Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 40 (29.9.1868)
- Date
- 1868-09-29
- Page
- Seite 801 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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801 und Majsa eine Subvention aus dem Schulfonde auf 3 Jahre, u. z. die elftere 300 fl., die letztere 225 fl. jährlich. — 11. Die Eidesfrage. Daß das Ministerium entschlossen ist, eine gleichlautende Eidesformel für alle Confessionen einzuführen, dafür liefert §.17 des bereits erwähnten Gesetzentwurwurfes über, das Jncolat einen neuen Beweis. Derselbe lautet also: Jeder mit dem Staatsbürgerrechte bekleidete Fremde ist verpflichtet, folgenden Staatsbürgereid abzulegen: „Ich bl. bl. gelobe, nachdem ich als Unterthan der ungarischen Krone ausgenommen wurde, sowohl dem gesetzlichen Könige, als auch der Verfassung Treue, den Gesetzen aber Gehorsam, und verspreche heilig, meine Staatsbürgerpflichten zu erfüllen. So möge mir Gott u. s. w." Der Senat der Pester Universität gestattete, daß Candidaten mos. Conf., welche bei Erlangung des Doctorats den Eid ablegen, diesen auch unbedeckten Hauptes leisten können. Dagegen ist die Eidesformel noch die alte und beginnt: „Ich schwöre bei dem Gotte Abrahams, Isaaks und Jacobs, der da Rache nehmen wird an den Entweihern seines heiligen Namens ..." und ,,so ich dies nicht halte, so komme über mich ... —" Wie man nun nicht mehr zweifelt, wird die unter der Rubrik „Literatur" erwähnte ausgezeichnete Abhandlung des Oberrabbiners Löw in Szegedin über den Judeneid die Abschaffung des Eides mors judaioo hier zu Lande bewirken, nachdem der Justizminister Horvath sich bereits in diesem Sinne ausgesprochen.*) Sal. Blum. XI.**) Ende August 1868. 1. Zur Gleichheit und Gleichberechtigung. Wieder findet infolge des Absterbens eines Reichstagsdeputirten eine Neuwahl statt, und z. in der altehrwürdigen k. Freistadt Stuhlweißenburg, dem *) Der Mangel an Raum gestattet uns nicht, die Abhandlung des vr. Löw über den Eid more judaico hier abzudrucken, um so weniger, da über diesen Gegenstand schon so viele treffliche Schriften und Broschüren veröffentlicht worden. Redaktion. **) Wir bedauern aus Mangel an Raum einige dieser Monatsberichte unseres gesch. Herrn Correspondenten nicht mitheilen zu können. Es wurden darin Schilderungen der verschiedenen Parteibestrebungen, zahlreiche einstigen Krönungsünd Begräbnißorte der ungarischen Könige. Im Sinne des Wahlgesetzes sollten bei dieser Wahl blos die im Jahre 1865 aus Anlaß der allgemeinen Reichstagswahlen Conscribirten mitstimmen; da jedoch seitdem die Gleichberechtigung der Israeliten zum Gesetz erhoben wurde, so machte die dortige Stadtbehörde (wir wissen nicht, ob aus . Gerechtigkeitssinn oder durch den herben Tadel, welchen die Stadt Temesvar in ähnlicher Angelegenheit (siehe Nr. 25 d. Bl.) seitens der öffentlichen Meinung erfahren, gewitzigt) die Anfrage beim Ministerium, ob die Israeliten nachträglich in die Wählerlisten einzutragen seien, nachdem dieselben in den 1865er Listen nicht Vorkommen. Die Antwort fiel, wie zu erwarten war, bejahend aus u. z. ordnete der Minister des Innern an, daß diese nachträgliche Conscription vom 14. bis zum 27. Septbr. und die Reclamationsfrist bis zum 3. Octobr. ausgedehnt wird. In der Pester Magistratssttzung vom 25. Juli kam es zur Sprache, daß der dortige israelitische Friedhof bereits überfüllt sei, und Obernotar Garlüczi stellte den Antrag, daß der städtische Oberphysikns an" gewiesen werde, sich über die Raumverhältnisse und Zu stände jenes Friedhofes zu informiren und die nöthigen Anträge zu unterbreiten, in welchem Sinne der Magistrat auch Beschluß faßte. Hiezu bemerkt der „Pester Lloyd" folgendes: „Da der Friedhof an der Kerepescher Straße zur gemeinsamen Ruhestätte der Todten aller Confessionen bestimmt ist, so wird es interessant sein zu sehen, ob und von welcher Seite Hindernisse gegen die Benutzung des allgemeinen Friedhofes durch Israeliten geltend gemacht werden." Oberphysikns Dr. Flör kam in Begleitung eines Beamten der Stadthauptmann- Wahlen von Juden zu Ehrenämtern, Wohlthätigkeitsacte und Auszeichnungen mitgetheilt, Einzelheiten, die an sich wichtig, aber bei der schnellen Strömung der Zeit für das Ganze von geringerer Bedeutung sind. Als charakteristisch heben wir nur hervor, daß das neu errichtete 4klassige confessionslose Real-Gymnasium zu Munkacs von der Regierung als öffentliche Anstalt erklärt wurde — was einen Gegensatz zu den Vorgängen in Breslau und Cassel bildet. Zur Bezeichnung des Standpunktes der hierländischen sg. Orthodoxen dient es, daß der Rabbiner Deutsch in Valassa-Gyarmath jüngst in einem gottesdienstlichen Bortrage das Abschaffen des Schulklopfeus und des n amentlichen Aufrufes zur Thorah für ein größeres Vergehen erklärte, als die Entweihung des Sabbaths. Redaktion. 40*.