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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-01-21 · Heft 4 (21.1.1868) · p. Seite 73

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 4 (21.1.1868)
Date
1868-01-21
Page
Seite 73 (sequence 13)
Language
German
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73 Annonce. Zum 1. Juni d. I. wird die hiesige Schächter- und Cantorstelle, verbunden mit einem Gehalte von 20V Thlr. und freier Amtswohnung excl. Nebeneinkommen von ca. 150 Thlr., vacant. Qualificirte Bewerber, die auch jmp ■'bs’s sind, wollen portofrei ihre Zeugnisse an Unterzeichneten Vorsteher einschicken. Reisekosten werden nicht erstattet. Schmiegel, Grherzgth. Posen, im Jan. 1868. Der Synagogen-Borsteher. Jacob Hamburger. Die Synagogen-Gemeinde zu Hornburg (Kreis Halberstadt) sucht einen verheiratheten jungen Mann, der das Amt eines Vorbeters und Schächters versteht. Das Jahrgehalt beträgt nebst freier Wohnung 150 Thlr. Qualisicirte Bewerber wollen sich frc. an den Vorstand wenden. Bei der hiesigen jüdischen Gemeinde ist die Stelle eines Schächters und Vorbeters sofort oder zum 1. März d. I. vacant. Das Gehalt beträgt neben freier Station 100 Thlr. oder 150 Thlr. ohne freie Station. Außerdem beträgt das Nebeneinkommen 40—50 Thlr. jährlich. Hierauf Reflectirende wollen sich in portofreien Briefen an den Gemeinde-Borstand in Wusterhausen a. Dosse wenden. Die israel. Gemeinde in Spandau ibei Berlin) sucht zum 1. April 1868 einen um«5, der zugleich Vorbeter und Religionslehrer fein soll. Portofreie Dieldungen nimmt an der Vorsteher. Spandau im Decbr. 1867. Seeliger, Vorsteher. Die hiesige Cantor-, Schächter- und Lehrerstelle mit 400 Thlr. Gehalt ist vacant. Hierauf Reflectirende wollen sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse franco melden. Neustadt, W.Pr., d. 13. Januar 1868. Der Vorstand. Bei der hiesigen Kreis-Synagogen-Gemeinde ist zum 1. April d. I. die Stelle des Religionslehrers, Schächters und Vorbeters zu besetzen. Befähigte Bewerber, welche auch im Stande sind deutsche Vorträge zu halten, belieben sich baldigst bei dem Unterzeichneten zu melden. Das fixirte Einkommen oieser Stelle beträgt jährlich 300 Thlr. nebst den üblichen Nebeneinkünften. Gumbinnen, den 15. Januar. 1868. Der Vorstand. L. Löwenfon. Die hiesige Religionslehrer-, Vorbeter- und Schächterstelle — mit 150 Thlr. Gehalt, freier Station und circa 30 Thlr. Schechita — ist vacant, und kann sofort, auch Ostern d. I. besetzt werden. Das Weitere zu verhandeln mit dem Vorstande zu Penzlin, Mecklenburg. Vaeanz. Bei der hiesigen Synagogen-Gemeinde sind mit dem 1. April c. zwei Posten zu besetzen: 1. Schächter und Vorbeter mit 200 Thlr., 2. Religionslehrer, der zugleich Prediger sein muß, mit 350 Thlr. Fixum. Jedes Amt hat einige Nebeneiukiinfte. Meldungen unter Beifügung der Qualifications-Zeugnisse sind franco an uns einzusenden. Peiskretscham, d. 12. Januar 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. H. Steinitz. Zu sofort oder Ostern k. I. suche ich für 6 Kinder — bei einem Gehalte von 300 Thlr. nebst freier Station — einen befähigten Hauslehrer, und wollen Bewerber bei Einsendung ihrer Zeugnisse in weitere Unterhandlung mit mir treten. Penzlin (Mecklenburg», im Decbr. 1867. S. I. Salomo«. An der hiesigen jüdischen Religionsschule sind zwei Lehrerstellen, verbunden mit einem Gehalte von 300 bis 350 Thlr., zum 1. April k. I. zu besetzen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Franco-Einsendung ihrer Zeugnisse melden. Pleschen, den 30. Decbr. 1867. Der Corporation^-Vorstand. A. Danielowa. H. Guttmacher. Mit dem 1. Juni d. I. wird die Lehrer- und Cantorstelle in hiesiger Gemeinde vacant. Das Gehalt ist, außer den nicht unbedeutenden Nebenaccidentien, auf 300 Thlr. nebst schöner Wohnung (Schulgebäude mit Garten) und freier Heizung festgesetzt. Reflectanten wollen sich gefl. beim Unterzeichneten Vorstand melden. Peckelsheim, d. 15. Jan. 1868. Der Vorstand der israel. Gemeinde. Lehrer-Stelle vacant. Durch die Berufung des Religionslehrers hiesiger Gemeinde nach Frankfurt a. M. wird die Stelle vacant. Gehalt 300 fl. nebst freier Wohnung und dNebenverdienste. Bewerber, welche gleichzeitig die Funktionen eines Schächters und Vorbeters versehen können, wollen sich in frankirten Zuschriften wenden an W. Rofenbaum. Memmingen, im Januar 1868.

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