Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 28 (7.7.1868)
- Date
- 1868-07-07
- Page
- Seite 558 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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schaftlicher und pädagogischer Befähigung, ohne Rücksicht auf Religion, berufen werden und nur bei dem Religionsunterrichte das Glaubensbekenntniß des Lehrers in Betracht kommen solle. Die Staatsbehörden haben jedoch die Confessionslosigkeit weder für die neue Realschule, noch für das neue Gymnasium gelten lassen wollen, und es ist nun fraglich, was aus den fertigen Gebäuden werden soll, wenn keine Einigung der Staats- und Stadtbehörde, und für diesen Fall, wenn keine Uebereinstimmung zwischen Magistrat und Stadtverordneten zu Stande kommt. Letztere haben, da sie die Gelder bewilligen müssen, eine sehr gewichtige Stimme, wenn auck> nicht unmittelbar zur Sache. (Man sieht, wohin die „Köln. Zeit." zielt: nur ja keine Opposition I In Wien fand ein gleicher Conflikt vor 1866 zwischen dem Magistrat und Ministerium statt. Er ist gegenwärtig zu Gunsten des Magistrats, d. i. der Gleichberechtigung entschieden — das ist aber gegenwärtig in Wien!) Aus der Provinz Posen, im Juni. (Privatmitth.) Die endliche Anstellung des seit 20 Jahren an dem Gymnasium zu Lissa als Hilfslehrer wirkenden Hilfslehrers, mosaischer Religion, Julius Töplitz, welcher, wie Ihr geschätztes Blatt bereits mitgetheilt hat, ministeriellerseits erfolgt ist, war bekanntlich seit vielen Jahren vielfach Gegenstand einer Principfrage innerhalb der gesetzgebenden Körper und der oberen Verwaltungsbehörde, und die letztere glaubte bei aller Anerkennung der bewährten Tüchtigkeit des Mannes demselben die Bestätigung versagen zu müssen, um nicht gegen das mit starrer Konsequenz bisher festgehaltene konfessionelle Princip zu verstoßen. Die jüngste Zeit hat, wie nach so mancher anderen Richtung hin, auch in dieser eine andere, so zu sagen mildere politische Auffassung der Frage Platz greifen lassen, und so ist denn, wenn auch wie vorgeblich hier als Ausnahmsfall, der Bann gebrochen und ein Lehrer mosaischen Glaubens dem Lehrerkollegium einer höheren königl. Unterrichtsanstalt einverleibt worden. In Lissa hat diese Anstellung große Befriedigung und Theilnahme erweckt, da Herr Töplitz seit seinem Wirken an der Anstalt zu den beliebtesten und geschätztesten Persönlichkeiten gehört. Aus Wien wird der „P. Z" geschrieben: Schon am 26. «Mail, am ersten Tage nachdem die Publikation der konfessionellen Gesetze erfolgte, meldeten sich in Wien 9 Personen, die ehemals dem Judenthume angehörten und seit einer langen Reihe von Jahren dem Christenthum angehören, bei dem israelitischen Prediger in der Leopoldstadt, um in den Schooß der Mutterreligion zurückzukehren. Darunter befinden sich ein Mann, der, bereits seit 24 Jahren getauft, als Christ, und 8 Frauen, die schon seit vielen Jahren als Christinnen lebten. Eine der letzteren ist eine! hochgestellte adelige Wittwe, deren Mann ein Staatsamt bekleidete. Bekanntlich hat die jüdische Gemeinde zu Rakel bei dem Hause der Abgeordneten petitionirt, daß die Inspektion über die jüdische Schule dem evangelischen Geistlichen entzogen und dem Rabbiner übertragen werde. Die Commission beschloß, diese Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und das Abgeordnetenhaus ist diesem Beschlüsse beigetretcn. Seitens des Kultusministers v. Mühler ist ein abschlägiger Bescheid an die Gemeinde abgegangen. Dieselbe hat die Absicht, sich in einer neuen Petition an das Abgeordnetenhaus zu wenden.r Württemberg, im Juni. (Privatmitth.) Die vor mehreren Jahren sowohl von reformistischer als von orthodoxer Seite angeregte Revision der jüdischen Kirchen Verfassung, wie sie sich aus dem Gesetze von 1828 u. der K. Verordnung von 1831 in Württemberg gestaltet hat, ist gegenwärtig Gegenstand der Berathung im K. Cultusministerium, um als Gesetzentwurf vor die nächsten, am Anfang k. M. zu wählenden Stände - Kammern gebracht zu werden. Das Elaborat wird übrigens vorher noch einer aus Laien, Lehrern und Rabbinen zusammengesetzten Synode zur Prüfung unterbreitet werden. Wie man hört, soll die Autonomie der Gemeinden erweitert, die Centralgewalt der isr. Oberkirchenbehörde bedeutend beschränkt und das Kirchenvorsteheramt nur aus weltlichen Mitgliedern zusammengesetzt werden. Die -Lehrer und Vorsänger des Landes werden sich am 20. d. M. in Stuttgart versammeln, um über den Unterstützungsverein, der immer größere Dimensionen gewinnt, über die Entwerfung eines Normallehrplans für einklassige Schulen, den die Oberschulbehörde im Spätjahr unter Zuziehung auch eines jüdischen Volksschullehrers, des Herrn Elsässer in Laupheim, berathen lassen will, und wohl auch über die projektirte isr. Kirchenverfassung ihre Meinungen aus-