Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1868)
- Date
- 1868-09-22
- Page
- Seite 790 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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stücke in den Strahlen der Lichter und Kienfackeln blinkten, welche die Räuber angezündet hatten. Sie sielen darüber her, füllten ihre Taschen und Beutel damit und zogen sich zurück, um anderen Herandringenden Platz zu machen. Es währte nicht lange, und man war auf den Grund gekommen, die Kisten waren leer . . . Viele von diesen schlichen sich unvermerkt aus dem Hause und zur Stadt hinaus auf heimlichen Wegen, um ihre goldene Beute vor ihren Mitverschworenen in Sicherheit zu bringen. In gleicher Weise drangen Andere in die Bernsteinkammer, und leerten ihre reichen Vorräthe völlig aus. Ein anderer Theil zerstreute sich in die Gemächer, um zu vernichten, was nicht fortgetragen werden. konnte. Sie zerschlugen die Schränke aus kostbaren Hölzern, die Spiegelscheiben, die Gemälde, die Porzellan- und Glaswaaren, zerschlitzten die Teppiche und Vorhänge, die Betten, und schleppten die Vorräthe feinen Linnens fort. Ein dritter Theil hatte sich in die Keller begeben. Sie fanden, was sie suchten, die Weine in Fässern und Liqueure u. s. w. Da ging es an ein lustiges Trinken, sie zechten, und der nächtliche Marsch hatte ihren Durst geweckt. Aber des schweren Getränkes ungewohnt, wurden nicht wenige benebelt und verloren, vor den Fässern liegend, das Bewußtsein. Man hatte das Zerstörungswerk im Innern des Hauses beendet. Jetzt sollte das Haus selbst an die Reihe kommen. Man rief die Genossen aus den Stockwerken und aus dem Keller zusammen, häufte in den unteren Zimmern Möbeltrümmer und Fetzen von Kleidern und Vorhängen zusammen, und steckte einige brennende Fackeln hinein. Dann sammelte man sich vor dem Hause. Die Flamme schlug bald zu den Fenstern heraus, verbreitete sich in den oberen Räumen, und stieg plötzlich als eine Feuersäule durch das Dach in die Höhe des nächtlichen Himmels. Unten im Keller lagen einige berauschte Gesellen, aber Niemand achtete ihrer, sie wurden von den Trümmeen des zusammenbrechenden Hauses begraben. An allem Diesem hatten Müller-Hans, seine Brüder und einige Freunde keinen Theil genommen. Als sie das Haus leer gefunden, knirschten sie vor Ingrimm über den Verrath, der hier stattgehabt und machten sich auf, Mendes zu suchen, denn in der Stadt mußte er sein. (Fortsetzung folgt.) Kuriosum. Prag, 28. Aug. (Tempelraub). Ein Fünfrichtercollegium hatte es gestern mit jenem Diebstahle zu thun, der in der Nacht zum 24. Januar d. I. in der Synagoge verübt wurde, welche an Stelle des im Neubau begriffenen Tempels in der Kreuzgasse eingerichtet wurde, wobei aus versperrten Räumlichkeiten und Behältuisseu die zum Gottesdienste bestimmten Wertheffecten, Leuchter, Weinbecher und Sammelbüchsen aus Silber und Packfong, Silberketten und Silberstangen gestohlen und die zum Gebete bestimmten Gewänder ihrer Gold-und Silberborten beraubt wurden. Dieselbe Gerichtsverhandlung umfaßte ferner jenen Diebstahl, der am 29. Okt. v. I. Nachm. bei dem Schriftsteller Hermann Josef Landau in der Zeltnergafse verübt wurde, wo das Diebstahlsobject aus Gold- und Silbergeräthen und Diamantschmuck im Werthe von 311 fl. 10 kr. besteht. Der beiden Diebstähle angeklagt ist A. Hollube (r'ecie Heiler), ein viel gereister Mensch, im I. 1867 aus Mexiko zurückgekehrt, der unter allerlei bedenklicher Handtirung Leid und Freud erlebt, wobei mehrere Male die Justiz seinem Erdenwallen eine zeitweise bestimmte Richtung geben mußte. Die Zeugeneinvernahme beginnt mit dem Vorsteher der Tempelgemeinde Salomon Frankl, dem Tempelcustos Simon Pohl und dem Tempeldiener Israel Wahle, was den ganzen Vormittag in Anspruch nahm. Heute Vormittag wurde die Verhandlung zu Ende geführt. Der Staatsanwalt hält den Beweis der Schuld für erbracht und beantragt für den Angeklagten zehn Jahre schweren Kerker, indem er den zwei Diebstahlsverbrechen noch das Verbrechen der Verleumdung, begangen durch falsche Verantwortung, beizählt. Nach Dr. Pleschers Vertheidigungsrede spricht der Gerichtshof sein Urtheil dahin aus, daß der Geklagte des vierfach verbrecherischen Diebstahls schuldig und zu sieben Jahren schweren, durch Fasten jeden ersten Freitag jeden Vierteljahrs der Strafzeit verschärften Kerker verurtheilt sei. In der Verantwortung des Angeklagten hat der Gerichtshof das Verbrechen der Verleumdung nicht gefunden. — Nach Verlesung der Gründe erklärt der Verurtheilte mit feierlich erhobener Stimme: „Nie in seinem Leben ist vor dem löblichen Publikum eine so ungerechte Verhandlung geführt worden, nie ist erhört, daß ein Angeklagter, wenn er durch Eid seine Unschuld beweisen will, nicht zum Eid zugelaffen werden sollte. Ich werde meine Strafe überleben, dann aber gehe ich geradewegs zum Kaiser, ich kann sprechen, Gott sei Dank, ich will ihm erzähle», wie's zugeht bei seinen Gerichten. Pfui! Das ist eine Schufterei!" Mit diesen Worten will er aus dem Saale schreiten. Der Präsident läßt ihn zurückführen und sagt: „Ihre Ausfälle werden Ihnen Strafe zuziehen, über welche ich sofort ünt dem Gerichtshöfe berathen werde. Entfernen Sie sich einstweilen." — „Hängen Sie mich wegen meiner!" ruft der Verurtheilte und geht hinaus. Nach einer Weile verkündet ihm der Präsident, daß er seiner beleidigenden Aeußerungen wegen durch drei Wochen in jeder Woche zwei Mal Einzelhaft und Fasten erhalte. — „Nur aufhängen lieber, eine Schufterei bleibt's doch!" brummt der Mensch, während er abgeführt wird. (Derselbe Mensch ist bereits wegen Brandlegung zu lebenslänglichem schweren Kerker verurtheilt gewesen, aber zu drei Jahren schweren Kerkers begnadigt und dann abermals wegen Brandlegung zu mehrjähriger Kerkerstrafe verurtheilt worden.) Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld.! Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lvtze.