Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 48 (26.11.1867)
- Date
- 1867-11-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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31. Jahrgang. ((gemeine M 48. Zeitung des Zudcnihmvs. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsvn in Bonn. Leipzig, den 26. November 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 21/.i Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2Thlr. Vierteljährig 1 Thlr. Inserate werden mit 1 Va Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Rußland. IV. — Skizzen aus Holland. VHI. Literarischer Wochenbericht: Lengnau. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Hamburg, Aus Bayern. Oesterreich i sch er Kaiserstaat: Wien. F ank reich: Paris,iColmar. Gr oßb ritanien: London. Schweden: Stockholm. Feuilleton-Beilage: Gedächtnißrede für den verewigten Rapoport. — Reiseeindrücke aus dem Innern der Donaufürstenthümer. — Ein Mord aus religiösem Fanatismus. (?) Leitende Artikel. Bonn, 17. November. Uußland. IV. Worauf gründet nun der Herr Bürgermeister von Mitau die Beschränkungen, die er für die Juden einsühren will? Er wirft ihnen vor, eine zahlreiche Klasse Juden lebe nur von Schacher- und Trödelhandel und eine andere befasse sich, selbst neben dem Handwerke mit der Vermittelung aller möglichen Geschäfte für Andere, als sg. Factoren, und zu frühzeitige Heirathen, für welche der Grund in dem Rekrutirungsgesetze liege. Hierbei »nacht sich Herr v. Z. doch wohl einer Wahrheitswidrigkeit schuldig. Der Jude betreibt nur Geschäfte, welche das Staatsgesetz erlaubt; er betreibt in Kurland nur Geschäfte, welche und wie sie auch der Christ betreibt. In Städten, wo gar keine Juden existiren, wird dasselbe Faktorgeschäft von Christen betrieben, und in Städten von gemischter Bevölkerung verfassen sich Leute beider Religionen damit. Daß ferner die Berheirathung vor der Rekrutirung nicht schützt, muß Herr v. Z. aus dem Gesetze und aus der Praxis kennen, denn jenes enthebt die Berheiratheten dem Militärdienst nicht, und diese erweist hinreichlich, daß auch Verheirathete als Rekruten geliefert werden. In demselben Athem wirft auch unfer Mann den Juden vor, „daß landwirthschaftlicher Betrieb außerhalb der Sphäre ihrer Neigungen liege," während er doch anführt, daß ihnen der Erwerb von Landgütern versagt und ihnen „die Freiheit vorenthalten sei, sich nach den innern Gouvernements umzusiedeln!" Da ist doch gewiß alle Logik und Gewissenhaftigkeit zu Ende. Jemandem vorzuwerfen, er könne nicht schwiinmen und schwimme nicht, während man ihn Zeit seines Lebens nicht in's Wasser läßt, dazu gehört eine Stirn! Wenn er selbst in einer Anmerkung anfuhrt, daß im Jahre 1840 nach den Ackerbau-Colonieen des südlichen Rußlands (nämlich nach Cherson) 2530 Juden gewandert sind, schlägt er sich selbst in's Gesicht, denn er beweist doch hiermit, daß die Juden wohl geneigt seien, zum Landbau überzugehen, da sie die erste Gelegenheit, die sich ihnen darbot, so zahlreich benutzten — aber sie fanden sich in einen Landstrich versetzt und unter Umständen, wo sie dem größten Elend hingegeben waren, und die Auswanderer konnten wahrlich keine Nachfolger finden. Wenn Herr v. Z. nur irgend einen klaren Blick für Recht und den aufrichtigen Wunsch hätte, die Zustände Kurlands und die Verhältnisse auch der jüdischen Bevölkerung nachhaltig zur besseren Entwickelung zu bringen, so mußte er sagen: gebet den Juden