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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-02-04 · Heft 6 (4.2.1868) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 6 (4.2.1868)
Date
1868-02-04
Page
Seite 111 (sequence 11)
Language
German
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111 Werbern in das Rabbinatsinstitut zu fordern wäre. Insbesondere ist dabei zu erörtern, ob es bei der dermalen bestehenden Norm, daß jeder Rabbinatscandidat sich über die Zurücklegung der vollständigen Gymnasialstudien auszuweisen hat, bleiben solle, oder ob es nicht vorzuziehen sein würde, einige Classen des Gymnasiums durch einen speciell für Rabbinatscandidaten einzurichtenden Borbereitungscurs zu ersetzen. Wenn für die Forderung der Ghmnasialstudien entschieden würde, wäre ferner die Frage zu erörtern, ob nicht der Lehrplan des israelitischen Religionsunterichtes an Gymnasien mit Bezugnahme auf die Anforderungen des Rabbinatscurses namentlich in den obern blassen einer Umgestaltung zu unterziehen wäre. 3) Welche Stadt sich zur Gründung des Rabbinats- Instituts vorzüglich eignen würde. Das Ministerium kann sich nicht verhehlen, daß es im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung des Rabbinatsunterrichts gelegen sei, das Institut in einer Universitätsstadt zu errichten, wo die Hülfsmittel der allgemeinen wissenschaftlichen Bildung in reichlichem Maße vorhanden sind, und wo überdies den Zöglingen die Möglichkeit geboten wird, auch einzelne Collegien über Doctrinen zu hören, deren Kenntniß für sie wünschenswerth, aber am Rabbinats-Jnstitute nicht zu erwarten wäre. Endlich ist 4) zu erörtern, ob und welche Mittel vorhanden sind, die zum Zwecke der Dotirung des Rabbinats - Jnsütutes in Anspruch genommen werden könnten. (Im weiteren Verlaufe der Aufforderung wird besonders darauf hingewiesen, daß die Regierung daran festhalte, daß Prag als Universitätsstadt, sowie auch wegen seiner Mittel zur Förderung einer wissenschaftlichen jüdischen Theologie (Bibliothek, Stiftungen rc.) rer Sitz des Rabbinats - Instituts für Westösterreich werde.) Sollte ein Rabbiner - Seminar hier zu Stande kommen, so dürfte Herr Direktor iw. Z. Frankel in Breslau sich leichter bewogen fühlen, einem Rufe hierher zu folgen. Pest, 24. Jan. Das Cultusministerium hat über Rcclamation der hiesigen Judengemeinde angeordnet, daß die Beaufsichtigung der öffentlichen israelitischen Lchulen nicht mehr katholischen Schul-Jnspectoren zufalle, und den Magistrat aufgefordert, geeignete israelitische Persönlichkeiten vorzuschlagen. Anläßlich mehrerer Fälle von Taufen jüdischer Findelkinder gegen den Willen ihrer Mütter, speciell eines Falles bei dem Kinde einer in der Prager Irrenanstalt entbundenen Mutter, hat das Vorstandsmitglied der Prager israelitischen frommen Brüderschaft, Herr Gerstel, an den Minister des Innern ein Promemoria überreicht, dem eine diesbezügliche Eingabe des Primararztes dieser Gebäranstalt, Dr. Ritter, beilag. Der Minister Dr. Giskra hat nun in einem Erlasse an die Prager Statthalterei energisch auf die Unstatthaftigkeit dieser Vorgänge hingewiesen und haben von nun an die in der Gebäranstalt befindlichen Mütter jüdischer Religion nicht mehr, wie es bisher der Fall sein mußte, jüdische Pflegemütter beizustellen, sondern Müssen nach ihrem Wunsche die Kinder ohne jede weitere Bedingung in den jüdischen Glauben ausgenommen werden. Correfpondenz. Monatsberichte aus Ungarn. VI. Neu-Verbaß, im Januar 1868. In der diesjährigen ersten Nummer feierte der geehrte Herr Redakteur dieser Blätter den herrlichen Sieg, welchen das Menschenrecht hierzulande durch die Gleichberechtigung der Israeliten errungen, unv dir. 2 brachte einen ausführlichen Bericht über die diesbezügliche Verhandlung im Reichstage. Die Jnarticulirung der Emancipation geschah am 20. Decbr., die Magnatentafel gab ihre Zustimmung am 23., in der Unterhaussitzung vom 28. machte Ministerpräsident Graf Andrässy die Mittheilung, daß seine Majestät das Gesetz über die Gleichstellung der Israeliten bereits sanktionirt habe, dasselbe demnach von diesem Tage an als in's Leben getreten zu betrachten sei, und soeben bringen die Tagesblätter die Nachricht, daß das Emancipationsgesetz dieser Tage aus dem Ministerium des Innern an säinmtliche Jurisdictionen des Landes versandt wurde. Dasselbe wird im ungarischen Codex den Gesetzartikel 17 vom I. 1867 bilden. Welche tiefeinschneideude Bedeutung die beabsichtigt gewesene, aber infolge der energischen Kundgebungen der öffentlichen Meinung durch die Presse glücklicherweise doch unterbliebene Verbindung des Emancipationsgesetzes 6* A

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