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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-09-29 · Heft 40 (29.9.1868) · p. Seite 799

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 40 (29.9.1868)
Date
1868-09-29
Page
Seite 799 (sequence 9)
Language
German
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sich mit dem Oberrabbi Löv verständigen, da letzterer ein Gegner der Chassidäer ist und mit Unghvar und Liszka nicht syinpathisirt. So wie in den Zeiten Jacobsons in Deutschland Aufklärung mit Beobachtung religiöser Ceremonien Hand in Hand ging, sowie in den Zeiten Mendelssohns ein Einfluß auf die Massen bei nicht strenger Handhabung der Ceremonien eine Unmöglichkeit war, so ist auch bei uns in Ungarn der Fortschritt nur bei strenger Beibehaltung des Ceremonialgesetzes denkbar. Auch in Oberungarn wird cs Licht werden und das Wort Finsterniß, das aus Unghvar und Liszka zu uns herüberschallt und von den getreuen Jüngern im Chore wiederhallt, kann von einem Jeremias Löv nicht acceptirt werden, wenn anders derselbe in Ungarn seine wichtige Mission nicht als beendet ansehen will. Oberlehrer I. I. Rosenmeher. Italien. Aus Oberitalien, 8. September. (Privatmitth.) Eben so sehr um die Wahrheit in ihre Rechte einzusetzen, als zur Beruhigung der zahlreichen Verehrer des seligen Reggio, ist es mir sehr angenehm, Ihnen hiemit zu berichten, daß in Folge meiner in Nr. 34 Ihres geschätzten Blattes abgedruckten Correspondenz aus Oberitalien der Corriere Jsraelitico vom >. l. M. eine Erklärung bringt, welcher gemäß der ehrenwerthe Herr Prof. Tedeschi, Oberrabbiner von Triest, in der bezüglichen Stelle seiner schönen Trauerrede auf den verewigten S. D. L. keineswegs im Sinne hatte, auf den seligen Reggio anzuspielen, da obgenannter Herr Rabbiner auch in seiner damaligen Gemeinde (Asti) einen Trauergottesdienst nach dem Ableben des großen Gelehrten veranstaltete, und selbst in einer hebräischen Elegie dessen Tod beweinte. Bekanntlich verwalteten sich die israel. Gemeinden der 1866 zum Königreich Italien geschlagenen Provinzen des Lombardisch-Venetianischen nach ihren früheren Gemeindestatuten. Run vernehmen wir aus einer Correspondenz des jüngsten Heftes vom Educatore Jsraelita, daß die Mantuaner damit umgehen, anstatt des für alle Israeliten-Gemeinden Italiens giltig erklärten piemontesischen Jsr. Gemeinde-Statuts von 1857 ein eigenes Reglement für ihre Gemeinde vorzuschlagen, worin der Grundsatz des freien Anschlusses an die religiöse Association, und freiwillige Theilnahme an den Ausgaben für die öffentlichen religiösen Zwecke ausgesprochen ist. Wir werden sehen, ob die Mantuaner Gemeinde, eine der gebildetsten und edelsten Italiens, schon zu einem so radicalen Umschwünge in ihrer Administration reif ist. Es wäre zu wünschen, daß sich solche Versuche bewähren, da dieß die Zukunft aller Gemeinden Italiens sein dürfte Herr Dr. Saul Formiggini von Triest, gediegener italienischer Literat, seit vielen Jahren in der israel. Gemeinde von Triest, auch im städtischen Municipium und sonstigen öffentlichen Unterrichtsimb Wohlthätigkeitsanstalten thätig, und der, beiläufig gesagt, sich mit der Herausgabe einer von ihm zu Stande gebrachten eleganten hebräischen Uebersetzung der Dante'schen Divina Commedia beschäftigt, ist vom Kaiser von Oesterreich ourch Verleihung des Franz Josephs-Ordens ausgezeichnet worden. Amerika. Fortsetzung der Corresp. aus Chicago in vor. Nr. Die neue Constitution, die aus den Berathungen der Convention hervorging, beruht „auf breiter demokratischer Grundlage," wenn wir diese fagon de parier aus dem Jahre 1848 hier anwenden dürfen. Es giebt keine „untergeordneten" Logen mehr. Alle Gewalt und Souveränctät liegt vielmehr in den Logen, die in ihrer eignen Sphäre unabhängig sind, und die Distr.-Großlogen haben bloß übertragene Befugnisse, keine andere. Das alte Unwesen, daß die Distriktsgroßlogen für die inneren Angelegenheiten der bisher sogenannten „untergeordneten Logen" Gesetze machten und in die Verwaltung derselben eingriffen, hört auf und die D.-G.-Logen werden sich in Zukunft auf ihr eigenes Gebiet beschränken müssen. Die gesetzgebende Gewalt für den ganzen Orden ist einer Generalconvention übertragen, die alle fünf Jahre zusammentritt und aus Abgeordneten der einzelnen Logen besteht. Die nächste Convention wird in Chicago stattfinden. Zur Ausführung der nöthigen Verwaltungsgeschäfte ist ein Executiv-Comite, dessen Befugnisse aber sehr beschränkt sind, eingesetzt worden. Ebenso setzte man ein Appellations-Comite ein, dem die Schlichtung von im Orden enstehenden Meinungsverschiedenheiten zusteht. 40

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