Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 23 (2.6.1868)
- Date
- 1868-06-02
- Page
- Seite 458 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226659--26130-3261657- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
458 fe&i sie in den Heeren der meisten civilisirten Staaten Europa's, namentlich aber in der französischen Armee in verhältnißmäßig großer Zahl als Offiziere, Aerzte und Militärbeamte. aller Grade bis zu den höchsten Rangstufen hinauf-Dienste leisten. In Preußen waren sie jedoch bisher factisch vom Offizierstande so gut wie ausgeschlossen, und wenn schon einige aus Anlaß der jünsten Kriege gegen Dänemark und Oesterreich wegen Auszeichnung vor dem Feinde zu Offizieren in der Landwehr ernannt wurden, so befindet sich doch unseres Wissens auch gegenwärtig noch in den Offiziercorps kein Bekenner des Judenthums. Die nach der neuen Sanitätsreform erfolgte Beförderung jüdischer Militärärzte in Stellungen mit dem Charakter und allen Prärogativen eines Hauptmanns hat somit als ein Zeichen liberaler Anschauungen in den bestimmenden Kreisen und als ein weiterer Schritt zur endlichen Verwirklichung des in der Verfassung verbürgten Grundsatzes von der Gleichberechtigung aller Confessionen eine nicht zu unterschätzende, principielle Bedeutung. (Wir können hinzufügen, daß dieser Erfolg nicht ohne Mitwirkung jüdischerseits erlangt worden ist, und hat der Redacteur d. Zeit, durch Beschaffung von Materialien gern die Hand dazu geboten. Red. d. A. Z. des Judenth.) Posen, im Mai. (Privatmitth.) Die hies. israel. Waisen-Knaben-Anstalt, welche jetzt in ihr 31. Jahr eingetreten, hat ihren 30. Jahresbericht veröffentlicht. Sie hat seit ihrem Bestände 90 Waisenknaben ausgenommen, von denen 47 Handwerker und zwar jeglicher Art geworden, 13 zum Kaufmannsstande sich bildeten, 5 zu ihren Verwandten nach Amerika gegangen u. s. w. Gegenwärtig befinden sich 14 in der Anstalt. Die Einnahmen der Anstalt betrugen einschließlich einiger Legate 3128 Thlr. im letzten Jahre, die Ausgaben 2212. Von jenen Einnahmen kommen nur 608 auf die Beiträge der Mitglieder. Sie haben eben abgenommen, und das ist schade. Es wäre daher zu wünschen, daß sich der Eifer für die Anstalt wieder erneuere, denn dadurch würde auch der Kapitalfond anwachsen und so die Anstalt für alle Zukunft gesichert sein- Beinah die Hälfte der Ausgaben fließt bereits aus Zinsen und Renten. Posen, 19. Mai- Der Ghmnasial-Lehrer Töplitz in Lissa, seit 1848 am dortigen Ghmnasium als außerordentlicher Hülsslehrer thätig, ist, wie wir vernehmen, zum ordentlichen Ghmnasial-Lehrer an der genannten Lehranstalt ernannt worden. So viel uns bekannt, ist dies der erste Fall, daß ein Israelit a» einer königl. Lehranstalt angestellt wird. (Also wieder ein Fall, daß von der Ausnahmeinterpretation allmälig abgegangen wird.) Aus der Provinz Posen, im Mai. (Privatmitth. Aus Warschau wird der „P. Z." geschrieben: Durch eine Regierungsverfügung vom 26. v. Mts. ist das Damokles-Schwert, welches drohend über den Häuptern der jüdischen Einwohner hing, vorläufig noch entfernt worden. Es war nämlich die Frage entstanden, ob nicht in Polen, wo doch jetzt die Verwaltung gänzlich auf russischen Fuß geregelt ist, auf die jüdischen Einwohner dieselben Gesetze und Bestimmungen Anwendung finden sollten, denen die Juden in den russischen Gouvernements unterliegen. Danach hätten allerdings viele und ins Gewicht fallende Beschränkungen besonders für die Landbesitzcnden und Propinationen rc. in Pacht habenden Juden in Aussicht gestanden, die aber jetzt beseitigt sind, da nach dem oben bezeichneten Erlaß die Sachen bezüglich der jüdischen Einwohner in Polen vorläufig noch in dem bisherigen Status verbleiben. Diese nicht zu unterschätzende Begünstigung ist wohl lediglich den Bemühungen des Grafen Berg zu danken, der sich beengenden Neuerungen soviel als möglich entgegenzustellen und bestehende Rechte zu schützen sucht. Ihr Correspondent aus Schwersenz spricht in Nr. 19 Ihres vielgelesenen Blattes den frommen Wunsch aus, daß das Hebräische als obligatorischer Unterrichtsgegenstand eingeführt werden möchte. Ich glaube nicht, daß die Königliche Regierung dazu ihre Einwilligung ertheilen werde. Als Schreiber dieses vor einigen Jahren zum Dirigenten einer dreiklassigen Elementarschule in hiesiger Provinz berufen wurde, wollte ihn der Vorstand im Contracte verpflichten, den Unterricht im Hebräischen, im Lections- ,Dd Lehrplan mit aufzunehmen und zu ertheilen, ohne daß dadurch die gesetzliche Zahl der Lehrstunden vermehrt werde. Dieser Contract wurde aber von der Königlichen Regierung zum Theil dieses Punktes wegen nicht bestätigt, vielmehr wurde von ihr in dieser Hinsicht bemerkt: „Daß der Unterricht des Hebräischen im Lections- und Lehrplan mit aufzunehmen sei, kann dem N. nicht zur Pflicht gemacht