Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 31 (1867)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1867)
- Date
- 1867-11-05
- Page
- Seite 902 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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902 Sprache abgesungen. Der Feierlichkeit wohnte außer andern Celebritäten der Landescommandirende F. M. L. Freiherr v. Gablenz, sowie auch Geistliche aller Confessionen bei. Die in Wien lebende Frau Elisabeth Goldberger, Wittwe des Gründers der in Pest bestehenden weitbekannten Fabrikfirma dieses Namens, übergab am 19. Sept. dem eben in Wien weilenden ungar. Handelsminister v. Gorvve zwanzigtausend Gulden ö. W. für eine Stiftung zur Hebung des Handels, der Volkswirthschaft und Gewerbe in Ungarn. Unmmittelbar darauf behändigte die 85jährige hochherzige Greisin dem Ministerpräsidenten Graf Andrässy zweitausend Gulden für den Fond zum Besten der Wittwen und Waisen der Honveds. Diese „großartige" Gabe wurde von der ungar. Publicstik gebührend gewürdigt. An der Universität zu Pest waren heuer unter 1031 Studirenden der Rechte 104 Israeliten. In Vereböly (Barscher Comitat) wollte die israel. Gemeinde ihre Schule ausiasien, wurde aber durch behördlichen Erlaß zur weitern Aufrechterhaltung derselben gezwungen. Ein trauriges Zeugniß für den Bildungsgrad dieser Gemeinde. Wann die in dem bekannten Pester Memorandum urgirte israel. Landesversammlung zur Regelung der israel. Gemeindeverhältnisse einberufen wird, ist noch ungewiß. Mittlerweile haben auch die Orthodoxen eine Denkschrift an den Cultusminister gerichtet, welche angeblich die Unterschriften von 120 Gemeinden enthält. Dieses, im Namen der „altgläubigen" Israeliten eingereichte Memorandum formulirt nachstehende Punkte als Vorbedingung der Landesversammlung: „Die hohe Regierung möge zuvörderst eine gleiche Anzahl „alt-" und „neugläubiger" Vertrauensmänner zur Ausarbeitung eines auf breiter Basis angelegten, freisinnigen Wahlmodus aus allen Theilen des Landes einberufen; diese Vertrauensmänner hätten zugleich jene Gemeindeangelegenheiten zu bezeichnen, welche der ausschließlichen Competenz der Synode unterliegen sollen; ferner eine vorläufige Geschäftsordnung für den Congreß auszuarbeiten, worin festzustellen wäre, wann der Congreß sich als constituirt ansehen dürfe, und welche Majorität zu einer entscheidenden Abstimmung nothwendig sei. Auch Möge im Voraus festgestellt werden, ob der Congreß bloß zur berathenden oder zur gesetzgebenden Rolle berufen sei." Sal. Blum. Anzeigen. Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme von Waisenrnaven in die Jakvbson'sche Waisenanstatt zu Seesen. Da die Zahl der aufzunehmenden Waisenknaben sich bis jetzt auf >8 beläuft und diese von ihrem 6. bis zum zurückgelegten l 4. Lebensjahre regelmäßig in der Anstalt verbleiben können, so werden selbstverständlich alljährl. nur wenige Stellen zur Wiederbesetzung vacant. Zu diesen ist der Andrang jedoch immer so groß, daß der Unterzeichnete sich veranlaßt sieht, die betreffenden Vormünder und Verwandten armer Waisen hiermit zu ersuchen, ihre Pupillen so jung als möglich anzumelden, damit sie rechtzeitig berücksichtigt werden können; denn nach zurückgelegtem 8. Lebensjahre kann eine Aufnahme nicht mehr erfolgen. Gleichzeitig wird hiermit auch eine Bestimmung des edlen Stifters obbenannter Anstalt in Erinnerung gebracht, wonach einzelne Wohlthäter für sich und ihre späteste Nachkommenschaft gegen ein verhältnißmäßig geringes Legat das Recht erwerben können, stets eine Waise in unserer Anstalt den statutenmäßigen Anforderungen gemäß erziehen zu lassen. Durch die Uebung solcher Wohlthat würde sich ein derartiger Menschenfreund ein dauerndes und lebendiges Denkmal setzen, und die Jacobson'sche Waisenanstalt dürfte um so geeigneter dafür erscheinen, als die Aufnahme von Waisenkindern nicht an ein bestimmtes Land gebunden ist. *£>ie hierauf Reflectirenden wollen sich gefälligst wenden an I. Stern, Waisenhausinspector in Seesen a/Harz. Seesen, d. 23. Oct. 1867._ Die Cultus-Gemeinde zu Reckendorf bei Bamberg in Bayern sucht einen Orts-Rabbiner, welcher zugleich die Elementar- und Religionsschule von circa 25 Kindern mit zu versehen hat. . Es wird ein fixer Gehaltsbezug von 500 fl., freier Wohnung und Schulholz nebst bedeutenden Nebenaccidentien zugesichert. Bewerber wollen Fähigkeitszeugniffe rc. innerhalb vier Wochen dem Unterzeichneten Cultusvorstand franco einsenden. _E Katzenberger, Cultus-Vorstand. Für die hiesige neubegründete jüdische Gemeinde wird als Vorbeter, Religionslehrer und Schächter ein seminaristisch gebildeter junger Mann zum baldigen Antritt gesucht. Gehalt 200 Thlr. p. a. nebst freiem Mittagstisch. Außerdem bietet sich hier bei der geringen amtlichen Thätigkeit des Anzustellenden zu standesgemäßem Nebenerwerb durch Privatunterricht in Musik und Realien vielfach Gelegenheit. Gefällige Anmeldungen nebst Abschrift der Zeugnisse sind srankirt an den Unterzeichneten Vorstand zu richten. Staßfurt, (Prov. Sachsen) im Oktober 1867. M. Jacobson, Uhrmacher.