Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1868)
- Date
- 1868-04-07
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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32. Jahrgang. llgcmeine <3*R. M 15. Zeitung -es Zu-enthums. Ein y unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 7. April. 1868. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2ll2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig l Thl r Inserate werden mit l>/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition sür beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Mit dem laufenden Jnstitutsjahre hat das „Institut zur Förderung israelitischer Literatur" die frühere grundsätzliche Beschränkung, Werke politischen und polemischen Inhalts nicht anzunehmen, beseitigt und wird auch Schriften, welche diese Tendenzen berühren, übernehmen, selbstverständlich sobald sie sich aus dem Gebiete des Judenthums bewegen. Wir fordern daher für das laufende, wie für die kommenden Jahre, die Herren Autoren, namentlich auch sür das belletristische Fach auf, wegen ihrer Mannscripte in Unterhandlung mit uns zu treten, wobei es gleich ist, an welchen der Unterzeichneten sie ihre Mittheilungen richten. Gutes Honorar und sonstige angenehme Bedingungen werden bei Annahme ihrer Werke zugesichert, vr. Philippson vr. Goldschmidt vr. Herzfeld in Bonn. in Leipzig. in Braunschweig. Inhalt. Leitende Artikel: Ein Gesetzentwurf in Rumänien. Ungarisch-jüdische Notablenversammlung. IX. und X. Literarischer Wochenbericht: Paris. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Rhoden, Cöln, .Laasphe, Osterode. Oesterreichischer Kaiserstaut: Pest, Wien, Pest. Nachträge. Feuilleton-Beilage: Aus den Papieren eines jüdischen Seelsorgers. — Eine Scene aus dem Leben Königs Ludwig I. von Baiern. Leitende Artikel. Bonn, 29. März. Ein Gesetzentwurf in Rumänien. Wie wir in voriger Nummer nach einem Telegramm kurz mitgetheilt, haben 3 k Mitglieder der 93 Vertreter zählenden Deputirtenkammer der beiden vereinigten Donaufürstenthümer einen Gesetzentwurf eingebracht, dessen wörtliche Uebersetzung wir hier wiedergeben. Art. I. Ein Jude darf in keiner Stadt ohne Bewilligung der Communalbehörde sich ansässig machen. Auf den Dörfern und dem flachen Lande hingegen soll ihm unter keiner Bedingung gestattet seiy selbst auf kurze Zeit sich niederznlassen. :. . ' V- Art. II. Jeder Jude, der wem Obengesagten züwidörhandelt, soll als Vagabund betrachtet werben, und ist die Communalbehörde völlig competent, ihn zu verjagen, ohne besondere Formalitäten zu benöthigen. Art. III. Die Juden dürfen weder in den Städten noch aus den Dörfern immobiles Eigenthum besitzen. Der Verkauf eines Jmmobils an einen Juden soll als. ungültig betrachtet werden. Der Verkaufspreis soll vertheilt werden 2/3 an die localen WohlthätigkeitsanMten und Vs an den Denuncianten. Art. IV. Ein Rumäne, der einem Juden zur Uebertretung obiger Dispositionen verhilft, soll mit dem Verlust seiner politischen Rechte auf 3 bis io Jahre und einer Geldstrafe von 20 % vom Werthe des gekauften Gegenstandes bestraft werden.