Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 31 (28.7.1868)
- Date
- 1868-07-28
- Page
- Seite 612 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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wozu wir uns hinzuzusügen bitten.*) Wir hoffen, daß, nachdem so viele ehrenwerthe Männer ihre Betheiligung ausgesprochen haben und Ort und Zeit bestimmt sind, sich noch recht viele College» zum Erscheinen entschließen werden. Wir erlauben uns nur noch folgende Bemerkungen. Daß nach 22 Jahren die Rabbinerversammlung wieder ins Leben tritt, beweist, daß die Idee solcher Versammlungen eine lebenskräftige, daß diese ein Bedürfniß sind. Wir können uns daher der Hoffnung überlassen, daß die diesmalige ein Anfang zu öfteren, wiederholten werde. Demungeachtet müffen wir bemerken, daß die diesmalige Versammlung, wie überhaupt eine jedesmalige, selbständig und unabhängig ist und nach der Abstimmung ihrer Mehrheit über sich selbst frei z» bestimmen hat. Die Rabbinerversammlung tritt also keineswegs die unmittelbare Erbschaft der früheren an, und beansprucht weder die Sympathien noch die Antipathien der früheren. Sie tritt als ihr eigenes Werk.und mit eigenem Bestände in das Leben. Sie wird sich nicht beirren lassen, wie man sie von vornherein von der einen oder von der anderen Seite ansieht; sie wird ihre Ansichten zum Ausdruck bringen, und diese vertrauensvoll der gesammten Glaubensgenossenschaft und der Zeit übergeben. Auf Streitigkeiten wird sie sich als Rabbinerversammlung nicht einlassen. Thöricht wäre es, wenn man in dieser Versammlung irgend welche hierarchische Gelüste und Äbndenzen finden wollte, weil sie aus Rabbinen besteht. Die letzteren versammeln sich nur als Sach- und Fachkundige, um das vorzubereiten, was die Gemeinden in ihrer Autonomie und freien Selbstbestimmung verwenden können, und was, wenn es später gelingen sollte, Versammlungen von Vorständen und Laien zu Stande zu bringen, diesen als Material vorliegen würde. Die Rabbinerversammlung nimmt keine weitere Autorität in Anspruch, als in der Vereinigung von Männern liegt, welche auf diesem bestimmten Gebiete sachgemäßes Urtheil besitzen, von Männern, die dieser Sache ihr Leben und alle ihre Kräfte gewidmet haben. Die Rabbinerversammlung legt Niemandem, selbst nicht ihren eigenen Teilnehmern eine Verpflichtung auf, der^letzteren nur eine moralische, soweit sie zu den Beschlüssen ihre Abstimmung gegeben haben. *) Wir zeigten obige Anmeldungen in dieser Zeitung genau so an, wie sie uns der Zeit nach zukamen. Verzögerungen gingen nur aus dem Umstande hervor, daß diese Zeitung nur alle 8 Tage erscheint. Redakt. Die bevorstehende Rabbinerversammlung ist, wie bei kannt, zu dem Zwecke der gottesdienstlichen Frage berufen. Es versteht sich von selbst, daß daher diese Frage den Inhalt der Verhandlungen bilden werde, aber ebenso sehr ist es selbstverständlich, daß es nicht in unserer B efugniß steht, der Versammlung Grenzen vorzuschreiben, sondern es wird Jedem freistehen, Anträge zu stellen,! und es Sache der Versammlung selbst sein, über solche zu beschließen. So wollen wir mit freudigem Herzen die schnelle Verwirklichung begrüßen und den göttlichen Segen für sie erflehen. Der Geist der Verständigung, der Ueberzeugungstreue wie der Eintracht, möge in ihr walten, und alle Parteiung und Persönlichkeit von ihr fern bleiben! Es gilt die heiligsten Interessen, bei denen die unumwundene Aussprache der Ansicht und Ueberzeugung, der Beobachtung und Erfahrung nothwendig ist, aber ebenso sehr die Achtung und Würdigung jeder Verschiedenheit der Meinungen. Wir haben auch folgendes, an uns gerichtete Schreiben hier mitzutheilen: Sr. Ehrw. dem Rabbiner Herrn vr. Philippson in Bonn. Mit besondererer Freude haben wir aus Nr. 24 und 25 Ihrer geschätzten Zeitschrift ersehen, daß Ew. Ehrw. einmal wieder zu einer hoffentlich bald statthabendeu Rabbinerversammlung zum Zwecke des Cvltus Beranlaffung gegeben. Wir fühlen mit Ihnen, wie eine dem Zeitgeiste entsprechende Reorganisation des öffentlichen Gottesdienstes dringend nothwendig ist, und wie derselbe seinem Verfalle entgegen geht, wenn nicht Männer gleich Ihnen den sinkenden Bau zu stützen beginnen. Möge Gott Ihre edle Absicht und ihr hohe- Interesse für das Judenthum segnen, und Ihr« Bemühungen mit dem schönsten Erfolge krönen! Erlauben Sie uns, hochgeehrter Herr, schon jetzt für Ihr hochherziges Streben unseren aufrichtigen Dank auszusprechen, und genehmigen die Versicherung, daß wir von ganzem Herzen die Erfüllung Ihres Vorhabens wünschen, und auch nicht daran zweifeln, daß viele hundert andere Gemeinden gleiche Gesinnungen mit uns hegen. Wir empfehlen uns Ew. Ehrw. mit bes. Hochachtung Vlotho, den 9. Juli 1868. Der Synagogen-Vorstand. H. P. Stern, Vors. M. Michel Rüdenberg. A. Steinberg seu.