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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-03-31 · Heft 14 (31.3.1868) · p. Seite 271

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 14 (31.3.1868)
Date
1868-03-31
Page
Seite 271 (sequence 9)
Language
German
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271 den er in unverhoffter Bälde im Dienste seines engeren Vaterlandes verwerten sollte, in welchem die neue Aera ihm bald eine angemessene Wirsamkeit eröffnete. Nachdem er eine Zeit lang als Rechtsanwalt in Durlach thäti'g gewesen, trat er in den Justizdienst ein und wurde Mitglied des Kreisgerichts in Mannheim. Als aber Mathy das Finanzministerium übernommen hatte, beeilte er sich, den vielseitig begabten und gewandten Arbeiter in sein Departement zu ziehen, wo er wichtige und schwierige Geschäfte mit gutem Erfolg erledigte. Als die einzige bedeutende Capacität des badischen Finanzdienstes anerkannt, wie er war, schien lediglich sein religiöses Glaubensbekenntniß in den Augen Vieler als einziges, aber unüberwindliches Bedenken zwischen ihm und seiner nunmehrigen hohen Stellung zu liegen. Man kann sich nur freuen, auch diese letzte, eingebildete Schranke vor so ausgesprochener Tüchtigkeit hinweggeräumt zu sehen." Oefterreichischer Kaiserstaat. Wien, 7. März. Wir haben bereits gemeldet, daß durch den Ausschuß des Reichstages aus dem Gesetz über die Eidesablegung die Bestimmung der Regierungsvorlage, daß es dem Richter freistehen solle, bei Eidesleistungen der Juden einen Rabbiner zuzuziehen, entfernt worden ist. In dem Berichte heißt es darüber: „Die überwiegende Mehrzahl der eingeholten Gutachten «der gelehrtesten Rabbiner und anerkannten Schriftgelehrten) erklärt die Beiziehung des Rabbiners zur Eidesablegung eines Israeliten für ganz überflüssig, weil dem Rabbiner überhaupt keine richterliche Function zusteht und der Jude unter Berufung auf eine der Eigenschaften Gottes sich durch den Eid in seinem Gewissen für vollkommen gebunden hält. Wenn sich die Regierung ungeachtet dessen bewogen fand, in §. 3 des Gesetzentwurfes über die Eidesablegung vor Gericht den Schlußsatz aufzunehmen: „Gehört der Schwurpflichtige zur israelitischen Religion, so kann der Richter, wenn er es nach Umständen für angemessen erachtet, die Zuziehung des Rabbiners veranlassen," so schien dies dem Ausschüsse eine zu weitgehende Vorschrift zu sein, und er entschied sich zur Hinweglassung dieser Bestimmung. Es nahm auf diese Entschließung auch die Erwägung einen Einfluß, daß das Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867 die vollkommene Gleichstellung aller Religions-Bekenntnisse beabsichtigt; daß die beanstandete Verfügung einem gewissen Mißtrauen gegen die Angehörigen einer bestimmten Religionsgenossenschaft Raum gibt; daß die verschiedenartige Behandlung der Israeliten bei der Ablegung des Eides nicht wohl dem beliebigen Ermessen einer einzelnen richterlichen Person anheimgestellt werden kann rc. rc." Pest, 25. Februar. Wie der Pester Lloyd meldet, werden sämmtliche Mitglieder der israelitischen Conferenz Donnerstag Mittag von Sr. Majestät dem Kaiser in corpore empfangen werden. Die Presse meldet: Neben den israelitischen Notabeln tagt gegenwärtig hier eine Versammlung von 120 orthodoxen Gemeinden, darüber berathend, wie die Beschlüsse der Notabeln zu paralysircn wären. (Sollte dies richtig sein, so wäre es zwar betrübend, da wiederholt von Seiten des Ministers ausgesprochen worden, daß eigentliche religiöse Fragen garnicht in Anregung kommen, die Notabelnversammlung auch nur berathend ist; aber es wäre erklärlich, da diese Leute unter dem Namen der „Orthodoxen" nichts weiter vertreten, als was man die Ultramontanen in der katholischen, die Pietisten in der protestantischen Kirche nennt, und da wir im Judenthume glücklicher Weise keinen Klerus haben, so wird dieser von Leuten repräsentirt, die sich zu Vertretern von Gemeinden aufwerfen. Wir sagen aufwerfen, denn da der zu treffende Wahlmodus für den jüdiscken Landcscongreß auf breitester Grundlage stehen wird, so haben auch die Orthodoxen die Bürgschaft, sich in demselben durch ihre Wahl vollständig vertreten zu lassen. Dies ist es aber nicht, was sie wollen, sie wollen vielmehr alle Andersdenkende beherrschen und unterdrücken, und wenn sie dies nicht durchsetzen können, so wollen sie sich trennen, abgesonderte Gemeinden bilden, weil sie glauben, die Mehrheit der ungebildeten Masse auf ihre Seite zu bekommen, zu gängeln und auszubeuten. Der Schaden, den dadurch Religion und Gemeinde erfahren würden, kümmert sie wenig. Sie wollen die Herrschaft und scheuen die Mittel nicht! Die Frechheit, mit welcher diese Partei in der Notabelnversammlung vor dem Cultusminister selbst dies aussprach, wurde von dem letzteren mit ebensoviel Einsicht wie Humanität zurück- und zurecht gewiesen. Wir 14

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