daß für den Fall, daß die Gemeinde nach Art der griechisch-orientalischen, die Ausscheidung eines eigenen Territoriums im gemeinsamen Friedhof wünschen sollte, diesem Verlangen entsprochen werden wird. Ueber Aufforderung des Magistrats hat nun die städtische Friedhofcommission in ihrer Sitzung vom 21. d. M. zur Anlage eines neuen israelitischen Friedhofes auf dem allgemeinen Gottesacker 25 lk Joch Flächenraum für 40,000 Gräber angewiesen und es der Jsraelitengemeinde freigestellt, diesen neuen Friedhof mit einer Mauer oder einem Zaun zu umgeben. Das Vorgehen des Magistrats in dieser Angelegenheit verdient volle Anerkennung; nur wundert es uns, daß die Besichtigung des Friedhofes ohne Mitwiriung der Cultusgemeinde geschah. Auffallend ist auch, daß die israelitische Gemeinde der so gestalteten Ueberfüllung ihres Friedhofes nicht zuvorkam. Än die Rubrik: „Zur Gleichheit und Gleichberechti-I 1 gung" gehört auch die Mittheilung der Fälle des Ueber-> - tritts zum Judenthum. Die Regierung verhält sich sol-» l chen Israeliten gegenüber ganz passiv, da hierzulande noch kein interconfessionelles Gesetz besteht. Aus diesem Grunde erfolgt die Aufnahme hierländischer christlicher Bewohner ins Judenthum bisher noch in Wien oder außerhalb der Monarchie; Trauungen solcher'Paare fanden jedoch im Lande statt und von solchen wollen wir berichten. Außer dem bereits früher aus Arad mitgetheilten Falle, melden die Zeitungen über nachfolgende: Im Pester Cultustempel fand am 9. d. M. die erste Trauung eines Proselyten statt. Eine so zahlreiche Menschenmenge war herbeigeilt, daß das weite Gotteshaus dieselbe nicht zu fassen vermochte und die Leute auch den ganzen Tempelvorhof dicht füllten. Der Bräutigam, ein dortiger Volkssänger,' Namens Schönberger, trat in Wien zum Judenthume über, sein Vater war ein getaufter Jude. Eine in Beszprim wohnende Ungarin, Adoptivtochter eines dortigen bischöflichen Beamten, trat in Preußen zum Judenthume über und vermählte sich vor kurzem mit dem Veszprimer Israeliten M. Breuer, in den der Ziehvater des Mädchens vergebens drang, sich taufen zu lassen. Hermann Alexander Bellak, Glasermstr. in Pest, hat sich in einer Eingabe an das Cultusministerium gewendet, damit ihm erlaubt werde, zum Judenthum überzutreten, beziehungsweise zu diesem wieder znrückkehren zu dürfen. In seinem Bittgesuch bemerkt Bellük, daß er seinerzeit sich genöthigt sah, zum Christenthum überzutreten, weil er von der Polizei „zu viel sekirt wurde", als Jude keinen Gewerbeschein erhalten konnte, endlich weil er hoffte, einen reichen Taufpathen zu erhalten, der ihm „aufhelfen" würde. Im Jahre 1854 wurde Belläk in der Pester Franziskanerkirche getauft. Cr versichert in seiner Eingabe, daß er stets ein frommer Jude blieb, und wünscht nun wieder zum Glauben seiner Väter zurückzukehren. Das Cultusministerium hat die Eingabe an den Magistrat behufs Einhändigung an den Petenten mit dem Beifügen geendet, daß diese Angelegenheit nicht zur Cvmpetenz des Ministeriums gehöre. Dieser ministerielle Bescheid beweist abermals die Dringlichkeit eines interkonfessionellen Gesetzes. Der „Neuzeit" wird aus Do es in Siebenbürgen mitgetheilt, daß daselbst bereits seit mehren Jahren eine gewesene Christin mit einem jüdischen Schuster in vrdent-