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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-22 · Heft 43 (22.10.1867) · p. Seite 859

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 43 (22.10.1867)
Date
1867-10-22
Page
Seite 859 (sequence 11)
Language
German
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859 den. Art. 3. Es soll alsbald die Revision dieser gesetzlichen Anordnungen nach dem Grundsätze der Selbständigkeit der im Staate anerkannten Kirchen- und Religionsgenossenschaften, der Freiheit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten, aber auch der Obergewalt des Staates über alle Vereine, daher auch über jene der Kirchen- und Religionsgenossenschaften, Unabhängigkeit der bürgerlichen und politischen Rechte von dem Religionsbekenntnisse und der Gleichberechtigung der verschiedenen, mit gesetzlicher Anerkennung bestehenden Kirchen- und Religionsgenossenschaften im Wege der Gesetzgebung Statt finden und diesfalls dem gesetzgebenden Körper die entsprechende Regierungsvorlage gemacht werden. Man sieht, daß von der Entscheidung dieser Angelegenheit auch die Stellung der Juden und ihres Cultus abhängig ist. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhanses begründete nun Mühlfeld in einer mit unermeßlichem Beifall vom Hause und den Gallerten ausgenommenen Rede seinen Antrag und trug darauf an, ihn dem confessionellen Ausschuß zur Berathung zu überweisen. Eine große Majorität erhob sich dafür. Wir heben hervor, daß die Polen dagegen stimmten mit alleiniger Ausnahme des Dr. Landsberger (Israelit). Pest, 11. Oct. Glaubwürdig wird versichert, es sei im Ministerrathe folgender Gesetzentwurf beschlossen: 1) Ausübung politischer Rechte ist vom Religions- Bekenntnisse unabhängig; 2) mit dieser Bestimmung widersprechende Gesetze und Anordnungen sind aufgehoben; 3) das Gesetz wird mit dem Kundmachungstage wirksam. Krakau, 3. Oct. (Privatmitth.) Der hiesige Magistrat hat vom 1. Januar 1868 an der jüdischen Gemeinde eine jährliche Subvention von 1000 Gulden zugesichert und man denkt daran, hierfür, wenn auch wider Willen des hiesigen Rabbinen, einen Prediger anzustellen. Einstweilen hat die hiesige Tempelgemeinde für die Feiertage einen Prediger in der Person des Herrn Zidon aus Breslau berufen, und dieser hat am eben vergangenen Feste durch seine Predigt einen tiefen Eindruck gemacht. — Gestern hielt der neben dem Gemeinderathe tagende Ausschuß, oder eigentlich Beirath jüdischer Vertrauensmänner, eine mehrstündige Berathung unter Vorsitz des Bürgermeisters vr. Dietl. Zweck derselben war die Festsetzung der Unterrichtssprache in der hiesigen jüdischen Volksschule. Einstimmig sprachen sich die Vertrauensmänner für die polnische Sprache aus, und es wurde sogleich eine Commission gewählt, deren Aufgabe es sein wird, die Reorganisirung der so tief gesunkenen Volksschule vorzunehmen und die Landessprache daselbst einzuführen. Diese Commission muß energisch zu Werke gehen und die Schule von orthodoxen Elementen reinigen, die sehr geneigt wären, ein jüdisches Concordat zu schaffen. Die Aufgabe wird keine schwierige sein, da die Commission der Unterstützung der Regierung versichert sein kann. Es kam nämlich gestern ein von der Lemberger Statthalterei an den hiesigen Bürgermeister heräbgelangtes Rescript vom 30. August d. I. zur Verlesung, welches die Unterrichts-Methode und den vernachlässigten Stand der vom Director Winter geleiteten jüdischen Volksschule einer strengen Kritik unterwirft und schleunigste Abhilfe verlangt. Troppan, 2. Oct. «Privatmitth.) Wenn ich erst heute über einen kleinen Vorfall in unserer Gemeinde berichte, so geschah dies, weil ich noch einige andere erwartete Folgen eingetreten sehen wollte. Man hörte nämlich in den Jahren 1848 und 1849 manche jüdische Gemeinde über ihren Rabbiner oder Lehrer wegen allzu demokratischen Verhaltens klagen, und kennt man Beispiele, daß solche Gemeinden bei den Behörden sich zu rechtfertigen und gegen das Benehmen ihres Geistlichen zu protestiren nicht anstanden. Wir haben jetzt hier das Gegentheil erlebt. Der hiesige Rabbinats-Verweser Singer veröffentlichte ein Pamphlet, in welchem er die absolute Regierungsform für die einzige, den Gesetzen des Judenthums entsprechende und es für eine Sünde erklärte, an irgend eine Veränderung derselben nur zu denken. Hiergegen traten in der hiesigen Zeitung Mitglieder der Gemeinde in energischer Weise auf. Die besten Hilfsmittel hierzu konnten Ihre, Salvador's, Saalschütz's und Anderer Schriften leicht bieten. Dann aber versammelte sich die Gemeinde, beschloß dem nur provisorisch angestellten Herrn Singer schon jetzt auf den Ablauf des Provisoriums zu kündigen, ihm das Directorat an der Schule zu nehmen und bei der Regierung auf Enthebung desselben von der Ertheilung des Religionsunterrichtes anzutragen. Auf das Letztere ist noch keine Antwort erfolgt. 43*

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