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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-29 · Heft 44 (29.10.1867) · p. Seite 886

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 44 (29.10.1867)
Date
1867-10-29
Page
Seite 886 (sequence 18)
Language
German
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886 des more jinlaico. Als er aber tu diesem Falle abdanken zn wollen erklärte, so gestattete ihm der Obergespan, Carl Torma, den Eid in eben solcher Weise abznlegen, wie die christlichen Repräsentanten. — Ncittels Handschreiben des Handels-Ministers Gorove werden diejenigen Jahrmärkte, welche hener auf die jüdischen Feiertage fallen, auf mehrere Tage verschoben. Dagegen gelang es nicht der gerechtfertigten Intervention des Pester Oberrabbiners, Di-. Meisel, zu bewirken, daß die Aus- und Eiuziehzeit, welche Heuer mit dem Neujahrsfeste zusammenfiel, auf die Zeit nach den Feiertagen verlegt werde, obzwar, wie der „P. L." meint, durch die günstige Erledigung jenes Gesuches seitens des Pester Magistrats keinerlei Interessen verletzt worden wären. Daß es aber bei gutem Willen möglich ist, die Gefühle eines beträchtlichen Theiles der Bevölkerung zu schonen, bewies der Stadthauptmann zu Altofen, dem es gelang, die betreffenden christlichen Parteien zum Warten bis nach dem jüd. Neujahrsfeste zu vermögen. — In der jüngsten Generalversammlung der Komorner Stadtrepräsentanz wurde — wie der „P. £." mittheilt — über eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Petition verhandelt, welche die Verlegung eines der beiden Wochenmärkte auf Samstag nachsucht. Die Petition hatte, wie es heißt, den nicht sehr lautern Zweck, den Israeliten die Concurrenz unmöglich zu machen oder doch zu erschweren. Jedoch Dank dem Gerechtigkeitssinne der Versammlung wurde nach Recht und Billigkeit entschieden, und der die Petition unterstützende Antrag mit entschiedener Majorität verworfen. Besondere Erwähnung verdient hier der hochwürdige Stadtpsarrer, der die eines Priesters würdigen Worte sprach: „So sehr ich auch für meine eigene Religion in die Schranken trete, so wenig wünsche ich, daß die einer andern Glaubensgeuossenschaft der Verletzung preisgegeben werde." Interessant ist der neue Erlaß des Justizministers Horvath au die Communität der Stadt Debreein in Angelegenheit der vielfach erwähnten Schwurgerichte. Die Stadtrepräsentanz glaubte nämlich die von dem Minister angeordnete Ergänzung der Liste durch die gualificirten Israeliten nicht vornehmen zu sollen, indem die Israeliten angeblich die Neclamatiousfrist versäumten, also anzunehmen sei, daß sie dieses bürgerliche Recht nicht ausüben wollten. Der Justizminister führt nun aus, daß die Geschwornenfnnktion kein Recht sei, dessen Genuß von dem Belieben der Berechtigten abhänge, sondern vielmehr eine gesetzliche Pflicht, der sich "Niemand, um so weniger aber eine ganze Classe von Bürgern ohne legalen Grund entziehen darf, ja deren Nichterfüllung eine bis auf L 00 fl. sich belaufende Geldstrafe nach sich ziehen kann. Demgemäß fordert der Minister die sofortige Conseription der die Jurygualifieation besitzenden Israeliten Debrecins. (Schluß folgt.) Anzeigen. Die Cultns-Gemeinde zu Reckendorf bei Bamberg in Bayern sucht einen Orts-Rabbiner, welcher zugleich die Elementar- und Religionsschule von circa 25 Kindern mit zu versehen hat. Es wird ein fixer Gehaltsbezug von 500 fl., freier Wohnung und Schulholz nebst bedeutenden Rebenaxitentien zugesichert. Berwerber wollen Fähigkeitszeugnisse rc. innerhalb vier Wochen dem Unterzeichneten Cultusvorstand franco einsenden. E. Katzenberger, Cultus-Vorstand. Vorsänger-Gesuch. Die israel. Gemeinde Deusstetten lWürtemberg), aus 11 Familien und einigen Wittwen bestehend, sucht sofort aus Mangel an inländischen Subjecten einen ausländischen Vorsänger, welcher zugleich den Religions- Unterricht für circa > 8 Schüler versehen kann. Gehalt 225 fl. nebst Emolumenten, sowie freier Wohnung. Das Schächter-Amt wird besonders honorirt, und dürfte ca. 70 fl., manches Jahr mehr, abwerfen. Zu bemerken ist, daß auch ein nicht seminarisch gebildeter Lehrer die Stelle übernehmen konnte, hat sich aber über seine Kenntnisse im Hebräischen und in der Schächterfunction einer Prüfung beim königlichen Rabbinate Braunsbach zu unterziehen. Könnte sich ein Bewerber späterhin einer Staatsprüfung in Stuttgart unterziehen, so dürfte er auf Staatsdienst und Beförderung durch die königl. isr. Ober-Kirchenbehörde sich Hoffnung machen. Die Herren Rabbiner und Vorsteher werden ergebenst ersucht, Eanditaten in ihren Sprengeln gefälligst aufmerksam machen zu wollen. Hierauf Reflectirende wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse franco melden. Deusstetten, o/a. Crailsheim an der bahr. Gränze, im October 1867. Der Vorstand. Samson Bollenberger. Wolf Maier.

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