Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 4 (21.1.1868)
- Date
- 1868-01-21
- Page
- Seite 70 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Fakultät, und der Glaubensfreiheit nicht unbedingt bethätigt hat, sondern ihm nur als Ausnahme und bei unabweislichem Bedürfniß den Zugang eröffnete; wir bedauern, daß gerade eine preußische Universität diesen Grundsatz auf diese Weise noch immer verkürzt erhält. Bonn» 10. Jan. (Privatmitth.) Wir erhalten soeben von dem Vorstande der Gemeinde zu Aachen folgende Zuschrift, die wir, da sie die erste betreffs ihres Gegenstandes ist, veröffentlichen, in der Hoffnung, daß recht bald viele andere ähnliche Schreiben folgen. Ew. Hochehrwürden beehren wir uns hiermit ergebenst anzuzeigen, daß wir den von Ihnen, in Nr. 1 Ihrer geschätzten Zeitung, gemachten Vorschlag zur Errichtung einer Pensions- und Unterstützungskasse, geprüft und sehr zweck- und zeitgemäß gefunden haben. Wir sind daher gern bereit, dem projektirten Vereine beizutreten und behalten uns blos vor, später wegen der Höhe der Beiträge, die Genehmigung unserer Repräsentanten einzuholen, an deren Gewährung wir aber nicht zweifeln. Ew. Hochehrwürden werden durch dieses Unternehmen Sich neue Verdienste erwerben, weshalb wir Ihnen ein Gelingen Ihres trefflichen Projektes von Herzen wünschen. Aachen den 9. Januar 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Levy. Auch von dem Stifter des Lehrer - Unterstützungs- Vereins, Herrn S. Levy in Birnbaum erhalten wir eine Zuschrift, in welcher unserem Plane in allen Punkten zugestimmt wird und er uns um weitere Verbreitung desselben ersucht und einen Beitrag zu den Kosten aus der Kasse anbietet, worauf wir jedoch keinen Anspruch machen. Hamburg, 2. Januar. (Privatmitth.) Nachdem nun die neuen Gemeinde-Statuten in Kraft getreten sind und auch denselben gemäß gewirthschaftet werden soll, muß sich zeigen, ob diese schwere Geburt überhaupt lebensfähig ist. Bei den Wahlen der 15 Repräsentanten und darauf der 7 Vorsteher ging es so lebhaft zu, daß man hätte glauben sollen, es gehe um das, was die Leute ihre Religion heißen. Und das nachdem die neue Gemeindeverwaltung gar nichts mehr 70 mit dem Cultus zu schaffen hat! Der Streit war aber nicht zwischen Orthodoxen und Freidenkern, sondern zwischen Dick- und Dünn-Orthodoxen. Und' begreiflicher Weise machten erstere den meisten Lärm und ließen sich's auch etwas Namhaftes kosten. So ist es ihnen venu gelungen, einige ihrer Parteigänger in beide Collegien zu schicken. Parteigänger, sageich, nicht Gesinnungsgenossen, denn danach fragen sie nicht, ob so ein Vertreter am Sühntage fastet oder nicht, ob er am Sabbath die Börsenhalle, allenfalls auch eine Cigarre rauchend, besucht, wenn er nur mit ihnen hält. Wie man sagt, warten sie nur auf Gelegenheit, um etwa bei einer angezweifelten Beerdigung, Scheidung rc. die ganze Geschichte in die Luft zu sprengen. Das Buch „Alte Zeiten," vom hiesigen Dilettanten I. Mohrmann, ist schon in dieser Zeitung erwähnt. Dasselbe sieht in Abraham, nicht wie Braun in München, einen chaldäischen Götzen, sondern einen ordinairen, quasi westindischen Sklavenzüchter. Da er jeden Propheten und jede Religion überhaupt zu den Tollhaus Artikeln zählt, so steht es uns frei, sein Werk in seinem Sinne ein religiöses zu nennen. Dagegen enthält das Octoberheft der Quarterly Review einen Artikel über den Talmud, der so optimistisch aussieht, wie wir das nur von einer gewissen Secte jüdischer Lehrer gewohnt sind. Oesterrelchischer Kaiserstaat. Wien, 3. Jan. Der neugewählte Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde hielt heute eine Vorbesprechung rücksichtlich seiner Constituirung, welche am 5. d. definitiv erfolgen soll. Der scheidende Vorstandspräses, Herr Joseph Wertheimer, ist eingeladen, heute im Magistratssaale den Eid aus Aülaß des ihm taxfrei verliehenen Bürgerrechts von Wien abzulegen; der erste Jude, dem diese Ehre widerfuhr, war der Prediger Herr Jsak Noa Mannheimer. Die mit der Wiener Cultusgemeinde verbundene Bethaus-Filiale in Fünfhaus ist zufolge des neuen Gemeindestatutes losgelöst und ist ihr die Weisung zugegangen, unmittelbar an ihre Constituirung als selbstständige Gemeinde zu gehen, was sie bis zur Vereinigung mtt der Wiener Gemeinde bis zum Jahre 1853 schon gewesen ist.