Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1867)
- Date
- 1867-12-03
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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31. Jahrgang. M 48. Allgemeine Zritimg des Judenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Phtlippfon in Bonn. Leipzig, den 3. December 1867. Diese >ieitmg erscheint wöchentlich einmal, Dienstag», in 2 bis 2>/, Bogen. Preis deS Jahrgangs 4 THIr. Halbjährig 2Thlr. BierteMhrig I Thlr. Inserate werden mit llk Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel, r UeLer die rituelle Beschneidung vom rein ärztlichen Standpunkte aus betrachtet. — Literarischer Wochenbericht : Hannover. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin, Bonn, Aus der Rheinprovinz, Hannover, Elmshorn. Oösterreichischer Kaiserstaat: Prag. Donaufürstenthümer: Bukarest. Rußland:Petersburg. Amerika: Baltimore. Abyssinien: Bonn. Nachträge. Korrespondenz r Monatsbericht aus Ungarn. IV. Feuilleton-Beilage: Gedächtnißrede für den verewigten Rapoport. — Gallerie von Abgeordneten jüdischen Glaubens. — Eine Anekdote aus dem Jahre 1837. — Kuriosa und Notizen. Leitende Artikel. Magdeburg, im November. Ueber die rituelle Beschneidrmg vom rein ärmlichen Standpunkte aus betrachtet. Von Stabsarzt vr. Rosenthal in Magdeburg. Seitdem durch das verheerende Auftreten der Trichinenkrankheit an vielen Orten Deutschlands die schrecklichen Gefahren allgemein bekannt geworden, welche mit dem Genuffe des Schweinefleisches verbunden sind, ist allmählig der Spott und Hohn verstummt, den die Juden früherhin wegen ihrer das Schwein verpönenden Speisegesetze zu erdulden hatten. Man hat zngeben müssen, daß diese Gesetze nebst den dazu gehörigen traditionellen (talmudischen) Vorschriften über die Untersuchung und das Schlachten des Viehs weder veraltet, lächerlich und verkehrt, noch auch nur, wie Andere behaupteten, ausschließlich für ein in einem heißeren Klima lebendes Volk berechnet waren, vielmehr hat sich von Tag zu Tag deutlicher herausgestellt, daß es äußerst zweckmäßige, ja mustergültige Maßregeln der Gesundheitspolizei sind, welche zum Theil auch heute noch und in allen Ländern ihren Werth behaupten dürsten. Und während sonst dem gläubigen Juden bei seiner Weigerung, das verbotene Fleisch zu genießen, in der Regel der triviale Satz entgegengehalten wurde „was durch den Mund eingeht, sündigt nicht," giebt es jetzt überall in Stadt und Land und beispielsweise auch hier in Magdeburg nicht wenige christliche Familien, welche die Sünde, Schweinefleisch auf ihren Tisch zu bringen, eben so sehr, zum Theil sogar noch weit ängstlicher scheuen, als manche ihrer jüdischen Mitbürger. Jndeß also nach dieser Seite hin dem Stifter unserer Religion, wenngleich erst jetzt nach einigen tausend Jahren, die volle Anerkennung seiner gesetzgeberischen Weisheit auch auf dem Gebiete der allgemeinen Gesundheitspflege zu Theil geworden, hat dagegen ein anderes mosaisches Grundgebot, nämlich die Beschneidung jedes neugebornen, acht Tage alten Knaben zu allen Zeiten bis auf den heutigen Tag die heftigsten Gegner und Ankläger gefunden, welche nicht müde wurden, dasselbe vorzugsweise zur Zielscheibe gehässigen Tadels und Witzes zu machen. Man hat die Beschneidung als einen Akt alter Barbarei und Rohheit dargestellt, welche mit dem Geiste unserer modernen Zeit und Gesittung in grellem Widerspruch stehe, als eine grausame, das zärtliche Gefühl liebender Eltern tief empörende Operation, welche sehr schmerzhaft, bisweilen selbst gefahrvoll für