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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-01-14 · Heft 3 (14.1.1868) · p. Seite 57

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 3 (14.1.1868)
Date
1868-01-14
Page
Seite 57 (sequence 17)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -es Zudcnthums. Feuilleton-Leitage zu tlr. 3. Leipzig, den 14. Januar 1868. Gallerte von Abgeordneten jüdischen Glaubens. 25. l)i\ Arnheim. (Bayern.) In dem parlamentarischen Leben des Abg. Dr. Morgenstern bot sich uns das Bild eines hervorragenden Vertreters der demokratischen Richtung, getragen von der edelsten Persönlichkeit, Charakterfestigkeit und opferbereiter Ueberzeugungstreue. Ihm zur Seite tritt uns als Vertreter der monarchisch-constitutionellen Richtung, die nicht minder ehrenfeste, charaktervolle Gestalt des Abg. Dr. Arnheim entgegen. Wir haben hier eine der vielen tatsächlichen Widerlegungen des von der Rückschrittspartei oft gebrachten Einwurfes gegen die Gleichberechtigung der Israeliten, nämlich einer allgemeinen' Hinneigung derselben zur demokratischen oder gar republikanischen und revolutionären Richtung. Es versteht sich von selbst, daß wenn auch jene Behauptung ebenso wahr wäre, als sie falsch und tatsächlich unbegründet ist, es in einem Rechtsstaate einem Jeden gestattet sein muß, innerhalb der Grenzen der Gesetze seine Meinung geltend zu machen. In der ungehemmten gegenseitigen Einwirkung der verschiedenen Strebungen und Parteirichtungen liegt das beste Correctiv für Uebergriffe und Nachtheile jeder einzelnen gegeben. Doch gehen wir zur Sache selbst über. Fischel Arnheim war der einzige Sohn frommer, rechtschaffener Eltern, geboren in Bayreuth im I. 1812. Es herrschte schon damals in den jüdischen Kreisen Bayreuths eine gediegene geistige und ästhetische Bildung, wie denn auch Jean Paul vielfach und mit Vorliebe mit jüdischen Familien verkehrte. Die Familien Osmund, Samelson, Uhlfelder, Schwabacher, Wilmersdörffer u. s. w. waren es, wo er die innigste Verehrung seines Dichtergenies fand, und gerne in geistvollen Unterhaltungen mit denselben sich Erholung suchte. Arnheims Eltern, den idealen Werth der Bildung erkennend, gaben ihrem Sohne eine sorgfältige, fromme Erziehung und ließen ihn in den Elementen allgemeiner Bildung und den Realien nicht minder als in Bibel und Talmud von tüchtigen Hauslehrern gründlich unterrichten. Anfangs zum Kaufmannsstande bestimmt, um einst das Geschäft des Vaters zu übernehmen, führte ihn seine Neigung den humanistischen Studien zu. Von glühendem Lerneifer getrieben, vertiefte er sich in das Studium der klassischen Sprachen, so daß er mit dem 17. Jahre die Eintrittsprüfung für die Oberklasse des Bayreuther Gymnasiums bestehen konnte. Nachdem er dieses absolvirt, auf den Universitäten zu München und Erlangen der Rechtswissenschaft sich gewidmet, machte er nach erstandener Staatsprüfung und Erlangung des Doctorgrades seinen praktischen Curs bei den Verwaltungs- und Gerichtsbebörden seiner Vaterstadt und später bei einem Anwälte daselbst. Erst das Jahr 1848 brachte ihm die Ernennung zum k. Advokaten in Naila im Voigtlande. In Folge eines von der Regierung genehmigten Diensttausches mit einem Collegen in Bayreuth übersiedelte er nach seiner Vaterstadt. In Naila und der Umgegend hatte sich A. bald durch seine gediegenen Rechtskenntnisfe und seine Geschäftsgewandtheit, sowie durch seinen unermüdlichen und uneigennützigen Berufseifer die Achtung und das Zutrauen Aller erworben. Als daher das Volk im Spätjahre 1848 zum ersten Mal nach der neuen Wahlordnung zu wählen hatte, wurde A. vom Wahlbezirk Hof-Münchberg gewählt, da das neue Wahlgesetz die Wählbarkeit für unabhängig von der Confession erklärt hatte. Es ist diese Wahl um so bemerkenswerther und für die Wähler und den Gewählten um so ehrender, als. in diesem Wahlbezirke kein einziger Jude wohnte. Sein Wahlbezirk gab ihm auch bei allen folgenden Landtagswahlen, 1856, 1858 und 1862 durch die jedesmalige Wiederwahl von Neuem sein fortgesetztes Vertrauen zu erkennen. Die Wirksamkeit A.'s als Abgeordneter richtete sich auf den Ausbau der Verfassung und auf die Ergänzung der Lücken der Gesetzgebung im freiheitlichen Sinne. Seine vielen Anträge trafen immer praktisch fühlbare Bedürfnisse, welche zu erkennen, seine ausgebreitete Thätigkeit als Anwalt ihn besonders befähigte. Deßhalb fanden auch seine meisten Anträge die Zustimmung der Kammern, darunter meist Anträge auf Erlassung verschiedener Specialgesetze im bürgerlichen und Strafrechte. Seine gediegenen Kenntnisse und die Unabhängigkeit seiner Gesinnung wurden auch von der Kammer gewürdigt durch die Wahl in die wichtigsten Ausschüsse und zum Berichterstatter über constitutionelle

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