Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-04 · Heft 6 (4.2.1868) · p. Seite 112

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 6 (4.2.1868)
Date
1868-02-04
Page
Seite 112 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226642--25769-3261279
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

112 mit dem Jncolatsgesetze erlangt hätte, beweist das Auftreten des greisen Deputirten Sigmund Bernüt, welcher in der Sitzung vom 20. v. M. den odiösen Antrag stellte, die Juden Ungarns in zwei Classen zu iheilen, nämlich in Landesbürger und Einwohner, deren es unter den letzteren — seiner Behauptung zufolge — Viele giebt, welche bisher die Bedingungen als Landesbürger noch nicht erfüllt haben, und — unbegreiflicher Weise konnte sich der genannte Deputirte zur Unterstützung seines Antrages auf die Autorität eines Deük berufen!!! Doch „Lärm" unterbrach den Ritter von der alten Tafelrunde, und der Zeitgeist und der Rechtssinn errangen den Sieg. Im Vergleich zu den Herrenhäusern anderer Länder verdient das ungarische Oberhaus die vollste Anerkennung für seine Haltung in der Gleichberechtigungsstage; denn, abgerechnet die in diesen Blättern bereits genannten „Vier vom alten Regiments," erhoben sich sämmtliche Magnaten, die anwesenden Kirchenfürsten mit inbegriffen, für die vollständige Emancipation. Es dürfte die geschätzten Leser interessiren, die wesentlichsten Stellen aus der bei dieser Gelegenheit im Oderhause gehaltenen befürwortenden Reden zu kennen. Der Biharer Obergespan, Ladislaus v. Tis za, verfocht die Annahme des Gesetzetzentwurfes mit dem Hinweis auf das von den Volksvertretern gegebene diesbezügliche Versprechen, und begrüßte den vorliegenden Gesetzentwurf auch darum, weil durch denselben der Nation .wieder Tausende von Söhnen gewonnen werden, Tausende, die über Reichthmn, Talent und Thätigkeit verfügen. Vicepräsident der Magnatentafel und k. Oberstkämmerer, Graf Johann Czirüky (welcher sein im Laufe des vorigen Sommers der Deputation einer jüdischen Gemeinde, deren Wohlthäter er ist, gegebenes Versprechen, die Emancipation zu befürworten, nun männlich einlöste) gebrauchte als Hauptargument das Gebot der Nächstenliebe. Aus seiner mit großem Beifalle aufgenommenen Rede mögen hier die interessantesten Stellen Platz finden: .... „Wenn auch diese Frage infolge Jahrhunderte langer Vorurtheile vielleicht bei so mancher Classe des Vaterlandes noch unpopulär wäre, so hört sie darum doch nicht auf, eine Sache der Gerechtigkeit zu sein, so hört es doch nicht auf eine schreiende Ungerechtigkeit zu sein, daß Jahrhunderte hindurch gewissen Confessionen der Genuß der politischen Rechte bloß ihres Glaubens wegen versagt war. . . . Wir wollen nun einer zahlreichen Confeffion gegenüber gerecht sein, die bis jetzt und auch in der allerletzten. Zeit, sowohl in der Beförderung der nationalen Interessen, als auch in Bezug auf Vaterlandsliebe und Cultur mit uns eins zu werden bestrebt war. ... Ich empfehle vorliegenden Gesetzentwurf schon aus dem Grunde zu je rascherer Annahme, weil ich zu denjenigen gehöre, die es sehr gerne gesehen hätten, daß diese ansehnliche Classe unseres Vaterlandes schon damals aller Rechte theilhaftig gewesen wäre, als wir das große Fest der Aussöhnung feierten, und unfern König mit der Krone des j heiligen Stephan krönten. Wollen wir daher die Am gelegenheit nicht in die Länge ziehen, sondern lieber bei dem bevorstehenden, die ganze Christenheit erfreuenden Feste auch diese unsere zahlreichen Landeskinder freudig begrüßen." Der Stuhlweißenburger Obergespan, Ladislaus von Szögyenyi (Södjenji) machte außer den Gründen des Rechtes noch die der politischen Klugheit und des Staatsinteresses zu Gunsten der Gleichberechtigung geltend. Unter anderen citirte der edle Redner auch den dem Vaterlande unersetzten, viel zu früh verstorbenen, genialen Grafen Aurel Dessewfsy, welcher aussprach, daß fast alle Nationen und Völker an dem israel. Volke sich vergangen haben; es sei nun endlich Zeit, daß man der Ungerechtigkeit vergangener Tage nicht allein mit Bedauern erwähne, sondern man müffe dieselben auch in geeigneter Zeit wieder gut machen. I Baron Gabriel Pronay betonte als eine Haupt-1 aufgabe der gesetzgebenden Körperschaft, dem Gebote derl Humanität Genüge zu leisten. Zugleich sieht aber auch! der wahrheitsliebende Herr Baron durch Votirung derl Gleichberechtigung der Israeliten sowohl die geistigen,! als auch die volkswirthschaftlichen Interessen des Vater-1 landes in ihrer Entwickelung gefördert. I Der ausgezeichnete Staatsmann und frühere Mini-I ster Graf Anton Szöcsen kann es keinesfalls mit deml Rechte und der Billigkeit übereinstimmend finden, daß» diejenigen, welche die vom Staate hinsichtlich der Aus-» Übung der politischen Rechte gestellten Bedingungen er-I füllen, vom Genüsse der, eben auf diesen Bedingungen» basirten politischen Rechte ausgeschlossen sein sollen. Er» findet es also mit der Würde Ungarns nicht vereinbar,» einer Religionsgenossenschaft, deren Glaubenslehren» bekannt und mit dem Staatsrechte nicht in Wider-» spruch sind, den gemeinsamen Genuß von Rechten zu» versagen. 1 i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.