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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-16 · Heft 25 (16.6.1868) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 25 (16.6.1868)
Date
1868-06-16
Page
Seite 502 (sequence 12)
Language
German
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50Z des Pester Spengler-Vereins wurde nämlich unser Glaubensgenoffe Jgr. Schlesinger zum Vereinsvorsteher erwählt. Sehen wir nun, welche Corporationen sich während der letzteren Monate gegen unsere Glaubensgenossen in Wahlsachen noch engherzig benommen haben, so wurden nur wenige Fälle bekannt, woraus ersichtlich ist, daß die Zahl derjenigen Unduldsamen, die noch den nicht eben beneidenswerthen Much besitzen, dem Zeitgeiste Trotz zu bieten, sich immer mehr vermindert. In der Reihe dieser Ritter vom alten Regimente figurirt obenan der Vertretungskörper der Stadt Pest. Da dieses Falles in diesen Blättern bereits erwähnt wurde, so will ich hier blos bemerken, daß die liberale Preffe die Repräsentanz ob ihrer Engherzigkeit scharf geißelte. Daß der Antrag des Repräsentanten M a t o l a y: einige Israeliten zu Ehrenrepräsentanten zu wählen, verworfen wurde, daran trage, wie „Hon" äußerte, der Umstand die Schuld, daß die Majorität des Vertretungskörpers aus deutschen Spießbürgern bestehe. Auch die Stadt Oedenbursg faßte einen ähnlichen Beschluß. In Kaposvär wieder wurden die Israeliten nicht zur Richterwahl berufen, was Oberstuhlrichter Ladänyi damit entschuldigen wollte, daß das Emancipationsgesetz ihm damals noch nicht zur amtlichen Kenntniß gebracht war. Aber „Hon" bemerkte zu diesem Vorwände: „Der allgemeine Beifallssturm des aufgeklärteren Theiles der Nation, über das Zustandekommen des Gleichheitsgesetzes hätte jeden Träumer aus seinen mittelalterlichen Träumen aufwecken können." Die Commiffion des Kr aß na er Comitats endlich beschloß auf den Antrag eines jungen Magnaten, das Emancipationsgesetz nicht verlesen zu lasten, sondern einfach all acta zu legen, u. z. dies unter dem nichtigen Vorwände, weil die Copie nicht auch von Sr. Majestät gefertigt ist. „Indessen", sagt „Pesti Naplö“, „mögen sich unsere israel. Compatrioten des Kraßnaer Comitats trösten; denn wenn Kraßna auch nicht das Gesetz publicirte, so ist es darum doch ein sanctionirtes Gesetz. E pure se muove.“ «Fortsetzung folgt.) S. Blum. Anzeigen. Die Stelle eines Lehrers, Vorbeters uud Schächters ist in hiesiger Gemeinde vacant. Der Gehalt beträgt excl. des Schächteus und sonstigen Nebeneinkünften 120 Thlr. fest und freie Miethe. Geeignete Reflectanten können sich franko an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Die Stelle kann sofort besetzt werden. Sandersleben, iv Juni 1868. Beruh. Frank. Wir wünschen zum l. September d. I. einen guten Vorbeter, wniw und Lehrer, der womöglich Vortrag halten kann, mit einem Einkommen von 460 Thlr. Qualificirte Bewerber wollen sich bald an den Unterzeichneten Vorstand wenden oder persönlich ihren Vortrag halten. Kosten werden nicht erstattet. Gartz a/O. den 8. Juni 1868. Der Vorstand. _I. Lipschutz._ In hiesiger Synagogen-Gemeinde ist die Selle eines Vorbeters, Lehrers und Schächters zum l. Juli d. I. zu besetzen. Gehalt jährlich 200 Thlr. Nebenaccidentien sind besonders. Meldungen sind an den Unterzeichneten Vorstand zu richten. Reisekosten werden nicht vergütigt. Seelow den 5. Juni 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Bekanntmachung. Die Stelle eines Vorbeters, Schächters und Lehrers kann sofort oder bis 1. Juli oder I. August besetzt werden, mit einem fixirten Gehalt von 150 Thlr. und ebensoviel Nebeneinkommen. Hierzu geeignete Bewerber können sich aufs allerbaldigste entweder persönlich oder bei portofreier Einreichung der dazu erforderlichen Atteste, beim Unterzeichneten melden, wo sie dann das Nähere erfahren werden. Derselbe muß verheirathet sein. Reisekosten werden nicht erstattet. Schermeisel den 3. Juni 1868. Der Vorstand der Synagogengemeinde. R. Marcuse. M. Broh. S Gutermann. t Vaeanz. Die in unserer Synagogen-Gemeinde vacant gewordene Stelle eines Cantor, Schächters und bas! Kore soll bis spätestens zum 15. August c. wieder besetzt werden. Die Stelle gewährt festes Gehalt 300—325 Thlr. und insgesammt eine Einnahme von ca. 500 Thlr. pro anno. Qualificirte Bewerber wollen ihre Zeugnisse und zugleich ein oirrieulum vttae an uns baldigst postfrei einsenden. Reisekosten werden nicht vergütet. Rhbnik o/S. 20. Mai 1868. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand.

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