Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-05-12 · Heft 20 (12.5.1868) · p. Seite 398

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 20 (12.5.1868)
Date
1868-05-12
Page
Seite 398 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226656--26067-3261591
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

898 Nachträge. Berlin, 4. Mai. Kürzlich ereignete sich hier der Fall, daß, nachdem ein jüdisches Mädchen außerehelich einen Knaben geboren und denselben in die jüdische Religionsgesellschast rite hatte aufnehmen lassen, ihr plötzlich von dem Gerichte die Weisung zuging, den Knaben „in der christlichen Religion erziehen zu lassen," da der Vater des Knaben ein Christ sei. Gleichzeitig wurde dem Knaben ein christlicher Vormund von Amts wegen bestellt. (Bekanntlich bestimmt das A. Pr. Landrecht, daß jedes außereheliche Kind der Confession seiner Mutter zu folgen hat, nur mit der jüdischen Mutter macht es eine Ausnahme, so recht noch in dem Geiste, den man in der neueren Zeit mit dem Namen Mortara zu bezeichnen sich gewöhnt hat. Bei der christlichen Mutter sah man mit Berücksichigung auf die natürlichen und gegebenen Verhältnisse. Die jüdische Mutter aber wird solcher Beachtung nicht gewürdigt, ihr Anrecht wird hinweggeleugnet, sie soll ihr Kind ernähren und erziehen, aber im heiligsten Momente soll es wider sie stehen! Doch mit dem A. Pr. L. läßt sich jetzt nicht mehr rechten, wohl aber behaupten, daß diese Bestimmung durch den Art. 12 der Verfassung ungültig geworden sei. Der Art. 12 theilt allen Preußen die gleichen Rechte zu. Ist es da zweifelhaft, ob die jüdische Mutter dieselben Rechte hat wie die christliche? In so vielen und weiter greifenden Fragen sind die allgemeinen Bestimmungen der Verfassung auch von den Gerichten, insbesondere vom Obertribunal als entscheidend anerkannt worden, warum nicht auch in diesem? Redakt.) Anzeigen. Bei der hiesigen Gemeinde soll zum 1. October er. 1. die Predigerstelle, womit ein Gehalt von 400 Thlr, ohne die Nebenmvlumente 2. die Cantor- und Lehrerstelle, womit ein Gehalt von 300 Thlr. ohne die Nebeneinkünfte verbunden ist, besetzt werden. Geeignete Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstande bis zum 1. Juli er. melden. Könitz den 2l. April 1868. Der Vorstand der S ynagogen-Gememde. Die erste Lehrer- und Dirigentenstelle an der hiesige» vierklassigen jüdischen Religionsschule ist vacaut und soD fort zu besetzen. Gehalt 350 bis 400 Thlr. Geprüfte» Lehrer, welche gleichzeitig in allen Fächern der hebräischen» Wissenschaft tüchtig sind, wollen sich baldigst unter Franko-! Einsendung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vvr-I stand melden. I Pleschen, den 30. April 1868. I Der Corpor.-Vorftand. > _A Danielewiez. I Die israelitische Gemeinde in Gotha beabsichtig! einen jungen Mann, Seminaristen, welcher gleichzeitig! dem Amte eines Lehrers, Vorbeters und Schächters vor-1 stehen kann, sofort mit 200 Thlr. Salair und entsprechenden Nebeneinkünften zu engagiren. Gest. Offerten werden franco Adr. H. Heinemann Gotha erbeten. | Die Synagogen-Gemeinde Lauser sweiler, Kreis! Simmern, Reg.-Bez. Coblenz, sucht einen jüdischen Elementar- und Religionslehrer und Vorsänger mit einem jährlichen Gehalt von 250 Thlr. nebst circa 50 Thlr. Neben-Einkünften, 2 Klaftern Holz, freier Wohnung und der Benutzung einiger Parzellen Ackerlandes. Die Stelle ist gleich zu besetzen. Reflectirende belieben ihre Anmeldungen franco an Gottlieb Mayer I. einzusenden. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Isaak Frank I. _ In unserer Gemeinde ist die zweite Religionslehrer- Stelle vacant und bald zu besetzen. Der Bewerber muß die gesetzliche Qualification zur Bekleidung des Lehramts und als Schächter haben, da er denselben zu vertreten hat. Bevorzugt werden solche, welche auch vorbeten können. Das Gehalt beträgt 350 Thlr. und circa 50 Thlr. Nebeneinkünste. Umzugskosten werden nicht gewährt. Qualificirte Bewerber wollen sich in frankirten Briefen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Neisse den 21. April 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Ein tüchtiger Elementar- und Religionslehrer (israel. Confession) wird unter sehr günstigen Bedingungen an ein bedeutendes Institut sofort zu engagiren gesucht. Es werden nur Bewerber mit sehr guten Zeugnissen berücksichtigt.- Offerten N. E. d. B. bef. die Exped. d. Bl. Ein junger Mann, welcher als Verkäufer im Manufactur- und Modewaaren-Geschäft schon längere 3ahre conditionirte und sich als tüchtig auszuweisen vermag, wünscht zu Johannis oder Michaelis d. I. Placement. Gefl. frankirte Adressen wird Herr A. Winkler in Hildesheim gütigst besorgen. Für eine umfangreiche Tabaks- und Cigarren-Fabrik wird sofort oder Johannis 3. c. ein Lehrling (Israelit) unter günstigen Bedingungen zu engagiren gewünscht. Waren (Mecklenburg) im April 1868. Rosenthal.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.