Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1868)
- Date
- 1868-07-14
- Page
- Seite 586 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226665--26264-3261797- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
586 Im Verlage von Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig ist erschienen: raSitf nwt Eine Mitgabe für das ganze Leben an jüdische Confirwanden, Bar mizwah, und Confirmandinnen, so wie bei der Entlassung aus der Schule. Von vr. Ludwig Philippfon, Herausgeber d. Allg. Zeitung des Judenthums. Mit Stahlstich und Titelkupfer, in reich vergoldetem Einband Preis 1 Thlr. 20 Sgr. Keinen bessern Führer können Eltern und Freunde ihren Kin* dern bei diesen wichtigen Veranlassungen mitgeben. Die religiösen Lehren, die Geschichte, das Sitten- und Ceremonialgesetz des Judentbums werden in anziehendster, überzeugendster Weise dargestellt, für alle Lagen und Verhältnisse des Lebens, in Berus und geselligem Verkehr, in Familie und Oeffentlichkeit die weisesten Rathschläge und Mahnungen, aus der h. Schrift, einerreichen Erfahrung und einem frischen Geiste geschöpft, ertheilt. Es ist eine treffliche Gabe des verdienten Verfassers an seine Glaubensgenossen, an deren Jugend. Dringende Bitte. In No. 26 d. Bl. S. 519 ist das Trauerspiel geschildert, welches inNordenburgl Ostpreuß.) vor sich gegangen. Der Vater ist erschlagen, die Mutter zum Tode verurtheilt, zwei unmündige Kinder, denen, weil die Eltern nur jüdisch getraut waren, nicht auch civiliter, die geringe Hinterlassenschaft nach dem staatlichen Gesetze nicht zukömmt, dem Elend preisgegeben, und zwar in einer Provinz, wo es der Nothleidenden jetzt so viele giebt. Nachdem jetzt gerichtlich festgestellt worden, daß die beiden Rosenberg'schen Kinder dem Judenthume angehören und in ihm erzogen werden sollen, richte ich daher an die Wohlthätlgkeit der Glaubensgenossen die dringende Bitte, die Mittel zu beschaffen, um die beiden unglücklichen Waisen zum Guten erziehen zu können, ihnen ihr schreckliches Geschick in etwas zu vergüten! Das jüdische Unterstützungs- Comiw zu Schippenbeil hat sich der Erziehung der beiden Kinder angenommen; an dasselbe sind die Gaben zu senden. Doch nimmt auch der Unterzeichnete diese gern in Empfang. Genaue Rechnungsablage wird erfolgen. Bonn 29, Juni 1868. vr. Ludwig Philippfon. Bewerbung um das bei der Königlichen Gewerbe-Akademie zu Berlin bestehende Stipendium der Benny Burchardt'schen Eheleute zu Landsberg a/W. Das von den Benny Burchardt'schen Eheleuten zu Landsberg a/W. bei der Königlichen Gewerbe-Akademie zu Berlin gestiftete Stipendium, bestehend aus den jährlichen Zinsen von 4000 Thlr. ü 41/2 % für junge Leute jüdischen Glaubens, welche die Anstalt zu ihrer Ausbildung als Techniker besuchen und sich in bedürftiger Lage befinden, wird am Schluffe des Sommer-Semesters d. Ä. erledigt und soll vom 1. Oktober d. Ä. ab wieder verliehen werden. Die Verleihung erfolgt am 25. Januar k. I. von dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf den Vorschlag des Directors der Königlichen Gewerbe-Akademie der Art, daßder Genuß desselben mit dem 1. Oktober des vorhergehen- Jahres beginnt. Bei der Bewerbung haben diejenigen den Vorzug, welche mit dem Stifter oder dessen Ehefrau dem Grade nach am nächsten verwandt sind. Bei dem Mangel an verwandten Bewerbern haben diejenigen den Vorzug, welche zur Zeit der Bewerbung ihren Wohnsitz in Landsberg a/W. und falls auch solche nicht vorhanden sind, diejenigen, welche in Sonnenburg ihren Wohnsitz haben. Fehlt es an solchen Bewerbern, so entscheidet die größere Bedürftigkeit, sowie die bessere Befähigung und moralische Führung. Die Bewerber um das vorgenannte Stipendium können sich von jetzt an melden, wenn sie den nachstehend verzeichneten Aufnahme-Bedingungen genügen. 1) der Bewerber muß wenigstens 17 und darf höchstens 27 Jahr alt sein; 2) er hat nachzuweisen, daß er entweder bei einer Provinzial-Gewerbeschule, oder Realschule, oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Reife erlangt. Die Bewerbung ist fr ankirt bei dem Unterzeichneten bis spätestens den 1. September d. I. schriftlich einzu reichen und muß von folgenden Attesten begleitet sein: a. dem Geburtsschein des Bewerbers, b. dem Zeugniß der Reife, e. einem Führungsattest der Ortsbehörde, 6. einem Bedürftigkeitsattest derselben. Berlin, den 22. Juni 1868. Der Direetor der Königl. Gewerbe-Akademie. Reulearrx. - In Nr. 28. S. 554. Sp. 1. Z. 1. v. u. muß es heißen: „Widerlegung", S. 555. Sp. 2. Z. 15. v. 0. lies: „richtig"; S. 569. Sp. l.Z. 15. v. u. lies: „Anklage" lnicht „Aufgabe.") S. 570. Sp. I.Z.7. v. u. muß es heißen: „aus Ludwig Markus von Gans sagte: Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze. Hierzu Feuilleton-Beilage Nr. 29.