Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 25 (16.6.1868)
- Date
- 1868-06-16
- Page
- Seite 498 (sequence 8)
- Language
- German
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4S8 zuvorzukommen. Rußland wurde ersucht, sich diesen Bemühungen Preußens anzuschließen. In Folge dieser Eröffnungen des Grafen Bismarck änderte Fürst Gortschakoff seine Taktik und ließ Stephan Golesco fallen. — Jndeß ist bekanntlich die Ministerveränderung vor sich gegangen, kann aber nur als ein leeres Spiel angesehen werden, da die Minister nur ihre Portefeuilles austauschten. Aus Bukarest vom 30. Mai wird telegraphirt: „Die Consuln Frankreichs und Englands machen zufolge von Anträgen ihrer respectiven Regierung Schritte, um die österreichische Forderung aus Anlaß der Judenfrage nachdrücklich zu unterstützen." Man sieht also, daß der russische Generalconsul fehlt. Eine Bestätigung des Verhaltens der preußischen Regierung findet sich auch in einer Correspondenz der „Voss. Zeit." vom 24. Mai aus Bukarest. „In neuester Zeit fand hier eine merkwürdige Metamorphose statt. Graf Kaiserling, der preußische General-Consul, der noch unlängst zugleich mit Baron Offenberg, dem Russen, sich überall und bei jeder Gelegenheit als der größte Freund Bratiano's gerirt hat und denselben bei dem Fürsten Karl vielfach unterstützte, tritt jetzt mit einem Male als der heftigste Gegner des gegenwärtigen Ministeriums auf, setzt sich in Verbindung mit den meisten Senatoren und sucht sie dazu zu bewegen, dem Bratiano ein Mißtrauensvotum zu geben, um auf diese Weise den Fürsten Karl von der rothen Partei zu befreien. Unlängst hatte Graf Kaiserling eine längere Audienz bei dem Fürsten, bei welcher Gelegenheit er seine Meinung über Bratiano und dessen Partei unumwunden aussprach, die aber der Fürst durchaus nicht thcilen wollte, umsoweniger, als Baron Offenberg entschieden behauptete, das gegenwärtige Ministerium wäre das einzig mögliche." Bukarest, 5. Juni. Das Ministerium hat eine im höflichsten Tone abgefaßte Note an den österreichischen Generalconsul gerichtet, welche die Anschuldigung der diplomatischen Agenten in Jassh in der berüchtigten Note zurücknimmt. Das Ministerium Bratiano hat sich hiermit selbst das Zeugniß der Unwahrheit ausgestellt. Holland. Bonn, im Juni. (Privatmitth.) Wir erhalten aus Rotterdam (24. Mai) folgende Zuschrift: „Zur Förderung des Friedens in einer Jsraeliten-Gemeinde wird hiemit Ihre edle Dienstfertigkeit in Anspruch genommen, daß Sie nämlich folgende Zeilen in Ihre gesch. Zeitung aufnehmen und Ihre Ansicht darüber öffentlich aussprechen möchten: Ein orthodoxer Israelit hat vor mehrern Jahren eine erhebliche Geldsumme dem Vorstand seiner Gemeinde hinterlassen und in einem Hebr.-Deutsch geschriebenen Testament bestimmt, daß derselbe die Zinsen davon alljährlich zu verschiedenen darin umschriebenen Zwecken verwenden soll. — Der Schluß-Paragraph dieses Testaments lautet wörtlich also: tu iV'-tn brnniNT ,zrr tm-nn ybbyura vpns cton »"->i i"aN py pi« rbs b":n vcan NbiovLini N2N Drtb injo *ib obiy -w bao wm ipirt rrnnb b":n bs by rrawa pt« ib ■)öp2isrt b2 wn -PJ-P« V'5S1 bnp •’DlbN but« riy •pwi a^üT'Yi'-iyöaN zbbir 212 pn-rln nar by zbpll-m Nun ist die Frage, ob der fromme Hingeschiedene hierin dem jemaligen Rabbiner allein die Competenz zuerkannt hat, um bei vorkommender Meinungsverschiedenheit über die Auffassung irgend eines Punktes in diesem Testament zu entscheiden? oder hat der Testator den Rabbiner nur den Vorstehern' coordinirt und ist dann die nöthige Entscheidung — immer nach dem letztwilligen Geiste! — von der einfachen Stimmenmehrheit sämmtlicher Verwalter abhängig? Ihre einsichtsvolle Ansicht, die baldigst zu vernehmen gewünscht wird, soll darin maßgebend sein." - Nach unserer Ansicht kann hier von einer Coordination bei Meinungsverschiedenheiten im Schooße der Stiftungsverwaltung nicht die Rede sein, sondern der Testator hat dem jeweiligen Oberrabbiner die Entscheidung als der höheren Instanz zuertheilt. Dafür spricht, daß der Oberrabbiner zum „Ober-Epitropos" d. h. zum Oberverwalter, Obervormund der Stiftung bestellt worden; während also die Gemeindevorsteher die Epitroposse der Stiftung sind, ist der Oberrabbiner der Ober-Epitropos. Dies ist niemals eine Coordinirung, sondern eine Ueberordnung als höhere Instanz. Zwestens wird der Oberrabbiner als Controle