Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1868)
- Date
- 1868-03-10
- Page
- Seite 222 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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222 Gallerie von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 27.*) Rechtsanwalt Rudolph Kofel in Karlsruhe. Rudolph Kofel wurde den 9. Mai 1809 in Karlsruhe geboren. Sein Vater, der hiesige Bankier und Oberrath Jakob Kofel, gehörte einer der achtbarsten isr. Familien dahier an und hatte sich durch die Bewährung mancher hervorragenden Bürgertugenden, durch seine Milde gegen Arme und Nothleidende, durch ein lebhaftes Interesse für alles Gemeinnützige und insbesondere für die Förderung des Gemeinwohls seiner Vaterstadt einen hohen Grad öffentlicher Achtung und allgemeinen Vertrauens erworben. Als Mitglied des Großh. Oberraths beurkundete derselbe ein eifriges Streben für die Erweiterung der bürgerlichen und politischen Rechte seiner Glaubensgenossen sowie für die Hebung und Veredlung der jüd. Kultusformen, der rel. Institute und der allgemeinen Jugendbildung. In einer Zeit, in welcher das Bedürfnis nach einer zeitgemäßen weltlichen Bildung der Jugend noch nicht allgemein unter den Juden empfunden wurde, war es sein Streben, seinen Kindern durch den Besuch von Mittelschulen eine humanistische Bildung zu verschaffen. Der älteste seiner Söhne widmete sich dem medizinischen Fache, ist jetzt noch als tüchtiger prakt. Arzt in seiner Vaterstadt thätig und erhielt vor einigen Jahren von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog Friedrich den Titel als Medizinalrath. Rudolph Kosel, der drittälteste Sohn seines Vaters, widmete sich dem juristischen Fache, besuchte zu diesem Ende nach Absolvirnng des Großh. Lyceums dahier während der Jahre 1827—31 die Hochschulen zu Heidelberg und München, und wurde im December 1831, nach wohlbestandener Staats-Prüfung, unter die Zahl der bad. Rechtskandidaten ausgenommen. Seit dem Jahre 1834 prakticirte derselbe als Rechtsanwalt an den Hofgerichtssitzen zu Rastadt, Bruchsal und Karlsruhe und erwarb er sich allmählig den Ruf eines höchst scharfsinnigen und tüchtigen Juristen, so daß er bald einer der meist beschäftigten Mitglieder seines Standes wurde. Im I. 1849 vertheidigte er theils vor dem Standgerichte in Rastadt, theils vor den ordentlichen Gerichten mehrere der Theilnahme an der bad. Revolution angeklagte Gefangene mit glücklichem Erfolge. In den Jahren 1851 und 52 sungirte er in den öffentlichen Schwurgerichtssitzungen als Vertreter des Großh. Staatsanwalts und ist seit mehreren Jahren und noch zur Zeit von der bad. Regierung als -Anwalt des Großh. Fiskus bestellt. *) In Nr. 6 ist die Zahl irrthümlich 25 statt 26 gegeben. Redaktion. Durch seine den klaren und scharfsinnigen Denker wie den durchaus gewissenhaften und biedern Charakter desselben beurkundende langjährige Thätigkeit als Anwalt hatte er allmählig die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen und sich des öffentlichen Vertrauens in hohem Grade werth gemacht. Und nachdem im I. 1860 nach Aufhebung des Konkordats in Baden eine neue, den Rechtsstaat begründende Aera begonnen hatte, wurde er im I. 1861 von der Stadt Karlsruhe als einer der Vertreter derselben in die 2. Kammer der bad. Landstände gewählt. Diese Wahl, die erste Wahl eines Juden in Baden als Abgeordneter, und zwar ausgegangen von den Bewohnern der Residenz, war gleich ehrend für diese wie für den Gewählten. Er bewährte sich als Abgeordneter als eines der thätigsten und hervorragendsten Kammermitglieder, nahm insbesondere an den Verhandlungen über die Gleichstellung der Juden im I. 1862, über die neue Gerichts-Verfassung im I. 1864 und über das neue Schulgesetz im I. 1867 einen lebhaften Antheil, wurde öfter in Commissionen gewählt und für manche wichtige Berathungsgegenstände, so namentlich für einzelne Hauptzweige der neuen Gerichtsverfassung mit dem Amte eines Berichterstatters betraut. Seine Reden sind in der Regel klar, kurz und bündig, sein Vortrag ruhig, von jeder leidenschaftlichen Erregtheit ferne. Seiner politischen Richtung nach gehört derselbe der deutsch-national-liberalen an,..und stimmte er bei Verhandlungen über die betreffenden politischen Fragen stets mit warmer Ueberzeugungstreue für die. Begründung der deutschen Kraft und Einheit durch den deutschen Bundesstaat mit preußischer Spitze, demgemäß für Einführung der allgemeinen Wehrverfassung nach preußischem Muster und vollständigen Anschluß des Südens resp. Badens an den Nordbund. Kosel hat sich auch in seiner landständischen Thätigkeit stets als ein Mann gründlicher allgemeiner und besonderer Fachbildung sowie als ein höchst ehrenhafter, kernfester und überzeugungstreuer Charakter bewährt, und wußte er insbesondere gleichzeitig mit seltenem Takte sich ebenso ferne zu halten von einem voreiligen Sichhervordrängen als einem knechtischen Kriechen und Sichbeugen, bekanntlich Eigenschaften, die so gerne dem in eine publicistische Thätigkeit hinaustretenden Juden bald nach der einen bald nach der andern Richtung zum Borwurfe gemacht zu werden Pflegen. Kosel hat so gewiß den Reigen jüdischer Abgeordneten in Baden als einer der hierzu Würdigsten eröffnet, und zu den vielen Zeugnissen ein neues dafür hinzugefügt, daß der Jude im bürgerlichen, politischen und socialen Leben überall, wo man ihm mit Vertrauen entgegenkömmt, dasselbe auf das Glänzendste zu rechtfertigen und zu verdienen weiß. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Di*. H. Lotze.