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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1867-10-22 · Heft 43 (22.10.1867) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
31 (1867)
Issue
Heft 43 (22.10.1867)
Date
1867-10-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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31 Jahrgang M 43 Allgemri « e Zeitung -es Iudcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 22. Oktober 1867. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in 2 bis 2>/» Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig! Thlr. Inserate werden mit l'/2 d!gr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Sühne nach dem Begriff des Judenthums. — Literarischer Wochenbericht: Bonn. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Berlin, Cöln,Hamburg, Mecklenburg, Aus Württemberg. Oester reichischer Kaiserstaat: Wien, Pest, Krakau, Troppau. Donaufürstenthümer: Bonn. Frankreich: Paris. Amerika: New-Dork. Feuilleton-Beilage: Aus den Papieren eines jüdischen Seelsorgers. — Gallerte von Abgeordneten jüd. Glaubens. Leitende Artikel. Bonn, 13. October. Die Kühne nach hm Begriff des Iudenthum. (Schluß.) Die Christologen sagen also: das mos. Gesetz verordnet Sühnopfer, Sund- und Schuldopfer, für jede Sünde und Schuld, nach deren Darbringung die Sünde oder Schuld vergeben werde. Auf dem Grunde des Gesetzes konnte daher ohne ein solches Opfer die Sündenvergebung nicht erlangt werden, bis dies durch den Tod Jesu ein für alle Mal ersetzt ward. Wenn daher die Talmudisten das Sühnopfer durch das Bußgebet ersetzt erklärten, so thaten sie dieses wider das mosaische Gesetz. Wir haben nun erwiesen, daß die gesammte heil. Schrift außer der Thora dieser Bedingung zur Sündenvergebung widerspricht, so wie daß der Idee einer Stellvertretung bei Sühnung einer Sünde oder Schuld auch von der Thorah widersprochen wird, und nunmehr haben wir zu zeigen, daß auch das mosaische Gesetz von dieser unbedingten Nothwendigkeit des Sühnopfers zur Sündenvergebung nichts weiß.*) Wir wollen hierbei uns nicht in die überaus schwierige Frage der eigentlichen Bedeutung der Opfer, also in die Symbolik derselben versenken — denn Argumente, die hieraus gezogen würden, könnten die Gegner mit der Bekämpfung der gewonnenen Deutung zurückweisen — auch in die Streitfragen über den Unterschied von Sündopfer (naan) und Schuldopfer (□©**) wollen wir uns aus dem selben Grunde nicht einlassen — wir verweisen über beides auf unseren ausführlichen Commentar zu den betr. Schriftstellen in unserem Bibelwerke. Wir vermögen bereits zu unserem Ziele zu gelangen, wenn wir das Gesetz ganz einfach und factisch so nehmen, wie es dasteht. *) Wir fügen hier noch eine Prophetenstelle hinzu, welche sich nicht blos gegen die Nothwendigkeit der Opfer, sondern auch gegen jede Idee einer Stellvertretung entschieden ausspricht, nemlich Michah 6, 6—8. „Womit soll ich vor den Ewigen treten, mich beugen vor dem Gott der Höhe? Soll ich mit Opfern vor ihn treten, mit Kälbern, jährigen? Hat der Ewige an Tausenden von Widdern Wohlgefallen, an Myriaden Strömen Oels? soll meinen Erstgebornen ich für meine Sünde geben, meines Leibes Frucht für meiner Seele Schuld? Verkündet hat er dir, o Mensch, was gut, und was der Ewige von dir fordert: nur Recht zu üben, und Huld zu lieben, und demüthig zu wandeln vor deinem Gotte." Der Prophet spricht sich also, wie im Voraus, gegen die ganze Christologie auf eine Weise aus, wie sie kräftiger und entschiedener nicht sein kann.

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