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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-31 · Heft 14 (31.3.1868) · p. Seite 274

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 14 (31.3.1868)
Date
1868-03-31
Page
Seite 274 (sequence 12)
Language
German
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eine Sammlung für die nothleidenden Juden in Ostpreußen zu veranstalten. Dieselbe hat bereits die Höhe von 1694 Thalern erreicht. Voran steht in der veröffentlichten Liste Ihre Majestät die Königin Augusta mit 25 Friedrichsd'or. Aus Hamburg schreibt die Berliner Montags- Zeitung : Wie es sich jetzt herausgestellt, war ein Theil des an Bocd der berüchtigten Auswanderer- Schiffe befindlichen Salzfleisches russisches oder vielmehr polnisches, das während der in Polen herrschenden Viehseuche, durch welche die Ausfuhr lebendiger Thiere verhindert war, massenhaft ein gesalzen und zu sehr niedrigen Preisen verkauft wurde. Ein Beweis, daß dieses Fleisch mit zur Hervorbringung der tödtlichen Krankheit beitrug, liegt wohl in dem Factum, daß von etlichen dreißig Israeliten, die sich an Bord des „Leibnitz" befanden und sich selbst mit koscherem Fleische versehen hatten, nicht einer erkrankte. Mainz, 25. März. «Privatmitth.) Hier ist nach einem schweren Kampfe gegen die vereinigte demokratische und klerikale Partei Dr. Ludwig Bamberger, unser als Publicist rühmlich bekannter Glaubensge- -nosse, der national-liberalen Partei angehörig, in das Zollparlament gewählt worden. Wien, 22. März. (Privatmitth.) Ein großer Sieg ist errungen. Die gestrige Abstimmung im Herrenhause über das Ehegesetz hat das Conkordat beseitigt. Die Wiener Bevölkerung ist in begeisterter Aufregung. Eine freiwillige Beleuchtung der Stadt bekundete die Theilnahme der Bevölkerung. Werden nach den Reden und der Abstimmung im Herrenhause die Ultramontanen nicht sagen: die Juden haben es gemacht!? Bukarest, 13. März. Gegen 30 Deputirtc der Moldau haben einen Antrag an die Kammer gerichtet, in welchem sie im Aufträge ihrer Wähler ein Gesetz gegen die Juden verlangen. Es sind die seit einem Jahre spukenden Forderungen der Moldauer: „Die Juden sollen kein Grundeigenthum erwerben dürfen, die Juden sollen keine Staatsgüter pachten, die Juden sollen keine christlichen Dienstboten und auch keine Wirthshäuser halten, welche von Christen besucht werden." «Soeben läuft bei uns der Wortlaut des Antrages mit den 31 Unterschriften ein, wir werden ihn in nächster Nr. geben. Redakt.) Anzeigen. Die Gemeinde Anschi Chesed dahier, sucht einen Chasan auf die Dauer von 2 Jahren mit dem Gehalte von 2000 Dollars. Derselbe muß einen tadellosen moralischen Charakter besitzen, tüchtig musikalisch gebildet, im Stande sein, das Chor zu unterrichten und zu leiten, sowie den Gottesdienst mit Orgelbegleitung und Chor vortragen zu können. Anmeldungen und Zeugnisse sind spätestens bis zum 28. April 1868 einzureichen bei Herrn S. Schuster, President, Nr. 69 Avenue v. New-Nork. Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist am 1 5. Mai d. I. die Stelle eines Cantors, Schächters und Vorlesers der Thora zu besetzen. Als Cantor muß derselbe nicht nur nach altem Ritus befähigt und tüchtig sein, sondern auch nach moderner Weise vorbeten und hinlängliche musikalische Kenntnisse besitzen, um erforderlichen Falls einen Chorgesang einführen und leiten zu können. Ferner muß derselbe einen solchen Grad von Bildung haben, um im Stande zu sein, die Corporations-Casse verwalten und als Corporations-Secretär fungiren zu können. Diese Functionen können nach kurzer Unterweisung leicht angeeignet werden und nehmen nicht viel Zeit in Anspruch. Außerdem hat derselbe die vorkommenden Eide abzunehmen. Da indessen allen diesen Functionen vorzustehen, einer Person allein zu schwer fallen dürfte, so hat der anznstellenve Cultus-Beamte die Verpflichtung zu übernehmen, einen Schächter und Hilfs-Cantor auf eigene Kosten, welche sich auf circa 300 Thlr. belaufen könnten, zu engagiren, über welches Engagement mit dem Vorstände eine Verständigung vorangehen muß. Der von dem Cantor anzustellende Schächter erhält von der Gemeinde freie Wohnung. Sowohl der Cantor selbst, wenngleich er nur als Hilfsschächter fungiren soll, so wie ver von demselben zu engagirende Schächter, müssen, bei der hiesigen nicht unbedeutenden Schächterei, hinlängliche Gewandtheit besitzen. Das jährliche Einkommen, bei freier anständiger Amtswohnung, wird sich mindestens auf 900 Thlr. belaufen, so daß, nach Abzug von 300 Thlr. für den Schächter und Hilfs-Cantor, ein sicheres Einkommen von 600 Thlr. jährlich verbleibt. Qualificirte Persönlichkeiten — aber auch nur solche — wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Befähigungs- und Moralitäts-Zeugnisse melden. Gnesen, den 15. März 1868. Der Synagogen-Gemeinde-Vorstand. M. Russatz. M. Loewy. H. Herschberg.

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